Der "gefährliche" Hund Teil 3

  • Wobei der Teufelshundetyp die gleiche Frage gestellt hat. Natürlich mit einem anderen Tonfall und einem anderen Kontext (da ging es darum, dass man die Hunde ja aus seinen Fängen befreien wollen würde), aber dennoch...

  • War bei Chicco doch nicht anders. Zig tausend Leut haben im Netz gross rumgetoent, sie wuerden dieses Schaetzchen ja nehmen. Manchmal kam ein 'aber geht leider leider nicht, weil blablablubb', oft kam nicht mal das.

    99,9% dieser Grossmaeuler werden niemals einen Hund aufnehmen, der nicht nur kuscht. Von einem Hund, der bereits gebissen hat, mal ganz zu schweigen.

    Ich denke, dass ein Großteil auch überhaupt keine Vorstellung von Hunden hat, die eben nicht kuschen und eine Korrektur entsprechend beantworten.

    Muss man ja auch nicht, aber dann schreib ich halt sowas nicht in die Kommentare.

  • Na eben nicht beantragen, sondern nur ein 'Achtung wir kommen'-Bescheid sagen, aber ist ja trotzdem ein Aufwand, der dahinter steckt. Besuch ist ja mit Aussteigen verbunden, Durchreise ohne Pipipause ist also legitim.

    Ach so, habe das inzwischen übrigens nachgelesen. Laut neuem Hundegesetz musst du sogar die Durchreise anmelden (vorübergehender Aufenthalt = Durchreise muss angemeldet werden):

    Zitat

    §8 (4) Absatz 3 gilt nicht, soweit es sich um Hunde handelt, die nach den Vorschriften eines anderen Landes gehalten werden dürfen, wenn die Halterin oder der Halter sich nur vorübergehend in der Freien Hansestadt Bremen aufhält. Ein vorübergehender Aufenthalt liegt insbesondere vor, wenn die Halterin oder der Halter sich auf der Durchreise befindet oder sich nicht länger als einen Tag in Bremen aufhält. Der vorübergehende Aufenthalt ist der zuständigen Ortspolizeibehörde vor Aufenthaltsbeginn anzuzeigen. Dabei sind die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts, der Aufenthaltsort sowie Name und Kontaktdaten der Halterin oder des Halters anzugeben.

    Außerdem ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben (was durchaus sinnvoll ist und in vielen anderen Bundesländern ja auch so geregelt wird) … auch für Touristen:

    Zitat

    §6 (2) Hunde, die außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes gehalten werden, dürfen in der Freien Hansestadt Bremen nur geführt werden, wenn für sie eine Haftpflichtversicherung nach Absatz 1 Satz 1 besteht.

    Wahrscheinlich muss das dann per Fax angemeldet werden...


    Die Haftpflichtversicherung ist ok, wobei ich diese als Selbstverständlichkeit bei Hundehaltung erachte.

    Aber echt, wer bitteschön soll so etwas kontrollieren? Und was ist der Sinn dahinter? Wird dann als nächstes eine Obergrenze an Hunden definiert, die sich pro Tag im Stadtgebiet aufhalten dürfen? Und dann? Das ist doch ein totaler Schildbürgerstreich.

  • Wahrscheinlich muss das dann per Fax angemeldet werden...


    Die Haftpflichtversicherung ist ok, wobei ich diese als Selbstverständlichkeit bei Hundehaltung erachte.

    Aber echt, wer bitteschön soll so etwas kontrollieren? Und was ist der Sinn dahinter? Wird dann als nächstes eine Obergrenze an Hunden definiert, die sich pro Tag im Stadtgebiet aufhalten dürfen? Und dann? Das ist doch ein totaler Schildbürgerstreich.

    Warum soll es kontrolliert werden?

    Kommt es zu einem Unfall, Vorfall,was auch immer und es kommt raus das keine Versicherung vorliegt, kann man je nach Unfall/vorfall/was auch immer weitere Wege gehen, zb wenn es so schlimm war das es zur Begutachtung von einem Hund kommt dies dem Halter negativ angelastet wird da dieser nicht die vorgeschrieben Unterlagen hatte und dieser somit nicht die Verantwortung der Hundehalter tragen kann öä

  • Das finde ich auch hart … Menschen oder Tiere ausdauernd anbellen ist eine Ordnungswidrigkeit … ein Wachhund am Zaun? Der Leinenpöbler bei Hundebegnung? Hmm …

    Zitat

    §2 Allgemeine Pflichten

    (4) Wer Hunde führt, hat zu verhindern, dass das Tier

    1.

