Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Kastration?

  • Ne Kastration ist halt ein ziemlicher Eingriff der auch Folgen haben kann.

    Die Fellqualität kann schlechter werden, bei der Hündin kann es zu Inkontinenz kommen, Wesensveränderungen (wenn sie jetzt schon nicht mit anderen Hündinnen kann, dann viel Spaß nach der Kastration, das kann schlimmee werden), OP Risiken und Schmerzen.


    Den Rüden halte ich mit einem halben Jahr noch für zu jung.

    Wobei 3 vllt auch etwas früh ist, die Huskys, die ich kenne sind ziemliche Spätentwickler.

  • Die meisten Hunde aus dem Ausland und in vielen einheimischen Tierheimen werden vor der Abgabe kastriert. Also sind das alles Verbrecher?

    Das ist doch quatsch.

    Die werden im Ausland kastriert, da gilt das deutsche Tierschutzgesetz nicht. Deswegen werden mache Hunde auch zum Kupieren ins Ausland gekarrt, und kupiert zurückgebracht, weils Dir hier keiner mehr macht.

    Ich bezweifle sehr stark, dass du in Deutschland keinen Tierarzt für eine Kastration findest, weil ungesetzlich. Was für ein unsinniger Vergleich.


    Woher kommt eigentlich die feste Überzeugung, das sei ungesetzlich, solange es eine andere Maßnahme gibt oder was sonst für Begründungen genannt werden: Rechtsprechung, Rechtskommentare, Auslegungshinweise des Ministeriums?

  • Lumi mag andere Hündinnen nicht so gerne. Eine weitere Hündin wäre also durchaus mehr Stress für sie gewesen, als eine Kastration. Und sie ist ja nicht grundsätzlich unverträglich. Sie kann sehr gut mit Rüden und deshalb wollte ich mir den Traum vom zweiten Hund auch nicht nehmen lassen.

    Ich kann Deinen Gedankengang scho verstehen, soll ja fuktionieren mit dem Zweithund - aber warum hast dann nicht einen Tierheim-Rüden geholt, der eh schon kastriert ist? Warum muß es ein intakter Welpe/Junghund sein, der dann extra für Dich kastriert wird?


    Bei mir gibts zB die Möglichkeit, Hunde ins Office mitzunehmen. Ich nehm dann halt die intakten Rüden mit, Biene bleibt daheim (haben weitere Rüden im Büro, deren Halter ich nicht nerven möchte mit läufiger Hündin). Die Stehtage sind vom 9.-13. Tag der Läufigkeit, in der Zeit (LusMius 2-3 Tage, um sicherzugehenn) könnte man den Rüden während der Arbeit locker zum Sitter bringen, die Hündin bleibt daheim (nimmt meist kein Sitter, und das Risiko wär mir auch zu groß, die in der Zeit fremdbetreuen zu lassen).


    Ich mach eh 80 Prozent Homeoffice. Kann also in der Zeit halt einfach daheimbleiben, und davor und danach halt mal 2 Wochen lang je 2 Tage ins Büro fahren statt nur einmal, sodaß der Schnitt wieder stimmt. Sagt hier kein Mensch was. Lösungen gibt es. Man muß sie nur wollen, nicht es sich nur einfach machen. Wenn Du Dich informierst über die Abläufe der Läufigkeit und bissel aufpaßt, kann da nix passieren, und Du hast es selbst in der Hand. Dazu gehört allerdings auch, RECHTZEITIG (=VOR der Anschaffung) sicher zu wissen, wann ein Rüde zeugungsfähig wird, sprich da hättest Du auch längst mal nach einer zuverlässigen Informationsquelle umsehen können. ;-) Internet läßt grüßen....


    Und für "ich geh mal aufs Klo" den Hund mitnehmen oder in ein Zimmer sperren, Schlüssel abziehen. In den 5 Minuten gräbt sich der net durch :-)


    Das ist schon zu schaffen- auch wenns jetzt gerade Neuland für Dich ist. Und Du merkst ja - Informationen und Tips kriegste auch hier zuhauf ;-)

  • Ist Definitionssache. Im dt. Recht bedeutet das eigentlich, wenn es keine weniger einschränkende Möglichkeit gibt, Trächtigkeit zu verhindern, ist das ok.

