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Zitat
Wie gesagt, ich würde meinen Hund niemals außerhalb meiner Reichweite alleine anbinden. Wenn ich mit einem Kind auf dem Spielplatz bin, dann achte ich in erster Linie auf das Kind und kann nicht noch zusätzlich meinen Hund, der vielleicht 10-20m weit weg sitzt ständig im Auge behalten. Um Beides im Blick zu behalten muss mein Hund nah bei mir bleiben, alles andere ist mir zu gefährlich.Und warum es nicht immer sinnvoll ist mit Hund und Kind getrennt zu gehen? Vielleicht weil ein Kind sehr gerne mal einen Abstecher zu einem Spielplatz auf dem Weg macht, bzw. der sogar das Ziel eines Ausflugs sein kann. Soll man deswegen den Hund erst nach Hause bringen und nochmals hinlaufen? Mit Kind 2x den Weg? Oder wohin mit dem Kind, solange man mit dem Hund draußen ist? Kein Wunder, dass es so schwierig sein soll Hund und Kind gerecht zu werden.
Murmelchen
Ich hab hier bis auf von einer (die scheinbar aber dadurch keine Probleme mit den Mitnutzern hat) von niemandem gelesen, dass er sich über Hundeverbote auf Spielplätzen hinwegsetzt. Es gibt halt auch Spielplätze ohne Hundeverbot, daher ist die Aussage, das Hunde generell auf Spielplätzen verboten sind, falsch und das Ganze wird diskutierbar.Wenn man will kann man allen gerecht werden trotz Hundeverbot auf dem Spielplatz.Wer macht seinen Hund 20meter weiter weg fest ?Es gibt doch genug Spielplätze wo doch sicher ein schönes Plätzchen vor dem Spielplatz ist und wo er nicht 20meter weiter weg ist .Alles Einstellungssache .Wir gehen auf den Abenteuerspielplatz und alle haben Spass der Hund den Auslauf und dann schläft er sowieso erst mal ne Runde und die Kids spielen .sehe dadrin keine Probleme .Lg Martina
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Boah - immer diese extreme Schwarz-Weiss-Malerei
Grundsätzlich sollte man sich an die kommunal erlassenen örtlichen Verordnungen halten.
Hinzu kommt m.M. nach: Es kommt doch unglaublich auf die örtlichen Begebenheiten an.
Ich hab kein Kind und wußte daher z.B. garnicht, das der von mir benutzte Waldweg direkt hinter der Ecke durch einen Spielplatz führte.
Von dieser Seite aus gab es dort nichtmal Schilder ... am Ende des Spielplatzes gab es dann ein Schild, das Hunde an der Leine zu führen sind. Das ist ein Spielplatz, der nicht eingezäunt ist und durch den mittendurch ein öffentlicher Weg führt. Auf der einen Seite des Weges stehen Bänke, die von Spaziergängern und natürlich auch von den Müttern genutzt werden.Ein anderer Spielplatz hier im Ort ist komplett eingezäunt, sogar mit Zauntoren. Und es gibt unübersehbare Schilder, das dort Hunde nicht erlaubt sind. Der Platz ist auch nicht sonderlich groß, so daß man kaum den Hund am Rand von Kindern fernhalten könnte.
Da würde ich nie und nimmer mit Hund hingehen.Der große Abenteuerspielplatz am Ende eines großen Parks - da gibt es sicher ausreichend Möglichkeiten, Kinder und Hunde verträglich miteinander zu kombinieren - d.h. mit Hund am Rand warten und trotzdem die Kinder noch im Blick haben.
Bei sowas kommt es sicher auch immer aufs Alter der Kinder an, wieviel Aufsicht da noch nötig ist.Der Weg über einen Spielplatz als Abkürzung, zu einer Zeit wo dort eh keine Kinder sind, und der Hund ist an der Leine und darf weder markieren noch häufeln - ja mei, wo kein Kläger da kein Richter. Das seh ich nicht so eng.
Wenn Mütter und/oder Kinder Angst vor Hunden haben, dann sollte man das schon akzeptieren und sich nicht einfach über deren Gefühle hinwegsetzen. Ein Kinderspielplatz ist doch dann eins der wenigen Refugien, wo sich solche Mütter zurückziehen können und eben nicht zwangläufig mit Hundebegnungen fertig werden müssen.
lg
susa -
susami, Du hast ja so recht!
