Aufhebung Genehmigung, weil Hund zu groß geworden ist?

  • Zitat

    Machen wir sofort, wenn du weißt, wo wir ne Wohnung/Haus herkriegen *gg* beim Tierheim lieber ein Haus, weil die denken ja das ein Hund ohne Haus mit Garten nicht leben kann ;).

    Hach ja, würde ich sofort machen, wenn ich nicht so weit weg wohnen würde :sad2:

  • Zitat

    Ich trage jetzt leider nicht zur Lösung bei, aber....

    warum überlegt ihr nicht ob ihr umzieht und dann holt ihr Bärchen gleich noch mit... ich weiß, ich bin irrsinnig

    Ich find das ne geile Idee!!!

    Ok, vielleicht nicht so leicht umsetzbar, außer man baut gerade ien eigenes Haus ;) aber die Idee ist prima!

  • Ich fasse mal zusammen, was wir bisher haben.

    Kopie der Anzeige beilegen:
    Werden wir auf jeden Fall tun. Ergänzend dazu habe ich mir überlegt die Tierhilfe anzuschreiben und sie zu bitten, dass sie uns erneut bestätigen, dass er damals nicht als großer Mix erkennbar war und das uns die Info gegeben wurde Dackel/Zwergpinscher-Mix mit Endgröße 35-45 cm.

    Nachbar benennen, zwecks Gleichbehandlung: Werde ich erst als letzte Möglichkeit ausspielen, werde aber auch nicht davor zurückschrecken. Es gibt auch einen Nachbarn der hält einen Rottweiler, dort ging es auch vor Gericht und der hat ne "Sondergenehmigung" erhalten, weil er schon so alt ist und vor diesen Regelungen hier schon lebte.

    Mieterverein: Aus schon benannten Gründen überflüssig. Rechtlichen Beistand würden wir bei einem schon bestehenden Fall nicht erhalten und Tipps und Tricks kriegen wir auch ohne dort Mitglied zu werden. Toll wäre es gewesen, wenn man schon im Mieterverein gewesen wäre.

    Kein Neuantrag/Neuantrag: Ich werde keinen Neuantrag stellen, sondern nur eine Nachmeldung machen, wie von onyxvl empfohlen. Eine Genehmigung habe ich schon, dass der Hund sich verändert hat, dafür kann ich nichts. Seinerzeit haben wir sogar ein Bild vom Welpen mit in den Genehmigungsantrag geklebt, wenn sie so toll sind hätten sie doch sehen können, dass es kein Dackel/Zwergpinscher ist.

    Unterschriften aller Mieter: Kann ich knicken. Ich wohne in einen "Problemstadtteil" (Hamburg-Horn) und es ist so, dass hier auch diverse Ausländer wohnen und leider wird vielen wohl von Kindheit an eingebläut, dass große schwarze Hunde böse und gefährlich sind. So ist auch den ihr Verhalten gegenüber unseren Wuffs. Da wird auch gerne mal die Straßenseite gewechselt. Also hier würden wir mit Sicherheit nicht die Genehmigung von allen Mietern kriegen .... es ist ein Haus mit 10 Stockwerken :).

    Papieränderung: Im Impfausweis steht Mix drin, wie wir grade festgestellt haben, deswegen erübrigt sich dies.

    umziehen: Würden wir machen, wenn die uns unseren Hund verbieten und wir keine Chance haben, da was dran zu drehen. Dann ist zwar die Frage wohin aber eine Weggabe von der Knutschkugel steht außer Frage.

    Am Wochenende werde ich die Nachmeldung schicken und halte euch auf dem laufenden, wie es weitergeht.

    Wäre natürlich begeistert, wenn noch jemand Tipps oder Erfahrungsberichte hätte.

  • Zitat

    Papieränderung: Im Impfausweis steht Mix drin, wie wir grade festgestellt haben, deswegen erübrigt sich dies.

    das ist doch schon mal klasse. vielleicht könntest du dir ncoh einmal von deinem tierarzt bestätigen lassen, dass es sich bei der rasse um einen schäfi-pinscher-mix handelt. ist ja nicht mal gelogen, denn der dobi heißt ja auch dobermannpinscher :lol:

    gruß marion

  • Zitat

    das ist doch schon mal klasse. vielleicht könntest du dir ncoh einmal von deinem tierarzt bestätigen lassen, dass es sich bei der rasse um einen schäfi-pinscher-mix handelt. ist ja nicht mal gelogen, denn der dobi heißt ja auch dobermannpinscher :lol:

    gruß marion

    Stehe gerade auf dem Schlauch - was bringt das denn, wenn sich die Genossenschaft an der Größe (über 50 cm) hochzieht?

  • Das ist halt die Grenze die die Genossenschaft zieht. Irgendwo muss sie ja sein sozusagen. Sie wollen halt keine großen Hunde, weil es - lt. ihrer Aussage - in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit großen Hunden gab.

