Aufhebung Genehmigung, weil Hund zu groß geworden ist?
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Laut Wikidpedia steht der Dobi in HH nicht auf der Liste
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Hallo,
hast du hier Aufhebung Genehmigung, weil Hund zu groß geworden ist? schon mal geschaut ?*
Dort wird jeder fündig!-
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Zitat
Ok. Verstehe. Wenn beim Dobi ein Psychoproblem bei der Genossenschaft besteht, dann kann das "Umdeklarieren" natürlich sinnvoll sein. (Denn gelistet sind sie nach meiner Info in HH nicht, oder ich habe nicht die topaktuelle Liste).das mag sein, in niedersachsen auch nicht mehr, trotzdem "springen" die leute immer noch, wenn es um einen dobi geht.
sogar in hundeschulen habe ich mit einem dobi abfuhren bekommen.gruß marion
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huhu ,
Du zu deinem problem , wir hatten die gleiche
situation gehabt mit dem vermieter .
Aber das einzige was bei dir ist das eine nachbarin von dir gleich
zwei große hunde hatt, also rein Rechtlich bist du abgesichert.
Weil aus dem einem grund es sind schon zwei große hunde
erlaubt worden das heist gleiches recht für alle.
Selbst mit einer klage werden sie dich nicht raus bekommen. das gesetzt besagt das Gleichbehandlung von Mietern bei Haustierhaltung
Der Vermieter darf die Erlaubnis der Katzen- oder Hundehaltung nicht versagen, wenn andere Hausbe-wohner eine Katze oder einen Hund haben. Er kann jedoch die Haltung eines Kampfhundes verbieten.Landgericht Gießen, AZ.: 1 S 128/94
somit hoffe ich deine fragen geklärt zu haben .
wen du dir trozdem unsicher bist geht zum mieterschutzverrein gennant auch als Mieterschutzbund die könne dir mehr helfen. Leider haben wir den kampf verloren und mussten aus ziehen weil keiner aus uns einen hund hatten und weil eine mieterin angs vor meinem hund hatt nur wegen seiner größe naja hoffe das du es geklärt bekommst mit deinem vermieter -
Zitat
Ich fasse mal zusammen, was wir bisher haben.
1. Kopie der Anzeige beilegen: Werden wir auf jeden Fall tun. Ergänzend dazu habe ich mir überlegt die Tierhilfe anzuschreiben und sie zu bitten, dass sie uns erneut bestätigen, dass er damals nicht als großer Mix erkennbar war und das uns die Info gegeben wurde Dackel/Zwergpinscher-Mix mit Endgröße 35-45 cm.2. Kein Neuantrag/Neuantrag: Ich werde keinen Neuantrag stellen, sondern nur eine Nachmeldung machen, wie von onyxvl empfohlen. Eine Genehmigung habe ich schon, dass der Hund sich verändert hat, dafür kann ich nichts. Seinerzeit haben wir sogar ein Bild vom Welpen mit in den Genehmigungsantrag geklebt, wenn sie so toll sind hätten sie doch sehen können, dass es kein Dackel/Zwergpinscher ist.
3. Unterschriften aller Mieter: Kann ich knicken. Ich wohne in einen "Problemstadtteil" (Hamburg-Horn) und es ist so, dass hier auch diverse Ausländer wohnen und leider wird vielen wohl von Kindheit an eingebläut, dass große schwarze Hunde böse und gefährlich sind. So ist auch den ihr Verhalten gegenüber unseren Wuffs. Da wird auch gerne mal die Straßenseite gewechselt. Also hier würden wir mit Sicherheit nicht die Genehmigung von allen Mietern kriegen .... es ist ein Haus mit 10 Stockwerken :).
4. Papieränderung: Im Impfausweis steht Mix drin, wie wir grade festgestellt haben, deswegen erübrigt sich dies.
zu 1.:
Primazu 2.:
Ich denke auch, Nachmeldung reicht, ihr habt ja schließlich bereits eine Genehmigung. Was steht da eigentlich genau drin? "Der muss binnen xx Wochen abgeschafft werden, wenn ein Nachbar sich beschwert" oder so? Steht bei mir drin...
Find ich auch super, dass ihr sogar ein Bild des Welpen mitgeschickt habt!!! Und eben: ihr könnt nix für die Veränderung.
Apropos Bild: ich war mit meinem Hund bei der Wohnungsgesellschaft und frag so den Berater "und was ist wegen meinem Hund?" und er "was ham Se denn für einen?" und ich "na, schauen Se doch mal untern Tisch", da lag die Kleene ganz still und er hat sie selbst bei meinem Reinkommen ins Büro und eben beim Gespräch gar nicht bemerkt.zu 3.:
Aso, ok, nee, das geht natürlich nicht. Da haste recht.