ZitatEin Kinderspielplatz ist doch dann eins der wenigen Refugien, wo sich solche Mütter zurückziehen können und eben nicht zwangläufig mit Hundebegnungen fertig werden müssen.
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Hi @,
reine Interessensfrage.
Wer von euch kennt die Gesetze des jeweiligen Bundeslandes und das seines Wohnortes?
Hier wird viel zu emotional diskutiert. Im Wald gibt es auch genügend Menschen, welche Angst vor Hunden haben, aber auch da gibt es Landesforstgesetze welche besagen was Hundebesitzer dürfen und was nicht.
Ihr könnte z.B. nicht aus reinen Emotionen heraus Jemanden des Spielplatzes verweisen der seinen Hund mit hat, wenn es nicht extra ausgeschildert ist. Dann greift das jeweilige kommunale bzw. das Landeshundegesetz. Das sollte man dann kennen. Ist nämlich immer peinlich wenn man andere anmacht und dann falsch liegt und die vermeintlich Bösen es dann besser wissen.Für NRW z.B. § 2 Abs.2.2
Sofern der Hund angeleint ist, nicht irgendwo auf dem Spielplatzbereich seine Geschäfte verrichtet und Niemanden belästigt.
Einen Hund in der Nähe eines Spielplatzes abzulegen und anzubinden, halte ich da für viel gefährlicher. In einem unachtsamen Moment geht ein Kind zu dem Hund hin. Der Hund muß dann das Kind nicht mal beißen, er freut sich und springt das Kind an und verletzt es vielleicht unglücklich.
Na danke, die Besitzerin möchte ich dann nicht sein. Der Hund stand nicht unter Kontrolle des Hundebesitzers.
Und bitte, ... bevor man mich nun zerreißen möchte, ich bin selber Mutter von drei Kindern mit denen ich im entsprechenden Alter fast täglich auf Spielplätzen war. Oft waren da Leute mit Hunden. Ich habe nicht 1x erlebt in den vielen Jahren, dass es da Streß mit den Müttern u. Hundebesitzern gegeben hat. Alles eine Sache der Kommunikation.
Eine Mutter welche Angst vor Hunden hat sorgt schon dafür, das ihre Kinder sich einem Hund eh auf übertrieben gesagt 100m fern halten. Egal ob Spielplatz o. draußen in der Natur.
So, warte auf Haue!! :datz:
Gruß Andrea -
Zitat
Hi @,
reine Interessensfrage.
Wer von euch kennt die Gesetze des jeweiligen Bundeslandes und das seines Wohnortes?
Hier wird viel zu emotional diskutiert. Im Wald gibt es auch genügend Menschen, welche Angst vor Hunden haben, aber auch da gibt es Landesforstgesetze welche besagen was Hundebesitzer dürfen und was nicht.
Ihr könnte z.B. nicht aus reinen Emotionen heraus Jemanden des Spielplatzes verweisen der seinen Hund mit hat, wenn es nicht extra ausgeschildert ist. Dann greift das jeweilige kommunale bzw. das Landeshundegesetz. Das sollte man dann kennen. Ist nämlich immer peinlich wenn man andere anmacht und dann falsch liegt und die vermeintlich Bösen es dann besser wissen.Für NRW z.B. § 2 Abs.2.2
Sofern der Hund angeleint ist, nicht irgendwo auf dem Spielplatzbereich seine Geschäfte verrichtet und Niemanden belästigt.
Einen Hund in der Nähe eines Spielplatzes abzulegen und anzubinden, halte ich da für viel gefährlicher. In einem unachtsamen Moment geht ein Kind zu dem Hund hin. Der Hund muß dann das Kind nicht mal beißen, er freut sich und springt das Kind an und verletzt es vielleicht unglücklich.
Na danke, die Besitzerin möchte ich dann nicht sein. Der Hund stand nicht unter Kontrolle des Hundebesitzers.
Und bitte, ... bevor man mich nun zerreißen möchte, ich bin selber Mutter von drei Kindern mit denen ich im entsprechenden Alter fast täglich auf Spielplätzen war. Oft waren da Leute mit Hunden. Ich habe nicht 1x erlebt in den vielen Jahren, dass es da Streß mit den Müttern u. Hundebesitzern gegeben hat. Alles eine Sache der Kommunikation.
Eine Mutter welche Angst vor Hunden hat sorgt schon dafür, das ihre Kinder sich einem Hund eh auf übertrieben gesagt 100m fern halten. Egal ob Spielplatz o. draußen in der Natur.
