Yuna muss weg..
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und sie müsste nachweisen können, dass die Genossenschaft den Hund geduldet hat (und nicht einfach nur nichts vom Hund gewusst hat)...
Ich würde aber auch lieber schauen, dass Yuna bei dir bleibt. Alles andere wirkt für mich (wie für Cerridwen) als Schuldeingeständniss.
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eine schei*** Situation, mh, was mir so durch den Kopf ging während dem Lesen. Hast du noch den Namen des Wohnungsgesellschaftfutzis der Yuna für dich anmelden wollte?
Wenn ja, ruf ihn an, stell dich total verwundert, nach dem Motto, ja aber sie wollten doch und jetzt sagt man mir, war nicht so... tu betroffen, verzweifelt und spiel gleich die Weihnachtskarte mit Kind aus...
Wenn nicht, schreib einen herzzerreißenden Brief an die Genossenschaft (insbesondere wegen dem Aufschub) wenn du magst kann ich dir dabei helfen, wenn du mir ein nähere Eckdaten nennst. Kannst mir das auch per Mail schicken.
Ich hoffe, du findest schnell was und glaub mir ... nicht nur Österreich ist Kinderfeindlich. Hier wird auch lieber Hund als Kind genommen... muss wohl allgemein ein Gesellschaftproblem sein.
Liebe Grüsse und lass dich nicht unterkriegen
Pandora
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danke für eure lieben antworten
Pandora
leider hab ich keinen namen, hab den typ nur ein paar mal hier rumlaufen sehen, falls ich ihn mal wieder sehen sollte schnapp ich ihn mir!! :x
danke fürs angebot mit dem brief, ich werds mal versuchen, falls ich nicht weiterkomme komme ich gerne auf das nette angebot zurück!!chichabi
ich denk auch das ich für ein stillschweigendes Einverständnis der miete mindestens die zustimmung der genossenschaft benötigen würde... leider!
der den ich frage ob yuna bellt ist der 16jährige sohn von meinen nachbarn, er sagt er hört sie nur manchmal, seine mutter grüßt mich nicht mal wenn sie mich sieht und sein vater sagt, zwar im spaß aber trotzdem, so sachen wie "falls ich yuna nicht mehr finde hat er sie wahrscheinlich erschossen und gegrillt" ...... haha sehr lustig!Cerridwen und Lajela
ja wahrscheinlich ist es ein schuldeingeständnis, aber 1. trage ich ja die schuld weil der hund nicht schroftlich gemeldet ist, 2. kann ich mir die strafe nicht leisten, nicht mal annähernd und 3. hab ich echt angst das irgendwer yuna was tun könnte...... -
Ich drück dir die Daumen, dass du demnächst was passendes findest!
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Zitat
Cerridwen und Lajela
ja wahrscheinlich ist es ein schuldeingeständnis, aber 1. trage ich ja die schuld weil der hund nicht schroftlich gemeldet ist, 2. kann ich mir die strafe nicht leisten, nicht mal annähernd und 3. hab ich echt angst das irgendwer yuna was tun könnte......Schuldfrage hin oder her. Du kannst immer noch argumentieren, das du ihn bei einem Mitarbeiter persönlich angemeldet hast und den gefragt hast, ob du es noch mal schriftlich machen sollst und er dir gesagt hätte, das er ihn einträgt. Stimmt zwar so nicht ganz, aber du kannst ja auch nicht ahnen, das wenn dir ein Mitarbeiter sagt, er trägt es ein, das der es dann nicht tut. Ich habe unseren zweiten Hund auch nicht angemeldet oder nachgefragt, aber unser Verwalter hat ihn gesehen und sagte es wäre okay. Da mache ich doch nicht noch einen Schrieb fertig und fordere das noch mal ein. Den Standardschrieb habe ich schon einmal in den Unterlagen, den brauche ich nicht noch ein zweites Mal. Unser Hausmeister hat unseren auch gesehen und wenn der es mir angeboten hätte bei der Verwaltung anzugeben, wäre das für mich auch okay gewesen und von dem weiß ich auch keinen Namen.
