Fragen, die man sonst nicht zu stellen traut .... Teil 24

  • Aber es macht doch überhaupt keinen Sinn, wenn sich jemand durch das Abitur quält mit der Option gerade so zu bestehen, wenn überhaupt.

    Das ist doch nun wirklich etwas, dass wir hier nicht einschätzen können.

  • Aber es macht doch überhaupt keinen Sinn, wenn sich jemand durch das Abitur quält mit der Option gerade so zu bestehen, wenn überhaupt.

    Das ist doch nun wirklich etwas, dass wir hier nicht einschätzen können.

    Selbstverständlich. Ich gehe ja nur von meiner Meinung nach aus.
    Die Frage wäre vielleicht dann auch, wie kann man das Kind unterstützen, dass es das Abi schafft, woran liegt es usw. Aber ja, das führt wirklich zu weit. Und entsprechend wollte ich das auch gar nicht bewerten.
    Durchs Abi gefallen ist bei uns niemand, der ab der 12. Klasse dabei war. Aber vielleicht hat sich das inzwischen geändert.

    Edit: natürlich kann man durchfallen.

  • Ich ziehe hier als Mod mal wieder die Notbremse - hier wird sehr, sehr Persönliches und überaus Privates von unbeteiligten Dritten preisgegeben.
    Auch, wenn die elterliche Frage verständlich ist, mittlerweile ist die Diskussion weit übers Ziel hinausgeschossen.

    Damit das gelesen werden kann und es nicht noch zig Antworten dazu gibt, ist hier mal eine Stunde Pause.

  • McChris 25. Januar 2026 um 19:44

    Hat das Thema geschlossen.
  • McChris 25. Januar 2026 um 20:56

    Hat das Thema geöffnet.
  • Darf ich mal rein interessehalber ne Scheidungsfrage stellen? (bin gar nicht verheiratet!)
    Vielleicht weiß ja jemand was!

    Zwei sind verheiratet ohne Gütertrennung. Dann soll irgendwann die Scheidung kommen. Kann die Person, die nun Anspruch auf Unterhalt bzw die Hälfte des Einkommens, der Rente, was auch immer hätte, nachträglich einen Ehevertrag aufsetzen, sich dann scheiden lassen und damit auf alle Ansprüche verzichten?
    Oder ist das rechtlich nicht möglich?
    Finde unterschiedliche Anhaltspunkte im Netz, aber die sind z.T. widersprüchlich.

  • Darf ich mal rein interessehalber ne Scheidungsfrage stellen? (bin gar nicht verheiratet!)
    Vielleicht weiß ja jemand was!

    Zwei sind verheiratet ohne Gütertrennung. Dann soll irgendwann die Scheidung kommen. Kann die Person, die nun Anspruch auf Unterhalt bzw die Hälfte des Einkommens, der Rente, was auch immer hätte, nachträglich einen Ehevertrag aufsetzen, sich dann scheiden lassen und damit auf alle Ansprüche verzichten?
    Oder ist das rechtlich nicht möglich?
    Finde unterschiedliche Anhaltspunkte im Netz, aber die sind z.T. widersprüchlich.

    Solche Sachen kann man in einer Scheidungsfolgevereinbarung klären. Dem Verzicht auf den Versorgungsausgleich muss allerdings das Familiengericht zustimmen.

  • Situation: Fremdhund hat seit einiger Zeit bestimmte Symptome, bei einem Auftreten eines Symptoms war man direkt mit dabei. Google und Menschenverstand sagen "Ab zum Tierarzt, schnellstens". Der Halter meint nur, dass es in letzter Zeit schon ein paar Mal passiert wäre. Und beim Folgekontakt war er immer noch nicht beim TA, der THP wäre nicht erreichbar. Würdet ihr da noch eindringlicher darauf hinweisen, dass das Tier mal medizinisch untersucht werden müsste?

  • Vermutlich schon allein, um mir nachher nicht sagen zu müssen „hättest du mal“.

    Man könnte sowas sagen wie „du, das könnte xy sein, und das ist lebensbedrohlich/könnte zu abc führen/…“

    Verantwortung liegt dann ganz beim Halter.

  • Situation: Fremdhund hat seit einiger Zeit bestimmte Symptome, bei einem Auftreten eines Symptoms war man direkt mit dabei. Google und Menschenverstand sagen "Ab zum Tierarzt, schnellstens". Der Halter meint nur, dass es in letzter Zeit schon ein paar Mal passiert wäre. Und beim Folgekontakt war er immer noch nicht beim TA, der THP wäre nicht erreichbar. Würdet ihr da noch eindringlicher darauf hinweisen, dass das Tier mal medizinisch untersucht werden müsste?

    Veterinäramt einschalten. Die können den Gang zum Tierarzt anordnen.

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