Ich hätt auch ne Wohnung in nem Hochhaus haben können. Mal abgesehen davon, dass ich das nicht wollte, das wären 76 Parteien gewesen und ich hätte ja theoretisch von allen ne Unterschrift gebraucht :xmas3_nutty: obwohl die da evtl. ne Ausnahme gemacht hätten. Ich schweife ab, sorry.zu 4.:
da steht nur MIX? nicht, was für einer? ich mein, wär doch prima -
So ich habe Antwort eben erhalten.
Ich hatte die ja angeschrieben, die Anzeige beigefügt, die Kopie des Vermittlungsvertrages und des Impfpasses und genau erläutert, wie es mit unserem Hund gelaufen ist.
Die Aussage ist jetzt so, dass sie nachvollziehen können, dass sich alles anders entwickelt hat, als gedacht und das sie mir die Genehmigung zur Hundehaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entziehen werden. Der Hund würde also gegenwärtig geduldet. Sie teilen jedoch mit, dass bei Zugang von Beschwerden die Genehmigung zur Tierhaltung entzogen wird und die Entfernung des Hundes verlangt werden würde.
Soweit ist für den Moment also alles gut aber wir werden uns wohl trotzdem auf die Suche nach einer neuen Wohnung machen, denn die Beschwerde schien es ja schon zu geben und die Nachbarin unter uns hat so ihre Probleme, weshalb ich davon ausgehe, dass es von ihr kam und das es auch weitergehen wird und das im Endeffekt nur dazu führt, dass über kurz oder lang die Genehmigung eh entzogen wird.
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Hallo,
ich würde es genau so machen wie Du. Jetzt schon nach einer neuen Wohnung suchen, denn wenn es "soweit" ist, wird es schwer auf die Schnelle was zu finden.
Wenn Du einfach weitermachst wie bisher, also nicht suchst, dann hast Du immer ein Damoklesschwert (schreibt man das so???)über Dir kreisen und ich könnte keine Ruhe finden wenn ich in ständiger Angst um meine Haltegenehmigung leben müsste.
Ich drücke Euch ganz fest die Daumen und hoffe ihr findet etwas schönes,
Liebe Grüße
Steffi
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Na ja, das hört sich doch noch ganz fair an und gibt immerhin ein bisschen zeitlichen Spielraum. Vielleicht beruhigt sich die Nachbarin ja auch wieder.
Solltet Ihr trotzdem suchen, viel Erfolg bei der Wohnungssuche!
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Zitat
Genehmigung zur Hundehaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entziehen werden. Hund würde geduldet. bei Zugang von Beschwerden die Genehmigung zur Tierhaltung entzogen wird und die Entfernung des Hundes verlangt werden würde.
Habs mal bissi gekürzt
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Das steht bei mir aber auch: wenn sich jemand beschwert (zwischen den Zeilen: egal, ob berechtigt oder nicht) hab ich 4 Wochen Zeit, den Hund abzuschaffen.
Nö, seh ich anders, die haben dann wieder mal das Problem, dass die nen neuen Mieter suchen müssen(die Wohnungen in meiner Größe gehen eigentlich schnell weg, aber ich war nach 6 Wochen die erste, die sich überhaupt für die Wohnung interessiert hat).
Egal, ihr wisst, was ich mein: ich geb meinen Hund nicht für ne Wohnung ab.Ich finds natürlich schon krass, dass die euch die gleiche Art Genehmigung aushändigen in einem Haus, wo keine-Ahnung-wie-viele Parteien wohnen...
Aber ich finde das genau richtig, wie du schreibst:
es gab schon ne Beschwerde, also lieber nix riskieren und in Ruhe ne neue Wohnung suchen.
Und denkt ans Bärchenmal im Ernst, vielleicht findet ihr sogar ne Wohnung, wo der mit rein darf!
Ich drück euch feste die Daumen, und du schreibst weiter in diesem Thread, was sich tut, ja?!
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Das ist auf jeden Fall versprochen :).
Danke für eure netten Worte und ja ... das Bärchen haben wir immer noch im Kopf ..wir schauen auch immer, ob er noch da ist :).
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Ich würde mir auch in ruhe eine neue Wohnung suchen. Bevor der ganze ärger wieder von vorne anfängt und ihr dann auf Zeitdruck eine suchen müsst.
Aber immerhin haben sie schon mal nicht sofort nein gesagt.
Wenn die großen Hunde von deiner Vitamin B Nachbarin vor der neuen Regel mit den nur 50 cm genhemigt wurden, dann kann man sich darauf auch nicht beziehen. Denn die Hunde müssen dann eine Sondergenhemigung bekommen und es dürfen dann halt keine neuen großen Hunde einziehen.
So wurde es mir jetzt schon mehrfach von Leuten vom Fach gesagt.
Lg
Sacco - Vor einem Moment
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