    Personen oder Tiere ausdauernd anbellt, sie anspringt, anfällt oder sonst nicht unerheblich beunruhigt und

    Ich sage Naruto nicht umsonst dass ich ihm sein Gebelle vom Taschengeld abziehe |)

    Uns wurde tatsächlich mal vom OA gedroht, als Naruto sich gefreut und deswegen gebellt hat.
    Wir saßen aber auf der Treppe die noch zum Haus gehört und damit Privatgrundstück ist und deswegen durfte er nichts machen.
    (der hat sich wirklich sehr wichtig genommen, meine damit nicht Naruto)

  • War bei Chicco doch nicht anders. Zig tausend Leut haben im Netz gross rumgetoent, sie wuerden dieses Schaetzchen ja nehmen. Manchmal kam ein 'aber geht leider leider nicht, weil blablablubb', oft kam nicht mal das.

    99,9% dieser Grossmaeuler werden niemals einen Hund aufnehmen, der nicht nur kuscht. Von einem Hund, der bereits gebissen hat, mal ganz zu schweigen.

    Das sind dieselben, die schon anhand vom Foto, der Rasse oder wasweißch erkennen, das das liebe Hundi niemals gebissen hat

    Und denen offenbar völlig Hupe ist, das Hunde die viel weniger auf dem Kerbholz haben, seit Jahren im TH sitzen

  • Das ist sehr, sehr hart am Thema vorbei.

  • Meine Bemerkung bezüglich Kontrolle bezog sich eher auf die Anmeldepflicht der Anwesenheit.

    Von mir aus kann bei ortsansässigen Hunden gerne auch eine Kontrolle erfolgen, ob eine entsprechende Versicherung vorliegt. (Ich interpretiere jetzt einfach mal, dass dies bis anhin nicht der Fall war.) Dies zu managen, dürfte (theoretisch) nicht so eine anspruchsvolle Geschichte sein. Vorausgesetzt, die Registrierung des Hundes ist als einigermassen sinvoller Prozess auf der zuständigen Behörde definiert und angelegt. Die Hundesteuer muss ja auch jährlich entrichtet werden, dies mit dem Nachweis einer gültigen Versicherung zu kombinieren, dürfte kein Hexenwerk sein. Aber ja, Deutschland, Behörden und Digitalisierung sind halt so eine Sache. Vielleicht führt da auch noch jemand Strichlisten auf einem karierten Papierblock, Format A4, chlorfrei gebleicht.

    Wenn der Halter keine Versicherung hat und sein Hund verursacht einen Schaden (muss ja nicht einmal eine Verletzung einer Drittperson sein, es könnte auch sein, dass der Hund ausbüxt, über die Strasse rennt und so einen Auffahrunfall verursacht), muss der Hundehalter für den Schaden aufkommen. Hat er eine Versicherung und es wird festgestellt, dass er (grob) fahrlässig gehandelt hat, wird diese wahrscheinlich Regress auf ihn nehmen. Aber das sind versicherungstechnische Details. Um was es sich für eine Rasse handelt, darf dabei keine Rolle spielen, solange es sich um einen erlaubten Hund handelt. Hältst Du Dir trotz Verbot einen Hund der gelisteten Rassen, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass Dir auch eine Versicherungspflicht am Allerwertesten vorbei geht. Daran ändert auch ein 100seitiges Regelwerk nichts, es macht aber den normalen Hundehaltern das Leben unnötig schwer.

  • Ich verstehe nicht, warum Du eine Hund hast wenn Du diese Verbote so feierst?
    Hundefreie Innenstände klingt doch auch klasse, so wäre die Statistik auf jeden Fall auf 0.

    Ich habe ein Hundehalteverbot doch nichtmal erwähnt und bin da auch strikt dagegen. Wie du ja sagst, bin ich selbst Hundehalter.

    Mich haben nur die Zahlen, auf die ich zufällig gestoßen bin, überrascht. Und wenn es nur jede Woche in einer (Groß-)Stadt ein Biss ist, der ärztlich versorgt werden muss, finde ich das persönlich einfach erschreckend.

    Ja, Beißvorfälle kommen wirklich viel zu oft

    vor.

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    Dabei ist der Hund auch schon mal mit einem Zahn abgerutscht und leicht über den Handrücken geschrammt,gab einen kleinen Kratzer und hat geblutet, weiter nicht schlimm. Eine Fremdperson würde damit allerdings womöglich zum Arzt rennen, es blutet, der Hund hat mich gebissen. Will sagen, unter "Beißvorfälle" kann alles fallen und wenn es nur eine kleine Schrammen ist.

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