Brauche wirklich dringend Hilfe. Hund nach 8 Monaten abgeben? Situation eskaliert total.

  • Ich schliesse mich Gersi an. Verlangen kannst Du viel. Zustehen tut Dir das rechtlich nicht. Wenn Du ihr den Hund nicht rausgibst, kann sie Dich wegen Unterschlagung anzeigen. Hol unbedingt einen Anwalt in das Boot, bevor es für Dich noch böse endet. Ob einem Tier geschadet wird entscheiden nicht Privatpersonen sondern Veterinärämter. Du hast da null rechtliche Handhabe, so wie Du im Moment agierst.

    Naja, bisher habe ich ja recht wenig getan.

    Ich bin nicht dazu verpflichtet meine Tür zu öffnen wenn jemand ohne vorherige Ankündigung bei mir Sturm klingelt. Das ist nicht rechtswidrig.

    Gleichzeitig ist es nicht erlaubt zu versuchen gegen meinen Willen Zugang zu meiner Wohnung zu erlangen indem man meine Nachbarn und den Vermieter anlügt und eine nicht vorhandene Notsituation vorzutäuschen (sie haben ja den eigentlichen Grund ihres Besuches verschwiegen sondern so getan als könnte ich in Gefahr sein und sie würden sich deshalb sorgen, obwohl es dafür keine Begründung oder Hinweise gab)

    Bisher kann sie mich nicht wegen Unterschlagung anzeigen, denn sie hat ihn freiwillig und ohne zeitlich begrenzten Vertrag acht Monate lang in meine Obhut gegeben und hatte in der ganzen Zeit uneingeschränkten Zugang, zuletzt noch letzte Woche Dienstag. Um mir Unterschlagung vorzuwerfen müsste sie einmal beweisen, dass sie die Eigentümerin ist, was falls es so ist ja kein Problem darstellen dürfte, und es müsste auch bewiesen werden, dass es in meiner Absicht liegt den Hund dauerhaft in meinem Besitz zu behalten, und ihr den Zugang dauerhaft zu verwehren, was nicht in meiner Absicht liegt und sich auch nicht durch die eine unangekündigte Begegnung am Sonntag beweisen lässt. Außerdem darf ich vorübergehend die Herausgabe verweigern, wenn ich nachweisen kann, dass ich eine Begründung habe.
    Also ja, ich werde mir rechtlichen Beistand holen.

    Aber nur weil ich eine Privatperson bin, heißt es ja nicht, dass mir die Verantwortung über sein Wohlergehen egal sein sollte. Nur weil er nicht vernachlässigt oder misshandelt wird, was ein Grund fürs veterinär Amt wäre um einzugreifen, heißt es ja nicht dass seine emotionalen Bedürfnisse einfach ignoriert werden können. Auch wenn ein haustier gesetzlich als Sache gilt, ist es trotzdem ein schutzbedürftiges Lebewesen und sollte auch als solches behandelt werden. Wenn das anderen Menschen egal ist kann ich das nicht ändern, aber als seine momentane Bezugsperson trage ich ihm gegenüber Verantwortung, egal ob offiziell oder nur privat..

  • Ich konnte ja auch nicht wissen, dass sich die Situation so zuspitzt, nur weil ich einen einzigen Termin der ohne Absprache mit mir getroffen wurde nicht wahrnehmen wollte und auch konnte. (Wie schon gesagt war die Uhrzeit zu denen sie gekommen sind ja sogar eine andere, als die, die mir genannt wurde)

    Leider war das, in meinen Augen, doch durchaus ein gutes Stück weit vorauszusehen.
    Wenn jemand, so wie du es getan hast, über so einen langen Zeitraum seinem Gegenüber seine Grenzen nicht aufzeigt; und alle Sprunghaftigkeit, Entscheidungsschwankungen usw. mitmacht (wenn auch nur dem Hund zu Liebe); ist es nicht weiter erstaunlich, wenn auf die erste Grenze eine durchaus sehr heftige Reaktion erfolgt....

    Du wolltest helfen und hast in diesem Fall leider versäumt dich selbst zu schützen in dem du im Vorfeld klare, nachweisbare, verbindliche und rechtsgültige Vereinbarungen getroffen hast. ( wie zum Beispiel von vornherein einen maximalen Zeitraum zu vereinbaren in dem du bereit bist ihn zu betreuen. Oder aber einen festen Preis für die Unterbringung des Hundes und die Übernahme der Tierarztkosten zu vereinbaren, damit sie eben nicht alle Zeit der Welt hat und aktiv werden muss o.ä. ) Aber auch während der Hund bei dir war, wäre es angezeigt gewesen ihr klare Grenzen zu setzten. Ich weiß, das das oftmals sehr, sehr schwer sein kann.
    Aber hätte, hätte Fahrradkette. Das ist nun passiert und fällt dir trauriger Weise gerade gehörig auf die Füße. Du kannst nur daraus lernen und es ab jetzt besser machen. Suche dir einen Anwalt, besprich dich mit ihm und vor allem halte dich an die gemeinsamen Abmachungen und tue nichts! mehr in diesem Falle, was nicht vorher besprochen ist. Also keine spontanen Nachrichten etc.

    Eines fände ich allerdings nicht gut. Ihr eine Rechnung zu stellen, wenn vorher nichts diesbezüglich vereinbart war. Das fände ich nicht in Ordnung. Obwohl es emotional für mich durchaus nachvollziehbar wäre um einen gewissen Druck bei ihr zu erzeigen.

