Brauche wirklich dringend Hilfe. Hund nach 8 Monaten abgeben? Situation eskaliert total.
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Ich würde hier wirklich keine weiteren Informationen posten und mir - wie geplant - Rechtsbeistand suchen.
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Hi,
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Kann man sowas denn tatsächlich machen, wenn es vorher nicht vereinbart war? Ich fänd das ehrlich gesagt ziemlich krass.
Ist ja wohl common sense, dass der eigentliche HH für Steuer, Versicherung, Futterkosten oder TA aufkommt … und nicht die Betreuung.
Kosten für die Betreuung selbst … müsste man gucken.
Nein, der Besitzer eines Tieres ist für die Versorgung (egal ob medizinisch, Alltagsbedürfnisse, rechtliche Grundlagen) zuständig.
Sind im Vorfeld keine Regeln festgelegt worden (dauer, finanzielle Vergütung....), kann man im Nachgang nicht einseitig einen bestehenden Vertrag (auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag) verändern.
So funktioniert, gsd, unser(deutsches) Rechtssystem nicht
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Nein, der Besitzer eines Tieres ist für die Versorgung (egal ob medizinisch, Alltagsbedürfnisse, rechtliche Grundlagen) zuständig.
Sind im Vorfeld keine Regeln festgelegt worden (dauer, finanzielle Vergütung....), kann man im Nachgang nicht einseitig einen bestehenden Vertrag (auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag) verändern.
Genau, setzt voraus, dass man mit dem Halter abspricht, ob man zum TA geht oder nicht. Einfach losgehen und dann Geld haben wollen geht nicht.
Hatte ich mit einer Fundschildkröte. Gefunden, zum TA gebracht, Verdacht auf Vergiftung und 6 Wochen lang Pflege inkl. Spritzen, Medikamentengabe über den Schnabel und Kontrolluntersuchungen. Kam mich 400 Euro. Die habe ich bis heute nicht gesehen. Ich bin verpflichtet, das Tier an den Halter auszuhändigen, nachdem herauskam, wr es ist. Er ist aber nicht verpflichtet, mir das Geld zu zahlen. Da müsste man schon ne Zivilklage anstrengen. Die würde vermutlich nicht weit kommen mit dem Betrag.
Tierheime - als öffentliche Stellen - können sowas aber durchaus fordern. Spielt hier nur aber keine Rolle.
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Und denk dran: Rechnung für deine Betreuung aufsetzen. Reinschreiben dass du bis zur Begleichung den Hund behältst um deine Ansprüche abzusichern. Dann hast du zu mindest etwas schriftliches in der Hand womit du wedeln kannst.
rechtlich nicht durchsetzbar!
Vermieterpfandrecht?
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rechtlich nicht durchsetzbar!
Vermieterpfandrecht?
Fällt hier nicht rein, weil es keine Vertragsvereinbarungen gegeben hat, dass der Eigentümer dem Besitzer des Hundes Geld für die Betreuung bezahlt.
Eine nicht Herrausgabe, oder im Nachhinein Geld fordern, ist Unterschlagung oder eben eine einseitige Vertragsveränderung im Nachhinein und rechtlich nicht durchsetzbar
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Ich würde mich auch mit der Orga von der deine Freundin den Hund hat in Verbindung setzen. Evtl. hag die Freundin auch mit der Orga einen Vertrag? Bei einer seriösen Orga denke ich auch nicht, dass es in deren Sinne ist wenn diene Freundin den Hund einfach so weitervermittelt. Wenn es dem Hund bei dir gut geht und du ihn schon 8 Monate hast/ behalten möchtest (?) warum sollte man ihn dann nochmal "verpflanzen"?.
Sonst Rechtsbeistand suchen.
Ich wäre ehrlich auch vorsichtig welche Informationen du in einem öffentlichen Forum teilst.
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Vielleicht auch mal probieren: Falls sie die mal Fotos geschickt hat bevor Sie den Hund adoptiert hatte die auch auf der Seite der Orga standen diese mit Google rückwertssuche suchen. Vielleicht kannst du so irgendwie die Orga ausfindig machen.
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Naja, den einmaligen Besuch, der durchaus etwas eskaliert ist, als Stalking zu bezeichnen, halte ich doch für übertrieben.
Das hat sie ja nicht, sondern erwähnt, dass sie mal einen Stalker hatte, und sie das deswegen mehr getriggert hat, als ggf. jemand anderen.
Auch wenn ein haustier gesetzlich als Sache gilt, ist es trotzdem ein schutzbedürftiges Lebewesen und sollte auch als solches behandelt werden.
Einfach nur, weil es MICH triggert - Grundsätzlich sind Tiere vor dem Gesetz KEINE Sachen. (dass bei der Herausgabe trotzdem der Sachbegriff genutzt werden wird, hängt damit zusammen, dass es hier um das "Eigentum" oder einen ggf. Übergang von Eigentum geht, wo dann der Sachbegriff wieder greift.). Paragraph 90 a BGB.
