Qualzuchten V
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hab ich auch nicht geschrieben, ich habe "längere Nasen" geschrieben
Das stimmt, entschuldige.
Was ist denn die ausreichend lange Nase?
Auf die Schnelle hab ich das Bild hier rausgesucht (relativ aktuell vom letzten Monat, er ist 7, da verwächst sich auch nix mehr):
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Wie gesagt, ICH habe nie gesagt das im VDH keine Qualzucht gezüchtet wird, MEINE Argumentation ist ja dass ich nicht einsehe für etwas in Sippenhaft genommen zu werden, nur, weil ich im selben Verband züchte (wo man als seriöser Züchter meiner Rasse auch keine Wahl hat!!!!).
Ich weiß aber nun auch nicht wie oft ich noch schreiben soll, dass es nicht um das Gesetz geht, sondern um die fehlende Durchführungsverordnung. Sorry aber das muss doch auch irgendwann mal ankommen, dass es da einen Unterschied gibt. Das wird doch hier mittlerweile (hoffentlich..) vorsätzlich nicht kapiert. Der letzte „Entwurf“ aus Herbst 24 konnte verhindert werden (zum Glück!!!) und wenn das Thema zu so einem Unsinn führt wie es dort absehbar war, ja, dann bin ich da raus und schließe mich lieber der Gegenbewegung an. Ich bin nun mal auch nicht dafür verantwortlich dass zig Leute Qualzuchten kaufen und daran wird sich auch absolut nichts ändern wenn meine Rasse oder der Sport reglementiert wird.
Sollte eine sinnvolle Verordnung in Sicht sein, dann unterstütze ich diese gerne. Aber dieses pauschale „gegen die Rassehundezucht“, ja, damit macht man sich halt keine Freunde, sondern isoliert sich.
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Sorry, OT..... Aber die OHREN
OT
Er hat auch ziemlich lange gebraucht, in die reinzuwachsen...
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Ich fände es sinnig, wenn der VDH da mit gutem Beispiel vorangänge. Irgendwo muss man ja anfangen
Und das darf er eben nicht. Nicht solange er Mitglied der FCI ist und nicht, wenn der Gesetzgeber in DE da nicht ganz klar was definiert.
Abgesehen davon will der VDH es mAn eh nicht. Also selbst wenn er es koennte, wuerde nix passieren. Leider.
Genau, das darf er auch gar nicht, das würde über den Klageweg sofort wieder fallen, wenn es keine ausreichend rechtliche Basis gibt. Und nein, die gibt es defacto nicht.
Nein, der VDH will kein konkretes Verbot, mWn möchte man eine Vorgabe ala „1/3 Nase“. Stehe ich auch nicht hinter, aber irgendwo wird man einen Kompromiss finden müssen, so funktioniert Demokratie.
Und solange Nutztiere gezüchtet werden wie sie es werden ist da mAn auch irgendwann bei den Haustieren die Fahnenstange erreicht was Tierwohl und Qualzucht angeht und an anderer Stelle dringend Bedarf.
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Spannend finde ich aber sowieso den Fakt, dass Sport und Ausstellung sofort reglementiert werden, aber es im Bereich der Zucht nur sehr schleppend voran geht. Meine Erwartung wäre das genau Gegenteil gewesen, dass sofort Listen mit Merkmalen erarbeitet und Inkraftgesetzt werden.
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Ich weiß gar nicht, ob Verstoss gegen ein Haltungsverbot eine Straftat wäre? Oder eine Ordnungswidrigkeit?
Nachdem die Grundlage der momentan ausufernden Bestimmungen der §11b, 1. und 2. b) des TschG. ist, bewegen wir uns auf jeden Fall im Bereich der Gesetze. Ein Verstoß gegen diese Gesetze ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit, das mindert aber die zugrunde liegenden Prinzipien des Gesetzlichkeitsprinzipes nicht.
Auch Ordnungswidrigkeiten dürfen nur aufgrund klar geregelter Verordnungen und eindeutiger Gesetze bestraft werden.