    Liebe Grüße

    Franziska mit Till

  • Das Wort Besitzansprüche war meinerseits nicht juristisch gemeint sondern lediglich ein Ausdruck mit dem ich beschreiben wollte, dass mein Fokus nicht darauf liegt den Hund um jeden Willen zu behalten, sondern darauf, dass egal wie die Situation langfristig ausgeht das Wohl des Hundes im Vordergrund steht, und eine Vermittlung nicht aus einem spontanen Impuls heraus zu Stande kommt, sondern wenn, sorgfältig geplant und gegebenen falls mit Unterstützung bzw Beratung einer Trainerin stattfindet. Einfach um zu Verhindern, dass der Hund psychischen Schaden davon trägt, da er sehr sensibel ist, sehr lange braucht um sich in einer ungewohnten Umgebung sicher zu fühlen, und da es außerdem innerhalb von einem Jahr schon das zweite Mal wäre, dass er sein Zuhause verlassen muss.


    Ich bin auch dabei: Ziehe einen Anwalt zu Rate. Ich bin keine Juristin, aber Deine rechtlichen Ansprüche kommen mir eher schwach vor und anwaltliche Hilfe kann da nicht schaden.

    Zum Zitierten: Da sehe ich ehrlich gesagt nicht das Potenzial zur Deeskalation, wenn Du damit ins Gespräch mit Deiner (früheren?) Freundin gehst. Falls ich Dich da nicht falsch verstehe, was natürlich auch sein kann. So wie ich es verstehe: Du drückst damit nicht den Wunsch aus, den Hund zu behalten, weil Du an ihm hängst (was menschlich recht einfach nachvollziehbar wäre, auch für Jemanden, der gerade auf einem Egotrip ist). Sondern Du willst den Daumen drauf behalten, weil Du Deiner Freundin eben nicht zutraust, sorgfältig geplant und mit dem Wohl des Hunds im Vordergrund die Vermittlung an eine geeignete Dauerstelle zu übernehmen.

    In einer bereits hochgeputschten und hochemotionalen Situation fiele mir kein sicherer Weg ein, das zu kommunizieren, ohne die Situation weiter zu eskalieren.

  • Und denk dran: Rechnung für deine Betreuung aufsetzen. Reinschreiben dass du bis zur Begleichung den Hund behältst um deine Ansprüche abzusichern. Dann hast du zu mindest etwas schriftliches in der Hand womit du wedeln kannst.

  • Bisher kann sie mich nicht wegen Unterschlagung anzeigen, denn sie hat ihn freiwillig und ohne zeitlich begrenzten Vertrag acht Monate lang in meine Obhut gegeben und hatte in der ganzen Zeit uneingeschränkten Zugang, zuletzt noch letzte Woche Dienstag.

    Nunja. Ich sage Mal so..

    Wenn ich einer Freundin meine Playstation leihe, freiwillig, ohne zeitlich begrenzten Vertrag für acht Monate und ich die ganze Zeit uneingeschränkt Zugang gehabt hätte, aber die Möglichkeit nicht genutzt hätte, dann ist es trotzdem mein Recht zu sagen, dass ich sie wieder haben will. Und wenn ich sie bitte, sie mir zu geben und sie tut das nicht, habe ich das Recht, sie wegen Unterschlagung anzuzeigen.

    In deinem Fall ist es nicht so einfach, weil vor einer erzwungenen Herausgabe erstmal geprüft werden müsste, wie die Unterhaltsregelung getroffen wurde und so weiter. Aber ich fürchte, so leicht, wie du das denkst, ist es bei weitem nicht.

    Ich würde da lieber gestern als heute nach einem Anwalt gucken.

  • Und denk dran: Rechnung für deine Betreuung aufsetzen. Reinschreiben dass du bis zur Begleichung den Hund behältst um deine Ansprüche abzusichern. Dann hast du zu mindest etwas schriftliches in der Hand womit du wedeln kannst.

    Kann man sowas denn tatsächlich machen, wenn es vorher nicht vereinbart war? Ich fänd das ehrlich gesagt ziemlich krass.

    Wenn ich mir jetzt bei Renovierungsarbeiten vom Nachbarn helfen lassen, kann der mir doch auch nicht hinterher plötzlich ne Rechnung schicken.

  • Man kann es machen. Und dann sehen was dabei raus kommt. Es ist halt ein Baustein. Der jetzt sofort etwas darstellt das zu mindest die Prüfung auf einen Anspruch zur Folge haben kann. Besser als nix wenn jemand an der Tür klopft. Um zu sagen: so nicht. Jetzt auch nicht.

  • Kann man sowas denn tatsächlich machen, wenn es vorher nicht vereinbart war? Ich fänd das ehrlich gesagt ziemlich krass.

    Ist ja wohl common sense, dass der eigentliche HH für Steuer, Versicherung, Futterkosten oder TA aufkommt … und nicht die Betreuung.

    Kosten für die Betreuung selbst … müsste man gucken.

  • Man kann es machen. Und dann sehen was dabei raus kommt. Es ist halt ein Baustein. Der jetzt sofort etwas darstellt das zu mindest die Prüfung auf einen Anspruch zur Folge haben kann. Besser als nix wenn jemand an der Tür klopft. Um zu sagen: so nicht. Jetzt auch nicht.

    Das klingt nach: wenn du sie nicht kriegen kannst, verwirre sie :ka:

    Beide Seiten sind -zumindest nach bisheriger Darstellung der Threaderstellerin- die Angelegenheit mehr als unklug und nicht im Sinne des Hundes angegangen, eher abwartend, wenig durchdacht. Daraus nun noch einen Anspruch auf Betreuungskosten ins Blaue zu konstruieren scheint dem Ganzen einen weiteren negativen Touch zu verleihen.

    Eine Rechtsberatung könnte Klarheit verschaffen, hoffentlich auch für den Hund!

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