Der "gefährliche" Hund Teil 3

  • Meine Bemerkung bezüglich Kontrolle bezog sich eher auf die Anmeldepflicht der Anwesenheit.

    Von mir aus kann bei ortsansässigen Hunden gerne auch eine Kontrolle erfolgen, ob eine entsprechende Versicherung vorliegt. (Ich interpretiere jetzt einfach mal, dass dies bis anhin nicht der Fall war.) Dies zu managen, dürfte (theoretisch) nicht so eine anspruchsvolle Geschichte sein. Vorausgesetzt, die Registrierung des Hundes ist als einigermassen sinvoller Prozess auf der zuständigen Behörde definiert und angelegt. Die Hundesteuer muss ja auch jährlich entrichtet werden, dies mit dem Nachweis einer gültigen Versicherung zu kombinieren, dürfte kein Hexenwerk sein. Aber ja, Deutschland, Behörden und Digitalisierung sind halt so eine Sache. Vielleicht führt da auch noch jemand Strichlisten auf einem karierten Papierblock, Format A4, chlorfrei gebleicht.

    Wenn der Halter keine Versicherung hat und sein Hund verursacht einen Schaden (muss ja nicht einmal eine Verletzung einer Drittperson sein, es könnte auch sein, dass der Hund ausbüxt, über die Strasse rennt und so einen Auffahrunfall verursacht), muss der Hundehalter für den Schaden aufkommen. Hat er eine Versicherung und es wird festgestellt, dass er (grob) fahrlässig gehandelt hat, wird diese wahrscheinlich Regress auf ihn nehmen. Aber das sind versicherungstechnische Details. Um was es sich für eine Rasse handelt, darf dabei keine Rolle spielen, solange es sich um einen erlaubten Hund handelt. Hältst Du Dir trotz Verbot einen Hund der gelisteten Rassen, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass Dir auch eine Versicherungspflicht am Allerwertesten vorbei geht. Daran ändert auch ein 100seitiges Regelwerk nichts, es macht aber den normalen Hundehaltern das Leben unnötig schwer.

    Was macht einem normalen Hundehalter daran denn das Leben schwer eine Versicherung abzuschließen die man als Halter eh haben sollte?

    Bei Anmeldung wird ja schon kommunal unterschieden ob man die Haftpflicht vorlegen muss, dass kann man einheitlich gestalten und verursacht noch nicht mal Mehraufwand.

    Da hat dann halt derjenige der es nicht macht - und das hat noch nicht mal was mit Listenhunden zu tun, ich kenne auch einige Kleinsthunde dir nicht gemeldet sind- ist dann dessen Pech.

    Natürlich wird bei einem Schaden, egal welcher (deshalb meine Formulierung Unfall/Vorfall usw.) der Halter zahlen müssen, egal ob da die Versicherung zwischen geschaltet ist oder nicht - kommt es aber zu einem Vorfall ist halt die führsorgepflicht nicht eingehalten und das kann dan - je nach schwere- dem Besitzer zu Lasten gelegt werden

  • Ich habe an sich einen rabenschwarzen Humor, aber ich finde die Verhohnepiepelung des Themas angesichts der Schwere der Beißvorfälle, die in diesem Thread diskutiert werden, komplett daneben.

  • Ich lass einfach mal dieses Video da, weils bisher einfach das mit Abstand Beste ist das ich zu dem aktuellen Thema gesehen hab.

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  • Welche Verhohnepiepelung? Ich bezog mich darauf, wie solche Zahlen zustande kommen können und was alles als Beißvorfall gewertet werden könnte. Dazu kann auch eine durch einen abgerutschten Zahn verursachte Verletzung zählen. Je nach Umständen, je nach Person(en) kann sowas sogar schnell mal passieren. Ich würde da nicht immer das Schlimmste annehmen, in die Statistik fallen auch "Lappalien".

  • Stimmt!
    Schon einen Tag nach diesem üblem Vorfall sprach lt. SPIEGEL Panorama die SPD Bremen davon, noch in 2023 einen Gesetzentwurf zum Ablegen einer Sachkundeprüfung für Hundehalter vorzulegen.

  • Bzgl des aktuellen Falls hat jemand ein Video hochgeladen ( zeigt nur den Hund zusammen mit einem anderen, derjenige von dem Video und Text stammen soll ein Freund des Opfers sein )

    https://www.instagram.com/reel/DTntqmwiC…HZjeXVpbDYwZXk5

    Der Freund schreibt, daß von seinem Hund eine Speichelprobe genommen wurde, um auszuschließen, daß er es war, aber nicht vom Hund, der den Mann totgebissen haben soll. Verwirrend ist auch der Satz des Freundes "ich war dabei".

    Und ja, ich kann die Freunde verstehen, wenn sie wissen möchten, ob 'Sam' tatsächlich seinen Besitzer tot gebissen hat oder ob er die Verletzungen zb erst nach dem Tod zugefügt hat und daß sie wohl Zweifel haben, ob wirklich gründlich untersucht wurde.

  • Vielleicht bezieht sich der Freund mit 'ich war dabei' rein auf seine Anwesenheit, als er den Verstorbenen identifizierte.

    Ich will nicht wissen, in welchem Ausnahmezustand sich die Angehörigen, Mitbewohner und Freunde derzeit befinden ...

  • Und ja, ich kann die Freunde verstehen, wenn sie wissen möchten, ob 'Sam' tatsächlich seinen Besitzer tot gebissen hat oder ob er die Verletzungen zb erst nach dem Tod zugefügt hat und daß sie wohl Zweifel haben, ob wirklich gründlich untersucht wurde.

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    Man kann wohl als Pathologe genau erkennen, ob Bisse todesursächlich sind oder erst nach dem Tod zugefügt wurden!

    Und im speziellen Fall wurden die Bisse von Sam als ZWEIFELSFREI todesursächlich begutachtet! MMn ist mit dieser Aussage dem öffentlichen Interesse hinreichend Genüge getan

  • Und ja, ich kann die Freunde verstehen, wenn sie wissen möchten, ob 'Sam' tatsächlich seinen Besitzer tot gebissen hat oder ob er die Verletzungen zb erst nach dem Tod zugefügt hat und daß sie wohl Zweifel haben, ob wirklich gründlich untersucht wurde.

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    Man kann wohl als Pathologe genau erkennen, ob Bisse todesursächlich sind oder erst nach dem Tod zugefügt wurden!

    Und im speziellen Fall wurden die Bisse von Sam als ZWEIFELSFREI todesursächlich begutachtet! MMn ist mit dieser Aussage dem öffentlichen Interesse hinreichend Genüge getan

    In diesem Fall war es wahrscheinlich ein Rechtsmediziner, der Pathologe arbeitet medizinisch-diagnostisch.

    Fakt ist, dass Verletzungen post- oder prämortem klar bestimmt werden können. Ebenso, ob es sich um eine natürliche Todesursache, wie etwa einen Myokardinfarkt, handelt oder die Bissverletzungen ursächlich waren.

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