Übernahmevertrag statt Kaufvertrag - Ist das Standard bei Tierschutz-Hund?

  • Option 2: Ich mache es privat und kümmere mich eigenständig um die Vermittlung.

    Dann sollte Dir auch bewusst sein, dass Du dann auch in der Haftung stehst, wenn der Hund "Mängel" hat.

    Gewährleistungsrechte beim Kauf von Tieren

    Oh der Hund hat Mängel :-)
    Aktuell Leishmaniose UND Anaplasmose, wobei mit der Therapie gestartet wurde und in den nächsten Tagen das nächste Blutbild plus Besprechung mit dem Vet ansteht.

    Den Artikel lese ich mir nachher in Ruhe durch.

    Weisst du, wie sich die Gewährleistung unterschiedlich verhält je nach Kauf- oder Übernahmevertrag?

  • Ich würde maximal einen Eigentumsvorbehalt von höchstens 12 Monaten unterzeichnen, wenn danach das Eigentum an mich übergeht.

    Warum würdest du dich darauf einlassen?

    Nur dann, wenn ich das Tier perfekt passend finde, ließe ich mich auf einen knapp befristeten Eigentumsvorbehalt ein, bevor dann das volle Eigentumsrecht auf mich übergeht.


    Einen klaren Kaufvertrag ziehe ich immer vor.

  • Ich kann keinen Hund vermitteln, bei dem zukünftige Besitzer*innen so etwas unterschreiben müssen. (Und was waren deine Erfahrungen die dich darin bestärkt haben?)

    Ich würde sogar an der Eignung der Leute als Hundehalter zweifeln, die überhaupt bereit sind, so was zu unterschreiben.


    Theoretisch wusste ich schon immer, dass die Entscheidung zur Euthanasie möglicherweise auch plötzlich (bspw. nach Unfällen, schweren Beißvorfällen etc.) getroffen werden muss. Jetzt ist mir im September mein komplett gesunder, 9jähriger Hund in einen epileptischen Anfall gerutscht und musste direkt, krampfend in der Tierarztpraxis erlöst werden. Also JA - es gibt Situationen, da entscheidet man so etwas direkt in der Situation ausschließlich zum Wohl des Tieres. Und niemals würde ich ein Tier, für das ich Verantwortung übernommen habe, in so einer Situation unnötig leiden lassen.

  • angelsfire Im Vertrag wird dauerhaft von "Übergeber" und "Übernehmer" gesprochen.

    Mich betrifft der Vertrag in sofern nicht, weil ich ihn nicht unterschreiben, sondern lediglich darüber entscheiden muss, ob ich für mich vertreten kann den Hund über einen Verein zu vermitteln, der so einen Vertrag unterschrieben haben möchte.

  • Lachmöwe Und das ist halt das Problem, welches ich beim Tierschutz schon immer gesehen habe und hier halt auch befürchte: Menschen lernen einen Hund kennen, "verlieben" sich in ihn, wollen ihn haben und unterschreiben dann eben auch solche Verträge.
    Würde man Menschen so etwas im Vorfeld vorsetzen würden sie vermutlich eher nicht die Hunde aus dem jeweiligen Verein in Betracht ziehen.

  • Theoretisch wusste ich schon immer, dass die Entscheidung zur Euthanasie möglicherweise auch plötzlich (bspw. nach Unfällen, schweren Beißvorfällen etc.) getroffen werden muss. Jetzt ist mir im September mein komplett gesunder, 9jähriger Hund in einen epileptischen Anfall gerutscht und musste direkt, krampfend in der Tierarztpraxis erlöst werden. Also JA - es gibt Situationen, da entscheidet man so etwas direkt in der Situation ausschließlich zum Wohl des Tieres. Und niemals würde ich ein Tier, für das ich Verantwortung übernommen habe, in so einer Situation unnötig leiden lassen.

    Über den Punkt bin ich auch am dollsten gestolpert!
    Wenn jemand über Sinn oder Unsinn einer Euthanasie entscheiden kann, dann ein Tierarzt*ärztin! Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass so eine Forderung rechtens ist.

  • Bei der Vermittlung von Pflegehunden - wie in deinem Fall - würde ich das über die Orga machen.

    Grund: Du bist aus der Gewährleistungshaftung raus und die Bandbreite der Vermittlungschancen steigt obendrein.

    Der Vertrag unterscheidet sich leider nicht signifikant von den sonstigen Verträgen im TS.

    .

    Die Vorteile für dich und den Hund sprechen pro Orga-Einbindung.

    Klären solltest du auf jeden Fall, wer bei der Vermittlung das letzte Wort pro/contra eines Interessenten, das letzte Wort hat.

    Auch, wer die Terminierung von Besuchen entscheidet, muss vorab geklärt werden.

  • Im Vertrag wird dauerhaft von "Übergeber" und "Übernehmer" gesprochen.

    Da würde ich einfach nochmal nachfragen beim Verein wie das gemeint ist. Rechtlich ist das nicht so eindeutig. Also es bedeutet nicht zwangsläufig das nur das Eigentum, nicht aber der Besitz über geht. Je nachdem wie das ganze halt genau geregelt ist.

  • Interessant, Trudy kommt auch aus Sizilien und in unserem Vertrag steht auch "Übernehmer". Aber eben auch "Übernehmer wird Eigentümer und Halter des Hundes" ( also nach Unterschrift, Übergabe und Zahlung).

    Weiterverkauf ist Verboten, genau wie züchten ( macht aus tierschutz ja auch sinn, nicht das Leute auf die Idee kommen "billig" Tierschutzhunde aus dem Ausland zu holen und sie dann hier vermehren).

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