So, warte auf Haue!! :datz:
Gruß AndreaBravo Andrea,
endlich mal eine logische und lebbare
Betrachtung!!!!
Wir müssen uns die Erde teilen, und auch auf einem Spielplatz ist das SOOO !
Danke! :pal:
WUFF
MASSAvonSAMMY
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Zitat
Für NRW z.B. § 2 Abs.2.2
Sofern der Hund angeleint ist, nicht irgendwo auf dem Spielplatzbereich seine Geschäfte verrichtet und Niemanden belästigt.es is doch bereits eine Belästigung, wenn ein anderer Mensch Angst vor einem hund hat, oder nicht? Demnach kann man Belästigung definieren wie man will.
ich bleibe dabei, ob nun gesetzlich geregelt, oder mit irgendwelchen Schildern: Hunde haben nichts auf einem Kinderspielplatz zu suchen.
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Wenn sich jemand allein durch die Präsenz eines Hundes ängstigt, fühlt er sich zwar belästigt, der Hund belästigt ihn aber deswegen nicht zwangsläufig. So würde ich den Absatz verstehen.
Ein Hund, der angebunden still neben einer Bank liegt, belästigt nicht. Belästigt fühlen kann man sich dennoch, davon aber ist oben nicht die Rede. -
... und schon gar nicht belästigt ein Hund, wenn gar niemand da ist, der sich belästigt fühlt.
Und so wurde so manches Verbot schon ad absurdum geführt, aber heute muss ja alles geregelt, erlaubt und verboten werden.
Wie kämen wir nur ohne Gebots- und Verbotsschilder zu recht, wüssten wir ja bald gar nicht mehr, wie wir uns zu verhalten haben.
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Oh, ich lebe ja noch!!
darkshadow,
es geht nichts über persönliche Meinungen und das du es so konsequent siehst ist völlig legitim und wenn du es so konsequent durchziehst ist das noch viel besser.
Wollte mit meinem Beitrag ja nur aufzeigen, dass die Emotionen das Eine sind, aber die Gesetze eben das Andere.Zum Thema Belästigung:
ich denke mal jeder kennt die Situation, dass Leute die Straßenseite wechseln, weil da Jemand mit Hund kommt. Nun gibt es auf der Welt nunmal gewisse Dinge vor denen der eine o. Andere Angst hat. Ich kann ja nicht "peng" meinen Hund unsichtbar machen o. ihn wirklich verschwinden lassen nur damit dieser Mensch nicht die Straßenseite wechselt.
Gegen seine Angst kann ich nichts direkt machen, indirekt ja, indem ich ihm zeige,das mein Hund ihn/sie nicht belästigen wird.
Indem: er an ihr/ihm schnüffelt, er ihr/ihm zu nahe kommt, anbellt, gar anspringt (hier kommt oft der vielbenutzte Slang ! der tut nix!,
vor die Beine o. dazwischen durch läuft u.A. DAS sind Belästigungen.Jede Aktion von einem Hund in die Richtung eines anderen Menschen der nicht sein Hundehalter ist, kann man als Belästigung auslegen.
Wie oft werde ich von anderen Hundehaltern mit ihren ungehorsamen Hunden belästigt?! Um deutliches Mehr als die Problematik, die vielleicht gar keine ist, ein Hund gesittet auf dem Spielplatz.
Aber letztendlich wäre es mir als Mutter,welche auf ihre kids aufpassen muß viel zu anstrengend einen Hund noch mitzuführen. Ich kann meine Augen u. Aufmerksamkeit nicht überall haben, also würde ich es nicht machen. Nun gibts aber hier o. da auch mal Spaziergänger, ältere Leute mit Hundis, welche einfach mal sich ein wenig das Kindertreiben ansehen möchten und vielleicht bei ihrem Gassigang mal ein wenig kontakten möchten. Wäre doch schade, wenn so etwas durch Verbissenheit kaputt gemacht würde.
Danke, habe fertig.
Beste Grüße, Andrea -
Zur Belästigung
Man kann wirklich zum O-Amt gehen und sagen, dass einen nur die Anwesenheit eines Hundes ängstigt/unangenehm ist und dann wird dem Hund bis zur Überprüfung ein Maulkorb und Leinenpflicht verpasst. So kann es einem zumindest in Berlin ergehen, ich weiß nicht ob es auch woanders so ist. -
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