Hofräumung in Ramiswil: Einschläferung von über 100 Hunden auf Schweizer Hof und weitere Animal Hoarding-Fälle

  • Tatsächlich gibt es in der Schweiz keinen Schutz auf Leben für Tiere. Dort dürfen Tierhalter ihre Tiere auch ohne triftigen Grund jederzeit einschläfern lassen.


    Dann komm mal her zu uns in die Schweiz und sag einem TA, er soll einen Hund ohne triftigen Grund einschläfern. Vielleicht findest du irgendwo so ein schwarzes Schaf, (wie es sie übrigens überall gibt.) Aber kein normaler TA macht das ohne triftigen Grund.

  • Tatsächlich gibt es in der Schweiz keinen Schutz auf Leben für Tiere. Dort dürfen Tierhalter ihre Tiere auch ohne triftigen Grund jederzeit einschläfern lassen.


    Dann komm mal her zu uns in die Schweiz und sag einem TA, er soll einen Hund ohne triftigen Grund einschläfern. Vielleicht findest du irgendwo so ein schwarzes Schaf, (wie es sie übrigens überall gibt.) Aber kein normaler TA macht das ohne triftigen Grund.

    Das stimmt bestimmt (sagt meine Freundin aus der CH auch) aber es ist nun mal leider nicht im Tierschutzgesetz verankert. Da gab es doch erst kürzlich wieder den Versuch, es im Rat durchzubekommen (im Mai war das, glaube ich) und es hat leider nicht geklappt.

  • Tatsächlich gibt es in der Schweiz keinen Schutz auf Leben für Tiere. Dort dürfen Tierhalter ihre Tiere auch ohne triftigen Grund jederzeit einschläfern lassen.


    Dann komm mal her zu uns in die Schweiz und sag einem TA, er soll einen Hund ohne triftigen Grund einschläfern. Vielleicht findest du irgendwo so ein schwarzes Schaf, (wie es sie übrigens überall gibt.) Aber kein normaler TA macht das ohne triftigen Grund.

    Das kann ich mir sehr gut vorstellen, dass die allermeisten TÄ das nicht machen. Ich wollte auch kein Schweiz-Bashing betreiben. Tatsächlich ist das ja in vielen Ländern so, dass kein triftiger Grund vorliegen muss und jeder TA im eigenen Ermessen entscheiden kann. Mir ging es jetzt nur darum, darauf hinzuweisen, dass in der Schweiz eine andere Rechtsgrundlage vorliegt als in Deutschland.

  • Ich finde den Hinweis von *Sascha* sehr wichtig. Egal was man ethisch, moralisch und finanziell für richtig hält, diese Aktion wäre nach dem deutschen TSchG vermutlich nicht straffrei machbar gewesen.

    Einschläfern ist da aus medizinischen Gründen oder zur Gefahrenabwehr erlaubt. Die Annahme, das kollektiv alle 120 Hunde außer besagtem Welpen die Voraussetzungen erfüllen ist extrem fragwürdig.

    Und unabhängig was man davon hält, die Voraussetzungen müssen für jeden einzelnen Hund gegeben sein. Aus finanziellen Gründen darf in Deutschland (mMn zum Glück) nicht eingeschläfert werden.

    Das die Rechtslage in der Schweiz anders ist hat mich jetzt erstaunt, erklärt aber, wie das hier passieren konnte.

  • Nicht dass ich mich bei Herdenschutzhunden besonders gut auskenne...

    Aber ist es nicht gerade bei diesen Rassen besonders wichtig, dass sie von klein auf gut sozialisiert werden? Entweder auf ihre Tiere oder ihre Menschen?

    Alles in allem eine sehr traurige Geschichte.

    Aber ich bin auch in der 'bösen' Fraktion: besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.

    Wo sollen über 100 HS in der CH richtig untergebracht werden?

    Lieber, da bin ich egoistisch, nicht in meiner Nähe.

  • Ob es eine Alternative zum Töten der Hunde gab, kann ich nicht beurteilen.

    Und die Entscheider und ausführenden Personen können im gleich Zug Personenschutz beantragen?

    Aber das Argument, finde ich sehr schwierig.

    Behörden sind in einem Rechtsstaat verpflichtet, die Öffentlichkeit wahrheitsgemäß zu informieren. In manchen Fällen können sie Stillschweigen bewahren.

    Die Personen handeln nicht als Privatleute sondern für den Staat. Und wenn dann Aspekte wie "Kosten", "sichere Unterbringung", "geeignete Pflegestellen" Entscheidungskriterien waren, dann muss das auch so kommuniziert werden und dann darf sich die Kantonstierärztin nicht damit zitieren lassen, dass alle Hunde nicht wieder gesund geworden wären.

    (Ein Richter muss ja auch unliebsame Urteile fällen und die öffentlich begründen - so etwas gehört einfach zum Job von "Staatsdienern", dafür haben wir ja auch etliche Privilegien.)

  • Aber ich bin auch in der 'bösen' Fraktion: besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.

    Ich versteh die Einstellung total und teile sie zum Teil auch.

    Das Problem ist nur, wenn ein Tierheim/eine Behörde/ein Verein einmal den Sprung von"no kill" zu "kill" gemacht hat ist es sau schwer die Grenze "richtig zu ziehen.

    Wie lange ist es dann noch Tierschutz?

    Überspitzt gesagt: Tötet man alles außer den süßen klein bleibenden Welpen?


    Deshalb finde ich es bei Hunden in öffentlicher Unterbringung oder Verantwortung noch 10 mal wichtiger, daß es harte TSchG gibt, die ein Töten nur im Einzelfall erlauben wenn es im Interesse des Tieres ist.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!