Qualzuchten V
-
-
Okay, okay, dann könnte ich ja jetzt ohne schlechtes Gewissen eine gewerbliche Webseite erstellen und das Impressum weglassen, weil ohne Impressum können die mir ja keine Probleme machen wegen des fehlenden Impressums

Klingt logisch 
- Vor einem Moment
- Neu
Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
-
-
Och wenn dir ein Abmahnanwalt wirklich Ärger machen will, finden die Wege.
-
Och wenn dir ein Abmahnanwalt wirklich Ärger machen will, finden die Wege.
Könnte man die Abmahnanwälte nicht irgendwie auf Veranstalter hetzen, die sich nicht an die Vorgaben zum Thema Qualzuchten halten?
(Die Frage ist ernster gemeint, als sie vielleicht klingt)
-
Och wenn dir ein Abmahnanwalt wirklich Ärger machen will, finden die Wege.
Ja, mein Freund meinte auch schon ich kann ja mal Abmahnanwälten ne Nachricht schreiben

Ich hatte irgendwann schon mal eine Seite (im Rahmen des Kleinanzeigenthreads) irgendwo gemeldet, die verschwand dann auch wirklich aus dem Internet (kann natürlich Zufall sein), aber das ging damals nicht über die Verbraucherzentrale. Ich muss mal in meinen Mails wühlen, ob ich herausfinde, wo ich das damals gemeldet hatte

(Auf der Seite damals konnte man Hundewelpen aus dem Katalog bestellen und sie hatte den tollen Namen "Einfache Schwänze", falls sich noch jemand erinnert
) -
Was genau soll so ein Anwalt denn abmahnen? Im Gegensatz zum Impressum-Zwang und auch das ganze DSGVO, ist das bzgl. QZ nicht so deutlich beschrieben. Kupierte Hunde sind klar definiert, QZ nicht.
Man kann so jemanden natuerlich beauftragen. Oder man versteht mal das Problem und laesst es sein..
-
-
Och wenn dir ein Abmahnanwalt wirklich Ärger machen will, finden die Wege.
Ja, mein Freund meinte auch schon ich kann ja mal Abmahnanwälten ne Nachricht schreiben

Ich hatte irgendwann schon mal eine Seite (im Rahmen des Kleinanzeigenthreads) irgendwo gemeldet, die verschwand dann auch wirklich aus dem Internet (kann natürlich Zufall sein), aber das ging damals nicht über die Verbraucherzentrale. Ich muss mal in meinen Mails wühlen, ob ich herausfinde, wo ich das damals gemeldet hatte

(Auf der Seite damals konnte man Hundewelpen aus dem Katalog bestellen und sie hatte den tollen Namen "Einfache Schwänze", falls sich noch jemand erinnert
)Für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ist die Wettbewerbszentrale Ansprechpartner. Würde aber nicht vermuten, dass die da gesteigertes Interesse haben, von sich aus vorzugehen. Wolltest Du es in Deinem Namen veranlassen, bräuchtest Du eine Begründung, inwieweit Du als Marktteilnehmer benachteiligt würdest.
-
-
TMG ist seit Mai 2024 nicht mehr einschlägig. Dafür jetzt DDG.
-
<iframe src="https://www.facebook.com/plugins/post.p…=true&width=500" width="500" height="588" style="border:none;overflow:hidden" scrolling="no" frameborder="0" allowfullscreen="true" allow="autoplay; clipboard-write; encrypted-media; picture-in-picture; web-share"></iframe>
DAS war mir in dieser Ausprägung überhaupt nicht klar
-
hasilein75 Ich kann das nicht öffnen
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!