Yuna muss weg..

  • Oje, das hört sich ja gar nicht gut an!
    Hmm, wieviel willst (kansnt) denn ausgeben, wohin würdest denn ziehen (wollen), wie groß, usw?
    Meine Freundin war nämlich vor kurzem auch auf der Suche, und hatt da ein paar Wohnungen gehabt, wo Hundehaltung erlaubt ist (sofern der Hund nichts zerstört natürlich ;) ). Da könnt ich nochmal nachfragen (eben auch obs dann für dich in Frage kommt).


    Kopf hoch, ich denke schon, dass sich was finden lässt.
    Und blöde Nachbarn gibts leider oft, nur dass die Frist bei dir so kurz angesetzt ist, ist glaub ich nicht rechtlich abgesichert.

    • Neu

    Hi


    hast du hier Yuna muss weg..* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Wie lange wohnt denn der Hund schon bei dir?
      Wie wäre es mit einer Unterschriftensammlung von den anderen Mietern, die bestätigen, das der Hund nicht bellt oder nicht dauerhaft bellt?
      Bitte um Vorlage eines Geräuchbelästigungsprotokoll?


      Und als erste lege Widerspruch ein und zwar zügig. Mit der Begründung, das dein Hund nicht dauerhaft bellt - wenn du dir da so sicher bist - und das die Beschwerde daher unberechtigt ist. Je nach dem wie lange du schon mit dem Hund dort wohnst, kannst du das auch noch mit angeben, das es ja dann scheinbar in der Zeit keine Beschwerden gab und das es eine "vermutetes" Mobbing anderer Mietparteien sei. Aber um die Beschwerde nachzuvollziehen möchten sie dir bitte ein Lärmbelästigungs/Geräuchsbelästigungsprotokoll zustellen. Das ist nämlich meist nicht geführt, weil es die meisten nicht wissen und so kann der Beschwerdeführer nämlich nicht beweisen, das der Hund entsprechend bellt und wenn du dann über die Unterschriften wenigstens 2/3 der Bewohner bekommst, das sie sich nicht belästigt fühlen, fehlt der Beschwerde jegliche Grundlage und damit auch der Aufforderung der Abschaffung und der Räumungsklage.


      Zwar wird dann was anderes gefunden, aber es schafft erst mal Zeit. In Deutschland können meines Wissens Mütter mit kleinen Kindern auch nicht so ohne weiteres geräumt werden und zwischen einer Räumungsklage und der tatsächlichen Räumung vergehen manchmal Jahre. Das ist zwar keine Lösung, verschafft dir aber Zeit bei der Suche nach einer neue Bleibe.

    • Hi


      verzwickte Geschichte....


      Hast du denn von der Genossenschaft irgendwas schriftlich, wie das mit den Hunden gehandhabt wird?
      Auf alle Fälle würde ich erstmal Wiederspruch einlegen gegen den Beschluss daß Yuna bis zum 17. ausgezogen sein muss. Verlange auch zu wissen WER sich beschwert hat - das dürfte wohl dein gutes Recht sein.
      Vielleicht kannst du ja per Videoaufzeichnungen oder Babyfon oder ähnlichem beweisen daß dein Hund eben NICHT stundenlang bellt - da gibt es doch bestimmt Möglichkeiten?

      Zitat

      Wie kann denn eine Nachbarin einfach so in Deine Wohnung kommen???? Ist die jedem frei zugänglich?


      Das hab ich mich auch grade gefragt.
      Und ganz ehrlich - wenn bei euch alles in Ordnung ist, soll sie das Jugendamt doch anrufen? :kopfwand:


      LG


      Ines

    • Ich würde mir in einer Wohnung wo ein Hund offiziell nicht erlaubt ist auch keinen anschaffen, da sowas eben schnell passieren kann. Aber gut ist jetzt passiert.
      Ihr habt doch bestimmt auch einen Mieterschutzbund oder Verein oder sowas? Dann würde ich dahin gehen. Da musst du zwar Mitglied werden aber ist immer noch günstiger, als wenn du so zu einem Anwalt gehst und du kannst dich dann die ganze Zeit kostenlos beraten lassen ( so lange du Mitglied bist). Die meisten Mietervereine und Co haben auch ne Rechtschutz für Gerichtskosten und so weiter drin ( jedenfalls in Deutschland). Die haben auch Anwälte die sich mit Mietrecht auskennen.
      Sonst wenn du ne Rechtschutzversicherung hast kannst du auch die in Anspruch nehmen, wenn du da auch Mietrechtschuzt drin hast.
      Normalerweise geht ne Zwangsräumung nicht innerhalb von einer Woche. Da wirst du vorher angeschrieben, dass der Hund weg muss oder du ausziehen musst und bekommst eigentlich ne Frist von mind. 2 Wochen. Ok ich weiß nicht wie das in Österreich ist.
      Bleib erst mal ruhig und such dir am besten einen Mieterverein und lass dich da beraten oder halt Rechtschutz wenn vorhanden.
      Wir drücken dir die Daumen.


