Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 23
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Murmelchen -
7. August 2024 um 11:36 -
Geschlossen
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Ich habe eine rechtliche Frage.
1.) Ein junger Mensch steht mit 18 auf eigenen Beinen, weil die Eltern das Land verlassen, es besteht kein Kontakt mehr.
Es stellt sich danach heraus, dass die Eltern viele Schulden dagelassen haben, Mietschulden, Heizungsversorgung und andere Sachen, wohl halt auch Richtung Falschangaben beim Amt um dadurch an Geld zu kommen.
Nun kommen alle (ehemaliger Vermieter, Heizversorger, Ämter) bei dem jungen Menschen an und dieser junge Mensch soll all die Schulden zahlen. Konto gepfändet und so.
Das kann doch nicht richtig sein? Gehen die Schulden auf die Tochter über? Nee, oder? Kann doch gar nicht?
2.) Wie kommt man ohne Geld an gute Rechtsberatung? Meiner Einschätzung nach hat sie nämlich z.B. Anspruch auf Kindergeld, muss dafür aber wahrscheinlich etliche der Schulden nicht zahlen. Aber ich bin ja keine Juristin. Sie ist jetzt 20 und braucht ganz dringend Hilfe, an wen muss sie sich da am unkompliziertesten wenden?
Bei der Asta gibt's zwar Rechtsberatung, aber irgendwie - taugt das was? Mir wäre da ja ne Kanzlei lieber.
Puuuuh, Überforderung.
Ich würde zu einer Familienberatungsstelle gehen - awo, Caritas usw um den allgemeinen Kram zu klären (Kindergeld, Zuschüsse, usw).
Es gibt die Möglichkeit zu einem Beratungsschein. Wo genau man den beantragt weiß ich aber nicht, da kann aber vielleicht eine der oben genannten Stellen auch weiter helfen
- Vor einem Moment
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Hallo,
hast du hier Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 23 schon mal geschaut ?*
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Wie kommt man ohne Geld an gute Rechtsberatung?
Beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen, damit kann man sich bei einer Kanzlei der Wahl beraten lassen und die Kosten werden, bis auf einen kleinen Betrag, übernommen.
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Beratungsachein bekommt man beim Amtsgericht
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Danke euch, dann wird's jetzt so gemacht.
Studierendensekretariat anschreiben, Beratungsschein beantragen, Kanzlei suchen.
Danke! 💕
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Edit by Mod
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Ich habe eine rechtliche Frage.
1.) Ein junger Mensch steht mit 18 auf eigenen Beinen, weil die Eltern das Land verlassen, es besteht kein Kontakt mehr.
Es stellt sich danach heraus, dass die Eltern viele Schulden dagelassen haben, Mietschulden, Heizungsversorgung und andere Sachen, wohl halt auch Richtung Falschangaben beim Amt um dadurch an Geld zu kommen.
Nun kommen alle (ehemaliger Vermieter, Heizversorger, Ämter) bei dem jungen Menschen an und dieser junge Mensch soll all die Schulden zahlen. Konto gepfändet und so.
Das kann doch nicht richtig sein? Gehen die Schulden auf die Tochter über? Nee, oder? Kann doch gar nicht?
2.) Wie kommt man ohne Geld an gute Rechtsberatung? Meiner Einschätzung nach hat sie nämlich z.B. Anspruch auf Kindergeld, muss dafür aber wahrscheinlich etliche der Schulden nicht zahlen. Aber ich bin ja keine Juristin. Sie ist jetzt 20 und braucht ganz dringend Hilfe, an wen muss sie sich da am unkompliziertesten wenden?
Bei der Asta gibt's zwar Rechtsberatung, aber irgendwie - taugt das was? Mir wäre da ja ne Kanzlei lieber.
Puuuuh, Überforderung.
Edit by Mod
Dann lass es doch und schreib gar nix dazu 🤷♀️
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Gerade wollte ich fragen, ob ich Butter Chicken oder Chicken Tikka essen soll?? Und jetzt hat Pierre einfach eins davon bestellt - wäääääh - schreiendimkreisrenn - und wenn es die falsche Entscheidung war!? Ich hadere
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Bei den beiden gibts keine falsche Entscheidung - und im Zweifel müsst ihr eben nachordern…
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Nun kommen alle (ehemaliger Vermieter, Heizversorger, Ämter) bei dem jungen Menschen an und dieser junge Mensch soll all die Schulden zahlen. Konto gepfändet und so.
Das kann doch nicht richtig sein? Gehen die Schulden auf die Tochter über?
Vermieter und Heizversorger können keine Ansprüche geltend machen wenn der junge Mensch die Verträge nicht abgeschlossen hat.
Sollte die Familie Bürgergeld bezogen haben dann können Ansprüche z.B. aus Überzahlungen gegenüber den Kindern geltend gemacht werden wenn sie in der Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern gelebt haben.
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Nun kommen alle (ehemaliger Vermieter, Heizversorger, Ämter) bei dem jungen Menschen an und dieser junge Mensch soll all die Schulden zahlen. Konto gepfändet und so.
Das kann doch nicht richtig sein? Gehen die Schulden auf die Tochter über?
Vermieter und Heizversorger können keine Ansprüche geltend machen wenn der junge Mensch die Verträge nicht abgeschlossen hat.
Sollte die Familie Bürgergeld bezogen haben dann können Ansprüche z.B. aus Überzahlungen gegenüber den Kindern geltend gemacht werden wenn sie in der Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern gelebt haben.
Och Mensch, das fühlt sich für mich so unfair an.
Daher der traurige Smiley - aber vielen Dank für die Recherche! Deshalb: 🏆
Mir tut’s einfach so leid, dass da jemand ist, gerade das Studium begonnen, und mit diesem Schuldenberg da sitzt, Konto gepfändet, keine Ahnung, wie es weitergeht.
Ich will diesem wunderbaren jungen Menschen einfach raus haben aus dieser Situation.
Hoffentlich kriegen wir das irgendwie hin. Mich nimmt das schlimm mit. Hoffentlich wird alles gut für sie.
Aber dass sie Rechtsberatung beantragen kann, ist schon mal super! Damit ist schon total viel gewonnen.
Danke euch fürs Daumendrücken! Das bedeutet mir echt viel.
- Vor einem Moment
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