Punkt 2. Genau aus diesem Grund sollst du ja auch Widerspruch einlegen. Dann wissen die, das du das Schreiben zur Kenntnis genommen hast und damit nicht einverstanden bist. Entsprechend können sie aus diesem Schreiben heraus keine Strafe mehr erheben.
Wenn du das schreiben ignorieren würdest, dann wäre es ein anderer Punkt.Punkt 3. Wer sollte deinem Hund was antun können? Geht Yuna allein auf die Straße? Holt sie irgendjemand aus der Wohnung ab und geht mit ihr? Ist die Wohnung immer offen, so das jeder dort ein und ausgehen kann wie er will? Wer soll also es schaffen können, deinem Hund etwas anzutun, wenn du dabei bist?
Natürlich gibt es Dinge wie Giftköder, aber die können dann alle Hunde im Umfeld treffen. Natürlich könnte sich jemand mit einem Gewehr auf die Lauer legen und den Hund an- oder erschießen, aber solche Kreaturen schießen dann auch auf Katzen und andere Hunde. Aber ansonsten?
Ich wurde auch schon bedroht und mir wurde schon gedroht, na und? Wenn ich dann jedesmal in Ohnmacht fallen würde oder meinen Hund woanders unterbringen sollte, dann hätte ich keinen Hund mehr. Kurz gesagt, ich habe fast jeden Tag einen, der meinen Hund kalt machen will oder der ihn klauen will.
Meiner Meinung nach wird der Ärger nur größer, wenn du Yuna nun für eine Zeit zu deiner Freundin gibst und dann zurück holst. Du sagtest ja selber, das du sie nicht so lange bei deiner Freundin lassen kannst und das es mit einer geeigneten Wohnung nicht von jetzt auf gleich geht, wissen wir alle. Zum anderen wird sich die Situation im Haus auch nicht dadurch bessern, wenn der Hund nun weg ist und es wird richtig eskalieren, wenn der plötzlich wieder da ist. Oder willst du nun selber deiner Tochter so kurz vor Weihnachten den besten Freund wegnehmen, denn mit dieser Argumentation wolltest du doch an die Gesellschaft gehen.Also wie gesagt, ich würde einen Einspruch schreiben und den Hund nicht wo anders unterbringen. Denn zum einen ist es ein Schuldeingeständnis - auch wenn du ihn schriftlich angemeldet hättest, würdest du jetzt in der Situation stecken, denn die Beschwerde hätte es trotzdem gegeben, die Nachbarn wissen nämlich nicht ob nun schriftlich oder nicht - und zum anderen wenn du den Hund dann zurückholst, dann wird es erst richtig ekelig und anstrengend.
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Zitat
Schuldfrage hin oder her. Du kannst immer noch argumentieren, das du ihn bei einem Mitarbeiter persönlich angemeldet hast und den gefragt hast, ob du es noch mal schriftlich machen sollst und er dir gesagt hätte, das er ihn einträgt. Stimmt zwar so nicht ganz, aber du kannst ja auch nicht ahnen, das wenn dir ein Mitarbeiter sagt, er trägt es ein, das der es dann nicht tut.
Ja du hast recht...
ZitatPunkt 2. Genau aus diesem Grund sollst du ja auch Widerspruch einlegen. Dann wissen die, das du das Schreiben zur Kenntnis genommen hast und damit nicht einverstanden bist. Entsprechend können sie aus diesem Schreiben heraus keine Strafe mehr erheben.
Wenn du das schreiben ignorieren würdest, dann wäre es ein anderer Punkt.wirklich? wenn ich schrifltich widersrpuch einlege kann ich keine strafe bekommen?
