Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 22

  • Im Hausflur? Das mache ich grundsätzlich nicht. Es gibt noch die Möglichkeit "an der Wohnungstür". Oder beim Nachbarn.

  • Natürlich ist eine Abstellgenehmigung riskant, aber trotzdem kann man Anzeige erstatten. Das die Polizei da nicht viel machen kann ist auch klar, finde es aber trotzdem wichtig das es der Polizei bekannt ist.

  • Davon abgesehen ist es strafbar, die Post eines anderen zu öffnen - auch das könnte man anzeigen.

  • @SanchoPanza  @schokokekskruemel  Shiri @hektori @l’eau

    Danke euch für euren Input.

    Wir haben ja alles aufgerissen gefunden eben und haben mit den Nachbarn gesprochen, wie wir zukünftig damit umgehen.

    Der unglückliche Dieb muss schon ziemlich genau den Zeitpunkt abgepasst haben nach dem

    Zusteller und ist dann im Hausflur unterwegs gewesen, um die drei Pakete zu holen. Dann hat er sie rausgetragen und hat sie aufgerissen und ist dann ums Haus gelaufen.

    Wir werden das zukünftig anders lösen, aber ich hätte wahrscheinlich angezeigt, wenn wir das jetzt nicht alles noch gefunden hätten.

  • Wegen was willst du da wen anzeigen?
    Sachbeschädigung? Diebstahl?

    Bestellung mit durch Besteller erteilte Abstellvollmacht. Durch die Abstellvollmacht liegt (zivilrechtlich) das alleinige Risiko beim Besteller.

    Ja, zivilrechtlich liegt das Risiko beim Besteller. Man hat also keine zivilrechtlichen Ansprüche gegen die Post.

    Aber natürlich darf trotzdem nicht jemand abgestellte Pakete klauen. Das ist und bleibt Diebstahl und kann angezeigt werden.

    In diesem Fall ist es ja zum Glück glimpflich ausgegangen.

    Aber grundsätzlich würde ich sowas immer zur Anzeige bringen. Auch damit die Polizei bei ähnlichen Fällen weiß, dass es schon Fälle gab.

    Selbst Sperrmüll vorm Haus abgestellt, darf nicht einfach von anderen Menschen mitgenommen werden werden.

  • Ich drücke die Daumen, dass ihr eine gute, sichere Lösung findet!

  • Mit der Abstellgenehmigung nehm ich doch nur den Zusteller aus der Haftung :???: Der haftet bis zum Abstellort und danach isser raus.

    Aber ich erlaub doch mit der AG nicht jedem anderen Menschen, sich einfach meine Lieferung unter den Nagel zu reissen.

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