Das aktuelle TSchG sieht aber mWn nur ein Zuchtverbot vor, kein Haltungsverbot. Ergo: Die Haltung ist kein Rechtsverstoß.
Und dass bei der aktuellen politischen Lage die nächste Zeit mit einer Verschärfung zu rechnen ist, die ein Haltungsverbot einschließt, daran glaube ich persönlich nicht.
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Beschlagnahmen fände ich bei Qualzuchten falsch und unnötig.
Fänd ich nicht (also mit Bestandsschutz mit Stichtag). Dürfte bei der Durchsetzung deutlich helfen (anders als ein Bußgeld, was halt einkalkuliert werden kann), und - ich bin nämlich bei dir, dass sich der weitaus größte Teil der Menschen an Gesetze hält - es dürfte sich auch um eine überschaubare Zahl halten.
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Aber dieses pauschale „gegen die Rassehundezucht“, ja, damit macht man sich halt keine Freunde, sondern isoliert sich.
Ich bin nicht pauschal gegen Rassehundezucht. Ich finde, es läuft sehr viel schief, aber pauschal dagegen bin ich nicht, weil es immer wichtig ist, Dinge differenziert zu sehen.
Die Nasenlänge müsste erstmal erreicht werden.
Ja, und wenn jemand Welpen produziert, die zu kurze Nasen haben, dann darf er sie eben nicht verkaufen. Züchterisches Risiko.
Eine Nasenlänge festzulegen, wäre nun sicher nicht 100% fehlerfrei und die Lösung aller Probleme, aber doch schon mal ein Anfang. Und dann wäre das messbar und nachprüfbar, anders als eine frz Bulldogge dann eben als XY Mix zu deklarieren, wie man das bei Listenhunden kennt.
Zur Definition (welche Länge etc.) gibts ja massig Literatur. Man müsste sich halt auf einen Wert festlegen (ist das in den Niederlanden nicht so?).
Wenn jemand sich dann massiv ungerecht behandelt fühlt, kann er ja immer noch vor Gericht ziehen.
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Weil es ohne entsprechende Durchführungsverordnungen rechtlich schwierig ist.
DA bin ich tatsächlich einfach zu wenig Jurist.... Ich denke dann vielleicht zu einfach. Ich lese da dann
Zitat§ 11 b
(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern, soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse oder im Falle der Veränderung Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass als Folge der Zucht oder Veränderung
1. bei der Nachzucht, den biotechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten oder
2. bei den Nachkommen a)mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten,
b) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.(2) Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, soweit züchterische Erkenntnisse oder Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne des Absatzes 1 zeigen werden.
....und denke mir ais juristischer Laie, dass dort doch alles drin steht, was man braucht. Diese Dinge treffen auf Rassen wie Mops und frz .Bulldogge zu. Retromops noch mal dahingestellt, für mich steht das Ergebnis auch nicht im korrekten Verhältnis zum Leid, was die Tiere erfahren, die eben noch nicht "gesund genug" auf die Welt kommen.
Das ist das (juristische) Problem. So lange es noch keine rechtlich valide Grundlage gibt, die bestimmte Ausprägungen von Brachyzephalie per se als Leiden bzw. Schmerzen verursachend definiert, muss der Nachweis für den Einzelfall erbracht werden, wollte man einen Züchter sanktionieren. Dann geht es auf Gutachten. Und das kann ausufern. Dafür, einer Einzelperson im Nachgang zu belegen, dass sie bewusst tierschutzwidrig gehandelt hat. Dafür müsste erst einmal das Interesse da sein. Es ist derzeit einfach nur frustrierend.
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na eine Hunderasse :)
Gleich das erste Bild zeigt einen Hund mit Nasenschlitzen statt Nasenlöchern sowie ausgeprägten Triefaugen. Also wenn das die gesunde Alternative sein soll, dann ist das nichts anderes als Wunschdenken und Geschäftemacherei.
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