Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 20

  • Vermutlich die 14 Stunden von 8-22

    Yep, die meinte ich. Beim zweiten Lesen denke ich, tassut hat Recht, gemeint waren 8h Arbeitszeit, die um 22 Uhr enden. Ziehe meine Behauptung zurück und behaupte das Gegenteil: ein Arbeitszeitgesetz-Verstoß in einem Satz!

    Ja ich meinte 8 Stunden :D

    (obwohl 8h ohne Pause… sind die zulässig :denker:)

    Kündigung hab ich am Freitag abgegeben, morgen seh ich Chefin aber erst (gestern aber schon Anruf erhalten „ach warum denn… wie schade etc.)

    Hab jetzt einfach den 19.05 als letzten Arbeitstag angegeben (Kündigungsfrist 1 Monat)

    Geht einfach nicht mehr

    Meist erfahr ich erst sonntags abends wie ich Montag arbeiten muss

    Jetzt das Wochenende wäre eigentlich mein freies gewesen… kommentarlos gestrichen…

    Und eigentlich ist das nur eine Teilzeit stellen… diesen Monat bin ich bei 155 Stunden zum Mindestlohn ( keine Zuschläge bei Wochenende oder Feiertag)

  • Yep, die meinte ich. Beim zweiten Lesen denke ich, tassut hat Recht, gemeint waren 8h Arbeitszeit, die um 22 Uhr enden. Ziehe meine Behauptung zurück und behaupte das Gegenteil: ein Arbeitszeitgesetz-Verstoß in einem Satz!

    Ja ich meinte 8 Stunden :D

    (obwohl 8h ohne Pause… sind die zulässig :denker:)

    Nein, nicht zulässig (hah, doch zwei Verstöße) - ab 6h Arbeitszeit müssen 30 Min Pause gemacht werden.

    19.5. klingt mit den Informationen nicht unplausibel, wenn du noch keinen Urlaub genommen und eine 5-Tage-Woche hast. Soll der Arbeitgeber doch protestieren, wenn es das anders sieht.

  • Seid ihr zu 100% sicher, daß es niemand aus der Familie ist?

    Ja, denn es sind nur noch wir übrig.

    Eine Google Suche ergab 0 Treffer und Pakete kamen jetzt nicht mehr an, nur die Mahnungen. Rechnungen gehen ja an eine Mail Adresse, nur an welche ???

    Anwalt einschalten und den dann bei den Unternehmen, die die Mahnungen schicken, die Lieferadresse anfordern lassen.

  • Weil ich gerade im Nerv-Thread von Zahnarzt und Wurzelbehandlung gelesen habe:

    Werden denn echt auch Wurzelbehandlungen gemacht, ohne dass der Zahn hinterher überkront wird?

    Ich hatte insgesamt schon...ähm...6 dieser schönen Behandlungen und hab jedesmal ne Krone bekommen.

  • Werden denn echt auch Wurzelbehandlungen gemacht, ohne dass der Zahn hinterher überkront wird?

    Also, ich bin noch mitten in der Wurzelbehandlung, hab bisher nur 'ne provisorische Füllung drin. Von einer Krone hat die Zahnärztin aber bislang nichts gesagt

  • Weil ich gerade im Nerv-Thread von Zahnarzt und Wurzelbehandlung gelesen habe:

    Werden denn echt auch Wurzelbehandlungen gemacht, ohne dass der Zahn hinterher überkront wird?

    Ich hatte insgesamt schon...ähm...6 dieser schönen Behandlungen und hab jedesmal ne Krone bekommen.

    Eine Krone ist doch dann angezeigt, wenn der Zahn zuviele Schädigungen am Aussenaufbau hat. Eine Wurzelbehandlung ist nötig, wenn es Entzündungen an der Wurzel gibt. Das hat doch aber nicht notwendigerweise etwas miteinander zu tun.

    Ich hatte, ist aber schon 10 Jahre oder so her, 2 oder 3 Mal das zweifelhafte Vergnügen einer Wurzelbehandlung, keiner der Zähne wurde danach überkront. Dagegen habe ich 2 Kronen, bei denen Wurzelbehandlungen nötig wurden, Jahre, nachdem die Konen gemacht wurden.

  • Ich hab mal eine Gartenfrage...

    Und zwar habe ich so ein kleines Gewächshaus bekommen, und Rätsel nun, wie uch es am besten aufstellen.

    Am liebsten hätte ich es vor unseren "Durchgangsgarten". Das ist ein ca 2,5m breiter Streifen zwischen Nachbarhecke und Haus.

    Wie weit kann und darf ich(rechtlich gesehen) das Gewächshaus an die Hecke stellen? Sie muss ja zum einen auch ab und an gepflegt werden, und soll nicht kahl werden. Und zum anderen gibt es da irgendwelche Bestimmungen?

    Und wenn ich das Gartenhaus auf die andere Seite Stelle, also an die Hauswand, wie dicht kann/darf ich das, ohne das ich das Mauerwerk schädige(Schimmelbildung, etc...)

    Hier mal das Grundgerät vom Gewächshaus, und der Durchgang wi es hin soll

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  • Ja, man muss einen Mindestabstand zum nächsten Grundstück einhalten. Ich weiß aber gerade nicht ob das 1,5 oder 2 Meter sind. Ich meine 2 Meter muss man Abstand halten. Man kann aber auch ein Schreiben, das man den Mindestabstand nicht einhalten braucht, aufsetzen und den Nachbarn bitten das zu unterschreiben.

    LG
    Sacco

  • Ja, man muss einen Mindestabstand zum nächsten Grundstück einhalten. Ich weiß aber gerade nicht ob das 1,5 oder 2 Meter sind. Ich meine 2 Meter muss man Abstand halten. Man kann aber auch ein Schreiben, das man den Mindestabstand nicht einhalten braucht, aufsetzen und den Nachbarn bitten das zu unterschreiben.

    LG
    Sacco

    Ich bin der Meinung, dass es sich nicht um ein permanentes Gebäude handelt, so dass der Mindestabstand nicht greift. Außerdem dürften die Mindestmaße, die einen Mindestabstand bzw. eine Einwilligung des Nachbarn bedingen würden, nicht erreicht werden. Hier geht es um ein Foliengewächshaus, oder?

    Um ganz sicher zu gehen, könntest Du die Bauordnungen des Landes sowie evtl. vorhandene Bausatzungen einsehen. Oder es darauf ankommen lassen und im Falle einer Nachbarschaftsbeschwerde nach der rechtlichen Grundlage ihrer Beschwerde fragen.

    An die Hecke sollte Licht drankommen. Und den jährlichen Austrieb solltest Du berücksichtigen - der drückt Dir im schlimmsten Fall die Wände ein. Solange Du von der Seite jeweils bis zur Mitte mit der Heckenschere kommst, sollte es funktionieren. Ausserdem würde ich zum Schutz der Folie sie über Winter abnehmen. Sturmschäden dürftet Ihr bei der Lage nicht so viele haben, aber es würde gleichzeitig der Hecke ungehinderten Lichtzugang bieten.

  • Weil ich gerade im Nerv-Thread von Zahnarzt und Wurzelbehandlung gelesen habe:

    Werden denn echt auch Wurzelbehandlungen gemacht, ohne dass der Zahn hinterher überkront wird?

    Ich hatte insgesamt schon...ähm...6 dieser schönen Behandlungen und hab jedesmal ne Krone bekommen.

    Jap

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