Privatverkäufer hat mich verarscht

  • Dir kann passieren, dass der Verkäufer den Hund zurückwill, weil dieser noch nicht vollständig bezahlt ist, wenn du jetzt darauf pochst, dass der Welpe "fehlerhaft" ist. Möchtest du das?


    Euer Vertrag ist nicht ungültig, der Verkäufer hat die Möglichkeit, zwei mal nachzubessern. Er kann die Behandlungskosten übernehmen, er kann dir den Hund "umtauschen", er kann vom Vertrag zurücktreten und dir die Anzahlung zurückgeben.


    Wenn du den Hund behalten möchtest, behandle die Würmer und fordere die Behandlungskosten vom Verkäufer.


    Was sagt denn der Verkäufer dazu?

  • Wenn der Hund entwurmt wurde kommen die Würmer jetzt raus. Wo sollen sie denn hin? Die können sich doch nicht in Luft auflösen.

  • Klingt für mich, als solltest du den Hund zurückgeben. Nicht, weil er Würmer hat, sondern weil du auf so billige Weise versuchst, aus dem Vertrag zu kommen. Was willst du eigentlich? Den Hund zurückgeben? Dann machst doch einfach.

  • Dann kann er einfach dreist im Vertrag lügen und man kann nichts dagegen machen??? Nicht mal dagegen vorgehen???

    Der Hund sieht zudem auch ein bisschen abgemagert aus, aber jetzt weiß ich woher das kommt

    Ach abgemagert ist er auch.. Und das faellt dir jetzt auf!?


    Du hast einen Hund gekauft und meinst jetzt du muesstest den nicht zahlen, weil dich das was...20 Euro? kostet? Im Ernst?

    Wenn dich das so stoert, geb den Hund zurueck und fertig. Noch ist er ja eh nicht in deinem Eigentum, weil nicht bezahlt.


    Nein, ein gesamter Vertrag wird nicht u gueltig! Belegt der Verkaeufer z.B. das der Welpe gestern entwurmt wurde, dann ist in dem Vertrag auch keine Luege enthalten! Dann muss er mWn uebrigens weder nachbessern, noch die Kosten tragen, usw.



    Sorry aber manchmal frag ich mich echt, was manche Menschen fuer seltsame Gedankengaenge haben..

  • Der Verkäufer will die Kosten nicht mal zahlen obwohl der Wurmbefall vorher da war und der Käufer kann nicht belegen dass der Hund entwurmt worden ist. Wenn er das nicht belegen kann dann bin ich im Recht, oder?

    Der Verkäufer will den Hund außerdem NICHT zurück.

  • Aber du wirst dir den Hund doch beim Kauf mal angeschaut haben, oder?


    Nein, man kann nicht rumlügen, wie man will. Aber du hast den Welpen gekauft, wie gesehen. Versteckte Mängel müssen nachgewiesen werden, kein Chip bspw. und dann hast du das Recht auf eine Nachbesserung.

    Einfach so, so werden Kaufverträge nicht ungültig.


    Wenn der Verkäufer den Hund nicht zurück möchte, ist das dein Problem. Und selbst wenn er ihn zurücknimmt, muss er ihn nicht zurück kaufen. Zahlen musst du erstmal. Übrigens auch, wenn es einen wertmindernden Mangel geben sollte, erst zahlen, dann klagen.


    Schlimm, wenn man so über einen Welpen reden muss.

  • Dann kann er einfach dreist im Vertrag lügen und man kann nichts dagegen machen??? Nicht mal dagegen vorgehen???

    Der Hund sieht zudem auch ein bisschen abgemagert aus, aber jetzt weiß ich woher das kommt

    Und dass er abgemagert ist, ist dir vorher nicht aufgefallen?

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