    Woher nimmst du das? Ich kenne mich mit dem deutschen Recht so gar nicht aus, aber ich lese den entsprechenden Paragraphen nicht so, dass erst alle weniger einschränkenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen. Für mich steht da erstmal nur, dass das Verbot zur Organentnahme nicht für die Kastration gilt, wenn diese zur Vermeidung einer unkontrollierten Fortpflanzung durchgeführt wird :???:

    Steht das wo anders geschrieben? Oder ist das einfach allgemeiner Usus in unserem Rechtssystem?


    Ganz abgesehen davon habe ich mich eben an den Beitrag hier zurück erinnert, in dem die tierärztliche Sicht auf die Kastration erläutert wird: https://www.tierarzt-rueckert.…nde=1489&Modul=3&ID=21573

    Wenn ich die Beiträge zuvor aber richtig verstanden habe, ist das etwas veraltet und die Erlaubnis zur "Haltung und Nutzung" bezieht sich nicht (mehr) auf Hunde?

  • Ich habe alle meine Hündinen (sorry) kastrieren lassen :see_no_evil_monkey:


    Zwar habe ich gewartet, bis sie ihre ersten ein/zwei Läufigkeiten hinter sich hatten, aber dann war es (dem Alter entsprechend) für mich eine notwendige Tatsache.


    Viele HH sind dagegen, und verurteilen mich dafür - aber für mich ist es eine Notwendigkeit.


    :dog_face:


    (Und es geht nicht um die Sauberkeit - im Alter können kastrierte Hündinnen inkontinent werden - also nix mit weniger Arbeit).

  • Er/sie stellt eine Frage und möchte sich informieren und dazulernen

    wirkt halt überhaupt nicht so sorry...

    Die Frage bezog sich rein auf den bestmöglichen Zeitpunkt der Kastration. Es ging also von Anfang an nicht um das ob sondern um das wie. Das macht es für mich irgendwie noch krotesker.


    Der/die TE scheint bisher auch kein Interesse daran zu haben das nochmal zu überdenken/dazuzulernen sondern nimmt nur die Antworten an die ihr Vorhaben bestätigen / tolerieren / gut heißen.

    weil einige nur ihre Meinung gelten lassen,

    Ich find das hat nix mit ner Meinung gelten lassen zutun wenn man von einer Entnahme von gesunden Geschlechtsteilen dringend abrät.

  • Der Rüde hat ein absolutes scheiß Fell davon bekommen (die Hündin nicht) , aber auch damit kann man leben,

    Die Läufigkeit ist nur ein paar Tage alle paar Monate, mit dem Scheißfell muß der Hund aber sommers wie winters leben, zeitlebens. Womit der Hund wohl besser leben kann?

  • Woher nimmst du das? Ich kenne mich mit dem deutschen Recht so gar nicht aus, aber ich lese den entsprechenden Paragraphen nicht so, dass erst alle weniger einschränkenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen. Für mich steht da erstmal nur, dass das Verbot zur Organentnahme nicht für die Kastration gilt, wenn diese zur Vermeidung einer unkontrollierten Fortpflanzung durchgeführt wird :???:

    Steht das wo anders geschrieben? Oder ist das einfach allgemeiner Usus in unserem Rechtssystem?


    Ganz abgesehen davon habe ich mich eben an den Beitrag hier zurück erinnert, in dem die tierärztliche Sicht auf die Kastration erläutert wird: https://www.tierarzt-rueckert.…nde=1489&Modul=3&ID=21573

    Wenn ich die Beiträge zuvor aber richtig verstanden habe, ist das etwas veraltet und die Erlaubnis zur "Haltung und Nutzung" bezieht sich nicht (mehr) auf Hunde?

    Der Blogbeitrag spiegelt aktuelles Recht. Der entsprechende Passus im TSchG bietet viel Spielraum für Auslegung.


    Der entscheidende Satz im Blog ist, dass der Tierarzt letztlich rechtlich seinen Kopf dafür hinhalten muss. Er hat bei nicht medizinischer Indikation und einem etwaigen Gerichtsverfahren das Risiko, dass der Eingriff als nicht gerechtfertigt bewertet wird. Mir ist allerdings aus der Praxis kein Fall bekannt, bei dem ein Tierarzt deswegen gemäß TSchG verurteilt worden wäre. Anders als bei der verhaltensbedingten Tötung, davon war neulich im „gefährlicher Hund-Thread“ die Rede.

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