Qualzuchten V

  • Die Frau ist beim Vet-Amt gemeldet als Zuechterin, sonst haette sie nicht regelmaessig Besuch vom Amt. Und das es immer wieder Besuche/Kontrollen gab, schreibt sie ja selbst.

    Das heisst aber eben nix! Die aktuele Verordnung und das Gesetz lassen den zustaendigen Amts-Vets extremen Spielraum. Das sieht man schon allein an dem komplett unterschiedlichen Auflagen fuer Ausstellungen.

    Ja, ich gestehe, ich kenne mich in dem Bereich auch so gar nicht aus.
    Alles was ich so denke und schreibe entsteht mehr aus meinem Bauch heraus und meine "Werte" entstehen hauptsächlich aus meinem persönlichem Verständnis von Tierschutz und Recht.

    Ich bin in den 80ern mit einem Langhaardackel vom Züchter aufgewachsen. Als junges Mädchen mit der ersten eigenen Wohnung musste es dann unbedingt ein Hund aus dem TH sein, noch dazu was großes (DSH-Rottweiler-Mix), den ich mir unter heutigen Gesichtspunkten niemals als TH vermittelt hätte, das war eigentlich schon fahrlässig mir diesen Hund zu geben.

    Dann hatte ich jahrelang keinen und kam vor gut 15 Jahren zufällig an einen JRT-Welpen, da die Leute in der Nachbarschaft, die ihn eigentlich, von wo auch immer, angeschafft hatten, merkten, dass ihre Kinder Angst vor dem 12 Wochen alten Welpen hatten.
    Und nun wird wieder ein JRT einziehen, von einem Züchter, der einem Verein angeschlossen ist und das mMn verantwortungsvoll ausübt.

    Zucht auf gut Dünken, mit quasi selbst erdachten Zielen und Absichten, ohne jegliche Zuchtüberwachung ist für mich ein Unding. Wie Menschen sich das Recht rausnehmen und die Kompetenz auferlegen können über neues Leben zu entscheiden, kann ich einfach nicht nachvollziehen.

    • Neu

    Hi


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    • Die Frau ist beim Vet-Amt gemeldet als Zuechterin, sonst haette sie nicht regelmaessig Besuch vom Amt. Und das es immer wieder Besuche/Kontrollen gab, schreibt sie ja selbst.

      Das Vet-Amt kommt in der Regel nicht von selbst. Nur bei Meldungen! Für Kontrollen haben die gar keine Zeit.

      Oder: es liegt vielleicht an der Rasse!

    • Die Frau ist beim Vet-Amt gemeldet als Zuechterin, sonst haette sie nicht regelmaessig Besuch vom Amt. Und das es immer wieder Besuche/Kontrollen gab, schreibt sie ja selbst.

      Das Vet-Amt kommt in der Regel nicht von selbst. Nur bei Meldungen! Für Kontrollen haben die gar keine Zeit.

      Oder: es liegt vielleicht an der Rasse!

      Aeh nein.

      Wenn man als gewerbsmaessiger Zuechter laeuft (und das tut diese Dame), muss man die Erlaubnis des Vet-Amts haben. Und ja, das kontrolliert dann auch regelmaessig.

      Und das hat nix mit der Rasse zu tun, sondern ist durch das TierSchG vorgeschrieben!

    • Wird die Zucht gewerblich angemeldet, muss der §11 TSG abgelegt werden. Davor findet eine örtliche Begehung durch das Vet-Amt statt. Nach der positiven Entscheidung liegt es im Ermessen des Vet-Amtes, ob und wann sie Kontrollen durchführen.

      Letzteres wird wohl jedes Vet-Amt anders regeln.

    • Wird die Zucht gewerblich angemeldet, muss der §11 TSG abgelegt werden. Davor findet eine örtliche Begehung durch das Vet-Amt statt. Nach der positiven Entscheidung liegt es im Ermessen des Vet-Amtes, ob und wann sie Kontrollen durchführen.

      Letzteres wird wohl jedes Vet-Amt anders regeln.

      Gewerbsmaessig, nicht gewerblich.

      Ist ja auch nicht so, dass Aenderungen gemeldet werden muessen (durch den Zuechter), was eine neue Kontrolle noetig machen koennte :roll:

      Ich kenne keinen einzigen gewerbsmaessigen Zuechter, der nur 1x das Vet-Amt im Haus hatte und mit der neuen VO gleich 3x nicht, aber nun denn..


      Deine Aussage bzgl. kommen nur bei Meldungen/liegt an der Rasse, ist einfach falsch.

    • Das schreibt die Züchterin selbst (im vergangenen Jahr, der Post war vor dem Verbot:


    • Die gewerbsmäßigen mit §11 genehmigten Zuchten die ich persönlich gut kenne (unterschiedliche Rassen in Berlin und in Brandenburg -hier nochmal verschieden zuständige VET Ämter-) werden auch nicht grundlos aufgesucht.


      Das wird wie so oft, von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich sein.

    • Jede Veraenderung muss gemeldet werden. Auch jeder weitere Hund und hier reden wir von nach und nach 16 Hunden.

      Natuerlich fuehrt das zu weiteren/erneuten Kontrollen.

      Ausser natuerlich man meldet Veraenderungen nicht...


      EDIT: Es gibt uebrigens auch Vet-Aemter die eine Erlaubnis nur befristet erteilen. Auch da folgen dann natuerlich erneute Kontrollen (ansonsten laeuft die Erlaubnis aus und die Zucht ist damit verboten).

    • Das heisst aber eben nix! Die aktuele Verordnung und das Gesetz lassen den zustaendigen Amts-Vets extremen Spielraum. Das sieht man schon allein an dem komplett unterschiedlichen Auflagen fuer Ausstellungen.


      Wobei mir als juristischer Laie das ja immer so komplett unklar ist, wenn ich ehrlich bin.


      Wenn ich mir Paragraph 11 b durchlese (ok, da steht ganz viel, aber was relevant ist für diesen Punkt:



      Wenn dieses ganze Geröchel aus purer Atemnot da diesen Tatbestand nicht erfüllt.... dann weiß ich auch nicht. Aber klar, ich bin auch Tierärztin, keine Juristin. Meinem rechtlichen Empfinden nach sollte das eigentlich schon ausreichen. Scheinbar ist das aber nicht umfassend genug der Fall. (wobei ich auch einräume, dass ich noch nie verstanden habe, warum diese ganzen Rassen, und damit meine ich jetzt alle Extremfälle, immer weiter so gezüchtet werden durften, und erst jetzt nach und nach ein beginnendes Bewußtsein für die Problematik zu entstehen scheint....

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