      Lg
      Sacco

    • wow danke erstmal für die vielen lieben antworten, ich versuch mal alles zu beantworten:


      Frau Schmitt: meine wohnungstür war nicht abgeschlossen, da denk ich jetzt immer dran!!


      Poevchen: beim wohnamt war ich schon, die sagen mir bescheid wenn eine wohnung frei wird! mein freund und ich wollen sowieso zusammenziehen, war zwar nicht für jetzt gleich geplant aber jetzt werden wir es sicher machen! er ist auch schon auf der suche und hat auch schon angefragt! hundehaltung ist bis auf wiederruf gestattet wenn man den hund anmeldet!


      wuermchen: danke das is echt lieb!


      @ lajela:
      ausgeben würden wir bis ca. € 600 mit BK! es müssten 1 wohnzimmer + 2 schlafzimmer sein, wegen meiner tochter! und in klagenfurt-stadt gelegen!
      das wär echt lieb wenn du mal nachfragen könntest!! danke!

    • Andere Frage: Sonst sind alle Mieter mit dem Hund einverstanden?
      Weil es gibt Gerichtsurteile, wonach 1 Mieter nicht ausreicht (sofern alle anderen keine Probleme haben), um die Abschaffung des Hundes zu erreichen. Sprich wenn du nun schriftlich von den restlichen Mietern bekommst, dass dein Hund nicht lärmt, und sich auch sonst ordentlich aufführt, dann hast du zumindest einen Zeitaufschub (wo du in Ruhe suchen kannst).

    • @cerrdwen:
      yuna ist seit fast einem jahr da!
      leider glaube ich nicht das ich unterstützung von den anderen mietern bekommen werde :| es sind 6 wohnungen im haus, eine davon bin ich, eine muss es gemeldet haben, eine zweite hat mich schon übelst angemacht weil ihre tochter vorm haus in einen hundehaufen getreten ist (ich lass yuna nicht in die nähe des hauses machen, und wenns mal passieren sollte mach ichs sowieso weg!!) die dritte hasst tiere im allgemeinen! also die würden im zweifelsfall alle gegen mich stimmen!
      also bleiben nur noch 2 mit denen ich glaub ich noch nie geredet hab :???:


      @ freddypudel
      ich hab leider nichts schriftlich, im mietvertrag steht auch "nicht gestattet"
      klar von mir aus kann sie gern anrufen, nur brauch ich den stress nicht auch noch :/


      @ sacco:
      klar du hast recht, da wo es nicht offiziell erlaubt ist sollte man es nicht tun... im nachhinein weiß ich es jetzt besser...
      von einem mieterschutzvernund hab ich noch nie gehört, werd mich mal erkundigen, danke für den tip!!


      @ lajela
      wie gesagt, 2 dagegen, 1 hasst tiere, 2 kenne ich nicht mal!

    • Zitat


      Das hab ich mich auch grade gefragt.
      Und ganz ehrlich - wenn bei euch alles in Ordnung ist, soll sie das Jugendamt doch anrufen? :kopfwand:


      LG


      Ines


      solche Nachbarn hatte ich auch,nur das die nicht ds Jugendamt sondern die Polizei gerufen haben, weil mein Sohnemann um 13:00 bockigerweise versucht hat durch lautes weinen seinen Willen durchzusetzten :roll: Tja die meinten, ein 3 jährige Kind wegen Ruhestörung anzeige zu müsen. :irre:


      Die Poliziten haben aber nur gechmunzelt und meinen Sohn ermahnt das sie ihn beim nächstenmal leider mitnehmen müßten :lachtot:



      es hat gewirkt.


      Kannst du nicht mit Hund und Kind solange in der Wohnung deines Freundes bleiben, bi du was Neues hast???

    • Hallo,
      vor kurzem habe ich von einem ähnlichen Fall gehört. Eine Frau, die in einem Mehrfamilienhaus wohnt ,hat dort auch behauptet der Hund der Nachbarin würde,während deren Abwesenheit, ständig bellen.Um den Beweis anzutreten das dem nicht so ist,hat die Hundehalterin einen Kasettenrekorder aufgestellt und bei ihrer Abwesenheit auf Aufnahme gedrückt.Dadurch sind die falschen Behauptungen aufgeflogen.Um dem ganzen noch die Krone aufzusetzen, hat sich herrausgestellt,daß die besagte Frau vor die Tür der HH gegangen ist und den Hund provoziert hat.
      Kann so etwas bei euch auch passiert sein?
      Die Idee zum Mieterschutzbund zu gehen und/oder einen Anwalt zuzuziehen ist die Richtige.Es geht so einfach nicht dich,dein Kind und den Hund vor die Tür zu setzen.Und ein Bußgeld darfst du einfach nicht bezahlen.
      Gruß Delfin

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