  • Zitat

    Stehe gerade auf dem Schlauch - was bringt das denn, wenn sich die Genossenschaft an der Größe (über 50 cm) hochzieht?

    die genossenschaft will doch keine listenhunde, wenn kein dobi drin ist, dann besteht nur noch das größenproblem. :p

    ich denke schon, dass es ein unterschied ist, ob man mit einem dobi ankommt, oder mit einem mix.

    gruß marion

  • Also ich möchte nur kurz was zum Mieterschutzbund sagen:

    Da gibt es einige Unterschiede bei den Vereinen.
    Einige halten es so wie du beschrieben hast, aber es gibt auch andere.
    Wir hatten vor einem Jahr auch ein Problem und steckten schon mitten drin im Schlamassel. Wir haben uns dann einen Termin bei einem Verein geben lassen, der auch Anwälte beschäftigt. Wir haben dann knapp 30 euro Jahresgebühr bezahlt und einen Termin bei einem Anwalt bekommen.

    Der hat uns super beraten und uns danach auch weiterhin telefonisch Auskünfte gegeben. Er hätte uns im Notfall sogar vor Gericht vertreten.

  • Huhu,
    ich bin nicht sicher, ob das hier

    Zitat

    Wenn jedoch mein Nachbar einen Hund hat, muss ich auch dürfen. Wenn mein Nachbar einen großen Hund hat, dann muss ich das auch dürfen.

    wirklich gilt. Dann könnte ja ne Genossenschaft oder Hausverwaltung nie, nie nie wieder davon loskommen, wenn sie einmal Hunde erlaubt hat? Müsste warten und den Moment abpassen, wenn grad kein Hund da ist, um allen Mietern ab dem Moment Hunde verbieten zu dürfen?

    Wir reden ja hier über Eigentum. Es ist Privatrecht. Völlig Sache des Vermieters, ob er einem Mieter einen Hund erlaubt und einem anderen nicht. Kann ja auch sein, dass er zB bei einer relativ alten Wohnung noch Hunde erlaubt, aber wenn er die dann ganz neu gemacht hat, keine mehr will? Jede Mietpartei hat ihren eigenen Vertrag, und es gilt nur, was im Vertrag steht. Wenn der Vertrag eine Genehmigung vorsieht, dann bedeutet das eben genau das: Genehmigung eines Einzelfalls.

    Links zB
    http://www.wer-weiss-was.de/theme210/article2415878.html (etwas weiter unten)

    Hier heißt es auch, das wäre ein Märchen:
    http://www.wer-weiss-was.de/app/archive/sh…d=1;sr=#4928901

    Hier ist es recht kipplig ausgedrückt...kann sein, muss aber nicht...
    http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-m…mietwohnung.htm
    ("Die Verweigerung der Erlaubnis kann treuwidrig sein, wenn schon mehrere andere Tiere im Haus / in der Wohnanlage mit Wissen des Vermieters gehalten werden. Aber Vorsicht: es genügt nicht, dass nur der Hausmeister Kenntnis von den Tieren hat. Und: sind nur sehr wenige (1 bis 2) Tiere vorhanden, kann der Vermieter sagen: "Mehr dulde ich nicht".")

    Hier hört es sich wieder besser an...
    http://www.verbraucher-urteile.de/miet/tierecontent.html
    ("Der Mietvertrag sieht eine Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung vor.
    Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, so steht diese im Ermessen des Vermieters. Der Vermieter darf hier nicht generell entscheiden, sondern muss in jedem einzelnen Fall eine Entscheidung treffen. Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, ist der in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt. OLG Hamm (AZ: 4 ReMiet 5/80) Der Mieter kann bei derartigen Vertragsklauseln aber davon ausgehen, dass der Vermieter die Zustimmung erteilt, wenn nicht sachliche Gründe vorliegen, die die Verweigerung der Zustimmung rechtfertigen - LG Ulm (AZ: 1 S 286/89-01). Das gilt erst recht, wenn andere Mieter im Hause schon einen Hund oder eine Katze halten. LG Berlin (AZ: 64 S 234/85).")


    Allerdings steht in keiner Fundstelle was davon, dass der Vermieter einen neuen Hund erlauben MUSS, nur weil andere Hunde bereits da sind. Vorsicht damit!

    Viel Erfolg noch
    Silvia

  • Zitat

    die genossenschaft will doch keine listenhunde, wenn kein dobi drin ist, dann besteht nur noch das größenproblem. :p

    ich denke schon, dass es ein unterschied ist, ob man mit einem dobi ankommt, oder mit einem mix.

    gruß marion

    .

    Ok. Verstehe. Wenn beim Dobi ein Psychoproblem bei der Genossenschaft besteht, dann kann das "Umdeklarieren" natürlich sinnvoll sein. (Denn gelistet sind sie nach meiner Info in HH nicht, oder ich habe nicht die topaktuelle Liste).

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