Kliniksterben

  • Bei Arztpraxen ist es im Humanbereich so, dass immer ein Arzt der (Haupt-)Inhaber sein muss. (ich weiß, es gibt Hintertüren) Bei Kliniken ist das anders. Da funktioniert diese Regel nicht, weil die ursprünglich wichtigsten Kliniken (= die Universitätskliniken) noch nie den Ärzten gehörten.


    Dasselbe Problem hätten die Tierkliniken. Wenn immer ein Arzt Eigentümer der Klinik sein muss, dann könnten Universitäten keine Kliniken mehr haben und die Vet-Med-Ausbildung hätte ein riesiges Problem. Deshalb kann ich mir nur schwer vorstellen, dass ein solches Gesetz in D möglich ist.


    Einerseits wünsche ich mir, dass die großen Investoren sich in dem Bereich nicht so ausbreiten können, wie sie es derzeit tun. Andererseits hätten solche Regelungen sehr viel eher kommen müssen um die Katastrophe zu vermeiden.

    • Neu

    Hi


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    • Bei Arztpraxen ist es im Humanbereich so, dass immer ein Arzt der (Haupt-)Inhaber sein muss. (ich weiß, es gibt Hintertüren) Bei Kliniken ist das anders. Da funktioniert diese Regel nicht, weil die ursprünglich wichtigsten Kliniken (= die Universitätskliniken) noch nie den Ärzten gehörten.

      Auch im Humanbereich gibt es Praxisformen, wo der Inhaber eine GmbH sein kann, hinter der Investoren stehen. Die sind natürlich ärztlich geleitet, aber der Arzt ist eben nicht der Inhaber.


      Auch im zahnärztlichen Bereich, da verkaufen z. B. Zahnärzte ihre Praxis an einen Investor bzw. an ein Pendant zu Anicura, es wird unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ein MVZ gegründet, der Zahnarzt wird dann letztendlich von diesem angestellt und geht weiter jeden Tag in seine frühere Praxis zur Arbeit, nur dass sie ihm nicht mehr gehört. Die Patienten bekommen das übrigens manchmal gar nicht mit, müssen höchstens mal nen Zettel unterschreiben..


      Edit: zu früh abgeschickt:

      Man darf die verschiedenen Niederlassungsformen nicht durcheinander bringen. Auch wenn beides Klinik heißt, haben eine Uniklinik und ein Anicura Standort mit Sicherheit verschiedene Rechtsgrundlagen.


    • Man darf die verschiedenen Niederlassungsformen nicht durcheinander bringen. Auch wenn beides Klinik heißt, haben eine Uniklinik und ein Anicura Standort mit Sicherheit verschiedene Rechtsgrundlagen.

      Meines Wissens gibt es da keine Unterschiede. Es gibt in der Berufsordnung nur den Unterschied zwischen (tierärztlicher) Klinik und (tierärztlicher) Praxis.

    • Reagiert ihr eigentlich mit Vorbereitung?


      Also diejenigen, die nachts im Notfall stundenlang fahren müssten...

      Habt ihr jetzt 1.Hilfe-Sachen da, die vorher nicht vorhanden waren?


      Ich habe an Standort A recht kurzen Weg, an Standort B nen Tierarzt zum Nachbarn, dessen Handynummern und noch ein paar Gefallen gut. Aber ich überlege schon...


      Nur was würde da Sinn ergeben? Selbst wenn man sich zutraut einen Zugang zu legen und eine Infusion dranzuhängen... Was besorgt man da für den Fall der Fälle?

    • Nichts, wofür ich nachts mit wehenden Fahnen zur Klinik düsen würde, könnte ich selbst (mit Ausnahme vielleicht von "eine Wunde zusammentackern")

    • Nur was würde da Sinn ergeben? Selbst wenn man sich zutraut einen Zugang zu legen und eine Infusion dranzuhängen... Was besorgt man da für den Fall der Fälle?

      Nichts, wofür ich nachts mit wehenden Fahnen zur Klinik düsen würde, könnte ich selbst (mit Ausnahme vielleicht von "eine Wunde zusammentackern")

      Das habe ich mich aber auch schon gefragt. Klar können die meisten hier keine OP durchführen, aber manchmal kann schon etwas "einfaches" zwischen Leben und Sterben entscheiden...

      Ich bekomme von meiner Praxis nicht mal Schmerzmittel für den Fall der Fälle, was ich ziemlich schräg finde, da das für mich in jede Haustierapotheke gehört.

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