ZitatPunkt 3. Wer sollte deinem Hund was antun können? Geht Yuna allein auf die Straße? Holt sie irgendjemand aus der Wohnung ab und geht mit ihr? Ist die Wohnung immer offen, so das jeder dort ein und ausgehen kann wie er will? Wer soll also es schaffen können, deinem Hund etwas anzutun, wenn du dabei bist?
naja eine freundin holt sie aus der wohnung und geht ne runde mit ihr, das wars aber schon! die wohnung ist zugesperrt.. yuna geht zwar nicht "allein" auf der straße aber mit mir ohne leine durch die wohnsiedlung, autos dürfen hier eigentlích nicht durchfahren, die bewohner allerdings schon! .... dann wäre noch die möglichkeit vergiftete nahrung in der nähe der wohnung zu verteilen - so passiert vor 2 jahren beim hund eines nachbarn!
yuna hat jetzt sowieso erst mal absoluten leinenzwang in der nähe der wohnanlage!ZitatAlso wie gesagt, ich würde einen Einspruch schreiben und den Hund nicht wo anders unterbringen. Denn zum einen ist es ein Schuldeingeständnis - auch wenn du ihn schriftlich angemeldet hättest, würdest du jetzt in der Situation stecken, denn die Beschwerde hätte es trotzdem gegeben, die Nachbarn wissen nämlich nicht ob nun schriftlich oder nicht - und zum anderen wenn du den Hund dann zurückholst, dann wird es erst richtig ekelig und anstrengend.
einspruch wird geschrieben! wenn das nichts hilft ein gaaaaaanz trauriger brief mit der bitte um fristverlängerung bis ich eine neue wohnung habe!
plan falls ich yuna weggeben muss ist folgender:
die mutter meines freundes würde sie nehmen! mein freund hat mir angeboten sie jeden morgen zu ihr zu bringen, dort wird sie bespaßt ,. bekommt ihre spaziergänge und es geht ihr sicher besser als allein zu hause! am abend wenn mein freund von der arbeit kommt holt er yuna wieder ab und bringt sie mit zu mir! falls sich wer beschwert "wohnt yuna jetzt bei ihm" und er hat sie nun mal mit wenn er mich besuchen kommt!
"zurückgeholt" wird sie dann erst wenn ich eine neue wohnung habe! -
Zitat
wirklich? wenn ich schrifltich widersrpuch einlege kann ich keine strafe bekommen?
Nun wenn man Widerspruch einlegt, setzt das Schreiben aus und muss neu entschieden werden. Also das heißt nicht, das nicht an der Strafe festgehalten wird, aber dazu bedarf es erst mal ein neues Schreiben und wenn du wie empfohlen das Protokoll anforderst, geht wieder etwas Zeit ins Land. In dieser Zeit kannst du dir selber ein Protokoll anlegen und mal hören, ob Yuna nun bellt, wenn sie alleine ist oder nicht. Dazu solltest du in der Zeit - falls es ein Protokoll gibt - dir ins Gedächtnis rufen, wann Yuna alleine war und wann ihr gar nicht da ward und wann du da warst.
Es ist also keine Aufhebung des Schreibens, sondern nur eine Aussetzung für eine neue Entscheidung. Es ist nichts anderes als Zeit gewinnen und ein Polster schaffen, damit ihr eine andere Wohnung finden könnt. -
Ja so hab ich das gemeint!
also es kann nicht passieren das ich jetzt schriftlich wiederspruch einlege (brief eingeschrieben das ich nen beweis hab) dann bis keine ahnung 20. keine antwort hab auf mein schreiben und dafür plötzlich ne rechnung über n paar hundert euro im postkasten? -
Cerridwen hat das schon toll beschrieben.
Wenn du Widerspruch einlegst, dann hast du etwas mehr Zeit (der grund warum wir dir das raten), du kannst dich dann nach einer Wohnung umsehen. Zusätzlich eben das Geräuschprotokoll - wieder Zeit...
Und eben auch selbst mal schauen, ob Yuna vielleicht doch mehr bellt als gedacht.
Und eben überlegen, wann sie alleine war und Lärm gemacht haben könnte. Vermerken, dass der Mitarbeiter gesagt hat, er meldet sie bei der Genossenschaft an (und du natürlich darauf vertraut hast) -
Man, das ist ja echt ne blöde Geschichte !
Ich wünschte, ich könnte helfen !Am besten wäre es, wenn du eine Wohnung von privat findest..
Mh.. 600 Euro Warmmiete ?http://www.wohnnet.at/wohnung-…nfurt-miete/i77137282.htm
Ich wünsche Euch viel Glück !!
Hanna
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