Alles anzeigenUnd in D sind Tiere rechtlich gesehen "Sachen".
Ergo werden sie auch wie Sachwerte bei finanziellen Fragen in Trennungsfällem gehandhabt
Das ist falsch.
BGB sagt:
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Nicht dazu gehört, dass um Tiere Rechtsstreitigkeiten um Sorgerecht oder Umgangsrecht geführt werden.
Ich habe geschrieben bei "finanziellen Fragen in Trennungsfällen". Also bei einer Trennung werden sie wie Sachen rechtlich behandelt. Es ging in den Beiträgen davor ja um Spanien wo bei Trennung die Tiere nicht als Sachenwerte angesehen werden.
Ich wüsste jetzt nicht wo du mir wiederspricht mit deiner Aussage oder ich dem BGB wiederspreche. Das du sagst, meine Aussage wäre falsch.