Du drückst damit nicht den Wunsch aus, den Hund zu behalten, weil Du an ihm hängst (was menschlich recht einfach nachvollziehbar wäre, auch für Jemanden, der gerade auf einem Egotrip ist). Sondern Du willst den Daumen drauf behalten, weil Du Deiner Freundin eben nicht zutraust, sorgfältig geplant und mit dem Wohl des Hunds im Vordergrund die Vermittlung an eine geeignete Dauerstelle zu übernehmen.
Finde ich nicht ganz zutreffend, denn die Freundin hat ja bereits geäußert, dass ihre Therapeutin die Situation mit dem Hund so schnell wie möglich beenden will, und sie deswegen den Hund so schnell wie möglich zu den Menschen bringen will, die sie jetzt im Kopf hat. "So schnell wie möglich" widerspricht allerdings in meinen Augen dann der Prämisse
Zitatdass egal wie die Situation langfristig ausgeht das Wohl des Hundes im Vordergrund steht, und eine Vermittlung nicht aus einem spontanen Impuls heraus zu Stande kommt, sondern wenn, sorgfältig geplant und gegebenen falls mit Unterstützung bzw Beratung einer Trainerin stattfindet. Einfach um zu Verhindern, dass der Hund psychischen Schaden davon trägt, da er sehr sensibel ist, sehr lange braucht um sich in einer ungewohnten Umgebung sicher zu fühlen, und da es außerdem innerhalb von einem Jahr schon das zweite Mal wäre, dass er sein Zuhause verlassen muss.
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In meinen Augen hat besagte Freundin doch bereits geäußert, dass es IHR um ihr eigenes psychisches Wohlbefinden (was ich nicht schmälern möchte, aber dennoch erwähnen) geht, und "Sie schrieb, dass sie mit ihrer Therapeutin gesprochen habe und jetzt "endlich so schnell wie möglich einen Abschluss“ brauche."
Für mich sind das im Grunde zwei Punkte, die sich "beißen". Dass, wenn man selber psychisch angeschlagen ist, die eigene Psyche einem wichtiger ist als ein Hund, zu dem man sowieso keine emotionale Bindung aufbauen konnte, und den man deswegen an eine Freundin abgegeben hat, kann ich zwar nachvollziehen, wie man aber "so schnell wie möglich" und "sorgfältig geplant und gegebenen falls mit Unterstützung bzw Beratung einer Trainerin" unter einen Hut bekommen soll, erschließt sich mir gerade nicht.
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Tatsächliche Gewalt und rechtliche Gewalt über eine Sache sind zwei verschiedene Dinge. TE hat die tatsächliche Gewalt über den Hund. Sie ist Besitzerin (tatsächliche Gewalt) des Hundes d.h. sie musst ihn rechtlich gesehen zurückgeben. Denn nur der Eigentümer mit der rechtlichen Gewalt über die Sache darf den Hund verkaufen oder verschenken.
Dann haben wir noch das ganze Gedöns mit § 932 BGB mit dem gutgläubigen Erwerb, der greift hier allerdings nicht, da sie den Hund nicht in gutem Glauben erworben hat, da sie weiß, dass der Hund nicht ihr gehört.
Wurde vll schon gesagt, ich habe damit beruflich als Verwaltungsfachangestellte in der Ausbildung zu tun, wollte also meinen Senf dazu geben
Gerne korrigieren, hier sind ja alle möglichen Berufe vertreten, bin ja noch in der Ausbildung.Grundsätzlich sind Tiere vor dem Gesetz KEINE Sachen. (dass bei der Herausgabe trotzdem der Sachbegriff genutzt werden wird, hängt damit zusammen, dass es hier um das "Eigentum" oder einen ggf. Übergang von Eigentum geht, wo dann der Sachbegriff wieder greift.). Paragraph 90 a BGB.
Das kann ich so bestätigen. Sie gelten nur rechtlich als Sachen innerhalb dieser Spezifikation. Kann sein, dass das vor ein paar Jahrzehnten erst geändert wurde, vielleicht haben da viele was anderes im Kopf. Wir haben das aber auch in der Ausbildung so gelernt, wie du es gesagt hast.
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Rechtliche Beratung wird ja hoffentlich und wahrscheinlich gesucht.
Zum Rechnung schreiben: ich habe es so verstanden, dass dieser Hund als Freundschaftsdienst übernommen wurde auf unbestimmte Zeit.
Freundschaftsdienste können mit Geld als freiwilliges Geschenk belohnt werden müssen aber nicht. Und schon gar nicht kann man hinterher eine Rechnung stellen (wo man dann evtl steuerpflichtig wäre und ein Gewerbe haben müsste etc pp Fragezeichen Fragezeichen).
Wichtig wäre der Vertrag und ob die TS Orga ein Eigentumsrecht am Hund vorbehalten hat oder nicht und ob die Dame, die den Hund bisher vorher bei sich hatte, bevor sie ihn für 8 Monate der TE gegeben hat, überhaupt das Recht hat, ihn auf eigene Faust zu vermitteln.
Da würde ich ansetzen und mit der Orga sprechen und schauen, ob man da einhaken könnte.
Erzwingen, dass man einen Hund verkauft bekommt, wenn die Eigentumsrechte und das Verkaufsrecht bei dieser Dame liegen und nicht beim Verein, kann man es mWn nicht. Aber da weiß natürlich ein Anwalt mehr dazu.
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Hallo,
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