Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Frauchen und Hund verletzt bei Beißvorfall
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Ein Hund, der leinenlos in der Öffentlichkeit herumrennt und andere Hunde attackiert, gehört definitiv angezeigt.
Im Normalfall würde ich sagen: das passiert mal.
Ist das aber ein Hund, der so mit anderen Hunden umgeht, gilt das alte Sprichwort meiner Großmutter von damals: kann passieren, darf aber nicht passieren!!!
Wenn Faro hier in der Wohnung frei läuft, und es klingelt an der Tür, wird der auch erst in irgendein Zimmer gesperrt, bevor ich aufmache. Das kann ja wohl nicht sein, daß man mit so einem Hund riskiert, daß er eine Möglichkeit nutzen kann!!
Gute Besserung an Euch beide!

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30. März 2024 um 11:30
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Frauchen und Hund verletzt bei Beißvorfall - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Das Eingreifen war aber nur erforderlich weil der Hund da unkontrolliert rumgerannt ist

Kann trotzdem als vermeidbare Selbstgefährdung ausgelegt werden.
Ja. Macht es halt nicht besser , dadurch öffnet man solchen Leuten Tür und Tor sich weiterhin unverantwortlich zu verhalten weil Opfer ist ja selbst schuld.

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Das Eingreifen war aber nur erforderlich weil der Hund da unkontrolliert rumgerannt ist

Das müsste ja dann das Gericht klären, ob das erforderlich war oder nicht und wer wie viel Schuld bekommt. Bei so einer hohen Summe, um die es dann womöglich geht, wird die Gegenseite nicht mal eben aus Kulanz zahlen wie bei einer 40€ TA Rechnung ohne Befund.
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Ich würde online eine Anzeige machen wegen des Personenschadens
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Kann trotzdem als vermeidbare Selbstgefährdung ausgelegt werden.
Ja. Macht es halt nicht besser , dadurch öffnet man solchen Leuten Tür und Tor sich weiterhin unverantwortlich zu verhalten weil Opfer ist ja selbst schuld.

Das müsstest du dem Richter sagen der das dann entscheidet 🤷🏼♀️
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Ich würde mich auch jetzt auf jeden Fall sehr schnell anwaltlich beraten lassen. Einfach um auf der sicheren Seite zu sein. Es hängt ja doch sehr viel mehr daran als eine Tierarztrechnung. Da die Gegenseite keine Haftpflichtversicherung für den Hund hat und ihr nach und nach klar werden dürfte was das für die bedeutet, muss man leider einfach damit rechnen, dass ihre Kooperationsbereitschaft irgendwann schlagartig enden wird.
LG
Franziska mit Till
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Ich würde online eine Anzeige machen wegen des Personenschadens
Strafverfahren wegen was, fahrlässiger Körperverletzung? Wird von der Staatsanwaltschaft dann eingestellt, weil es keine hinreichende Beweislage gibt, die eine Verurteilung wahrscheinlich machen würde. Wie tausende andere Anzeigen auch.
Die zivilrechten Ansprüche/Schadensersatz laufen doch nicht über die Polizei oder?
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Die ganzen Mutmaßungen, wer wie was, in welcher schuldhaften oder selbst verantworteten Handlung zu bewerten ist, sind genau das - Spekulationen und sonst nix.
Bitte geh zum Anwalt - so rasch wie möglich, das kann Klarheit verschaffen.
Der Forumsspekulatius bringt, außer Verunsicherung, nix.
Du brauchst einen Profi an/auf deiner Seite!
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Die zivilrechten Ansprüche/Schadensersatz laufen doch nicht über die Polizei oder?
Nein, das sind drei unabhängige Vorgänge.
1. Polizei/Staatsanwaltschaft prüfen auf Antrag, ob eine fahrlässige Körperverletzung vorliegt.
2. Das Ordnungsamt prüft, ob eine Gefährlichkeit des Hundes vorliegt.
3. Schadensersatzansprüche muss man zivilrechtlich selbst durchsetzen. -
Die ganzen Mutmaßungen, wer wie was, in welcher schuldhaften oder selbst verantworteten Handlung zu bewerten ist, sind genau das - Spekulationen und sonst nix.
Bitte geh zum Anwalt - so rasch wie möglich, das kann Klarheit verschaffen.
Der Forumsspekulatius bringt, außer Verunsicherung, nix.
Du brauchst einen Profi an/auf deiner Seite!
Habe ja schon Kontakt zu einem Anwalt, nächste Woche nach den Feiertagen telefoniere ich mit ihm.
Alles anzeigenDie zivilrechten Ansprüche/Schadensersatz laufen doch nicht über die Polizei oder?
Nein, das sind drei unabhängige Vorgänge.
1. Polizei/Staatsanwaltschaft prüfen auf Antrag, ob eine fahrlässige Körperverletzung vorliegt.
2. Das Ordnungsamt prüft, ob eine Gefährlichkeit des Hundes vorliegt.
3. Schadensersatzansprüche muss man zivilrechtlich selbst durchsetzen.Und ich möchte ja die andere HH gar nicht anzeigen.
Ich möchte nur prüfen ob ich Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld bekommen kann, weil ich mir den Finger nun mal nicht gebrochen hätte, wenn ihr Hund nicht allein unterwegs gewesen und uns angegriffen hätte.
Die Polizei würde ich nur mit einbeziehen, wenn es sein muss. Und ich denke, das muss es nicht. Aber der Anwalt wird mir da sicher in all meinen Fragen weiterhelfen können. Bis Dienstag hab ich jetzt Zeit alles zu sammeln und dann schauen wir weiter.
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