Übernahmevertrag statt Kaufvertrag - Ist das Standard bei Tierschutz-Hund?
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Lachmöwe Aktuell sträubt sich in mir echt alles wegen dem Vertrag und der Selbstauskunft
Ich sehe die Vorteile bezüglich Gewährleistung und Anzahl der Menschen die ihn zu sehen bekommen schon auch, aber irgendwie...
Kann aber auch sein, dass sich die Frage von alleine erledigt wegen der aktuell hier herrschenden Lokalpolitik die es den Vereinen gerade wohl fast unmöglich macht Hunde ausreisen zu lassen. - Vor einem Moment
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Hi,
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Interessant, Trudy kommt auch aus Sizilien und in unserem Vertrag steht auch "Übernehmer". Aber eben auch "Übernehmer wird Eigentümer und Halter des Hundes" ( also nach Unterschrift, Übergabe und Zahlung).
Weiterverkauf ist Verboten, genau wie züchten ( macht aus tierschutz ja auch sinn, nicht das Leute auf die Idee kommen "billig" Tierschutzhunde aus dem Ausland zu holen und sie dann hier vermehren).
Spannend. Warum ein Übernahmevertrag, wenn nach Unterschrift etc. die Person Eigentümer wird??? Und wenn es mein Eigentum ist, wer sollte mir dann verbieten können, ob ich den Hund weiterverkaufe oder nicht?
Ich erinnere mich daran, dass früher die Orgas teilweise in ihren Verträgen stehen hatten, dass Hunde kastriert werden mussten - das war meines Wissens nach auch Bullshit.
Ich verstehe die Orgas schon, die haben sicherlich ihre Gründe/Erfahrungen, die sie zu solchen Klauseln gebracht haben, aber diverse Punkte sind meiner Meinung nach halt echt fraglich, auch im juristischen Sinne.
(was war denn bei dir die Schutzgebühr? Da bin ich auch nicht mehr auf dem aktuellen Stand) -
Die TS-Verträge enthalten entweder Übernahme/Übernehmer als Begriffe.
Wenn explizit ein Eigentumsübergang genannt wird, spricht das für einen besseren Vertrag.
Schwammige Formulierungen bezüglich Orga und übernehmender Person, sind häufig.
In deiner Lage würde ich mir den Schuh, was die Orga vertragsrechtlich veranstaltet, gar nicht anziehen.
Für dich und den Hund bringt die Orga wesentliche Vorteile, nutze die, denn euch hilft das.
Außerhalb des DF kenne ich bestenfalls 2-3 Hundehalter, die sich der rechtlichen Problematik bei diesen Verträgen bewusst ist, alle anderen wollen Hund x - die Orga will abc, sind die sich einig, wird das Papier unterschrieben (egal, was da drin steht) und fertig.
Das ist die Realität außerhalb des DFs.
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Konkrete Fragen zu Wohnverhältnissen
Frage zu beruflichem Status, respektive ob staatliche Hilfen bezogen werden
Ob man sich bei Ankunft des Hundes Urlaub nehmen könnte etc.Das macht schon Sinn. Ich persönlich würde schon etwas kritisch hinterfragen, wenn in einer 1-Zimmer-Wohnung 3 Katzen und 2 IW gehalten werden sollen. Kann gutgehen, wenn der Halter weiß, was er tut. Und immer noch achtet nicht jeder darauf, dass der Vermieter
Bei H4-Bezug ist kein Geld übrig für eine Hundekrankenversicherung geschweige den z.B. für eine OP - da ist das Problem vorprogrammiert. (Ich hab auch schon H4 bezogen und in der Zeit war ich so super erleichtert, wenn wieder ein Tag, eine Woche rum war und die Hunde waren gesund und brauchten keinen TA - ich hätte damals nicht gewusst, woher ich das Geld hätte nehmen sollen.)
Urlaub ist ja auch sinnvoll - alternativ gäbe es auch HomeOffice, aber das ist ja in den meisten Fällen eine sehr neue Entwicklung.
Aber: einen Hund, bei dem ich bei Übernahme nicht Eigentümer werde, kommt für mich nicht in Frage. Oder aber: Geldfluss erst bei Eigentumsübertrag - aber das machen die Orgas sicher nicht mit, denn das würde nun wiederum sie in die schwächere Position bringen.
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Ich würde rennen,was ich kann. Allein schon diese Euthanasie-Klausel wäre ein absolutes No-Go.
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Und immer noch achtet nicht jeder darauf, dass der Vermieter
Mist, nicht zuende geschrieben. Das sollte weitergehen
schriftlich sein Einverständnis mit der Hundehaltung bekundet.
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