Der "gefährliche" Hund Teil 3

  • Mal.kurz angemerkt: Sprungmesser sind verbotene Gegenstände und schon im Besitz strafbar.

    Das gilt nicht für alle Springmesser in allen Situationen, aber die Ausnahmen sind sehr, sehr klein und der Auslegungsspielraum durch die Behörden ist ein sehr großes Risiko.


    Ich würde generell davon abraten, irgendwelche Messer, egal welcher Art, irgendwo mitzuführen oder zu erwerben, wenn nicht zweifelsfrei klar ist, ob Erwerb, Besitz, Eigentum oder Führen ausdrücklich erlaubt sind.

  • Genau deshalb habe ich ein Messer mit.

    puh. Also. Ich bin Jäger. Ja, ich musste schon Tiere auf der Jagd "abfangen", d.h. mit dem Messer töten, weil eine Schusswaffe in dem Moment zu gefährlich war.


    Ehrlich? Es wird nicht einfacher. Und vorallem - unterschätz mal nicht, wie lange es dauert, bis ein Tier mit einem Messerstich getötet ist. Du musst halt auch die richtigen Organe treffen...und festhalten, denn mit dem ganzen Adrenalin ist das Tier noch fit genug um trotzdem zu laufen.


    Auf der Jagd ist es natürlich etwas anders: Andere Hunde, die versuchen, das Tier zu packen, man hat das gleiche Ziel und die Hunde wissen das in der Regel auch. Du musst Dich selber und deine Hunde schützen (Wildschwein: immer auf den Kopf achten, auch die Läufe eines Rehs können sehr schmerzhaft sein, vom Hirschgeweih rede ich mal nicht, Waschbären sind fies und seeeehr wendig, das geht ohne Hunde überhaupt nicht). Die Hunde, die Dir helfen (oder denen du hilfst) kennen die Situation in der Regel und lassen Dich dann ans Stück bzw. springen nicht auch noch in die Klinge.


    Zwei kämpfende Hunde wollen sich ja gegenseitig was tun.


    Was ich damit sagen will? Keine Ahnung. Aber mal eben in den angreifenden Hund ein Messer reinrammen ist halt irgendwie nicht. Für mich zumindest.


    Achso - außerdem ist das Führen eines Messer in der Öffentlichkeit ab einer bestimmten Klingenlänge auch nicht erlaubt. Ich riskiere meinen schein damit auch sicher nicht :D Und will mir auch nicht ausmalen, was passiert, wenn jeder nen Messer in der Tasche hat.

  • Also ein Springmesser mitzuführen, weil es ja leicht zu besorgen ist, und das einfach so daherzusagen, fällt für mich unter die Rubrik: typische Mentalität von "Was interessieren mich Verbote, wenn das für mich von Vorteil ist, und es eh nur auffällt wenn ich kontrolliert werde".


    Wenn ich jetzt sage was ich persönlich davon halte, werde ich gesperrt - also denkt euch euren Teil.

  • Mal.kurz angemerkt: Sprungmesser sind verbotene Gegenstände und schon im Besitz strafbar.

    Das gilt nicht für alle Springmesser in allen Situationen, aber die Ausnahmen sind sehr, sehr klein und der Auslegungsspielraum durch die Behörden ist ein sehr großes Risiko.


    Ich würde generell davon abraten, irgendwelche Messer, egal welcher Art, irgendwo mitzuführen oder zu erwerben, wenn nicht zweifelsfrei klar ist, ob Erwerb, Besitz, Eigentum oder Führen ausdrücklich erlaubt sind.

    Soweit ich mich entsinne ist ein Springmesser egal mit welcher Klingenlänge und egal in welcher Situation ein verbotener Gegenstand in Deutschland. Es gibt auch keinen Bestandschutz.

    Gleiches gilt auch für Butterflymesser und Einhandmesser sowie Fallmesser.

  • Das gilt nicht für alle Springmesser in allen Situationen, aber die Ausnahmen sind sehr, sehr klein und der Auslegungsspielraum durch die Behörden ist ein sehr großes Risiko.


    Ich würde generell davon abraten, irgendwelche Messer, egal welcher Art, irgendwo mitzuführen oder zu erwerben, wenn nicht zweifelsfrei klar ist, ob Erwerb, Besitz, Eigentum oder Führen ausdrücklich erlaubt sind.

    Soweit ich mich entsinne ist ein Springmesser egal mit welcher Klingenlänge und egal in welcher Situation ein verbotener Gegenstand in Deutschland. Es gibt auch keinen Bestandschutz.

    Gleiches gilt auch für Butterflymesser und Einhandmesser sowie Fallmesser.

    Nein, das ist komplizierter, hier mal am Besipiel Springmesser: "Ausgenommen vom Verbot sind Springmesser nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.4.1. Satz 2 nur dann, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist und nicht zweiseitig geschliffen ist und soweit ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht, oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt." Quelle BMI


    Butterflymesser sind auch m. W. immer verbotene Gegenstände, Einhandmesser sind dagegen sehr kompliziert (Länge, anerkannter Zweck....).


    In jedem Fall ist "Selbstverteidigung" nie ein Grund für eine Ausnahme von einem Verbot.

  • Jetzt lasst mir doch mal die Illusion mich verteidigen zu können 😅


    Ich fühle mich einfach sicherer mit Pfefferspray und Messer seit wir von Hunden mit Assi Haltern angegriffen wurden und ein Mann meine Hunde töten wollte.

    Seit dem Umzug wär es nicht mehr nötig aber ich brauche noch etwas bis ich mich wieder sicher fühle.


    Auch die Strafe ... wie oft wird man im Feld von der Polizei kontrolliert? Wird man als fröhlich Frau mit Pudeln überhaupt je als potentielle Straftäterin erkannt?

    Selbst wenn ... ist das Messer halt weg und ich zahle eine Strafe.

  • Selbst wenn ... ist das Messer halt weg und ich zahle eine Strafe.

    Dir ist klar, dass illegaler Waffenbesitz eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit ist? Da gibt es ein Gerichtsverfahren, theoretisch ist auch eine Haftstrafe möglich.


    Auch die Strafe ... wie oft wird man im Feld von der Polizei kontrolliert? Wird man als fröhlich Frau mit Pudeln überhaupt je als potentielle Straftäterin erkannt?

    Ach na super, was für eine tolle Einstellung zum Rechtssystem. Kleiner Tipp: Die Chance, bei einer Straftat erwischt zu werden, steigt komischerweise an, wenn man davon im Internet erzählt und noch verkündet, dass man dabei ja sowieso nicht erwischt wird.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!