Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 20
- Helfstyna
- Geschlossen
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Dem Rauchfangkehrer ist sicher egal ob täglich oder sporadisch der Kamin angezündet wird.
Dem ist es nicht egal, er muß sich an gesetzliche Vorgaben halten.
Wird wenig angeschürt, kommt er einmal jährlich.
Bei uns ist es so geregelt (Bayern), daß er 2 x jährlich erscheint, wenn öfter als 30 x jährlich eingeschürt wird.
Bei Ofenhauptheizung dann 3 x jährlich.
Ich weiß schon, dass es (im Kamin) einen Unterschied macht ob viel oder wenig geheizt wird.
Aber der Rauchfangkehrer wurde ja als "Mitwisser" aufgezählt, der wissen könnte (und verraten), dass man da mehr als nur zu Ferienzeiten wohnt.
Der macht seinen Job und gut ists.
Ich denke nicht dass der den Kamin putzt und sich denkt "Oha! Da wird aber öfter eingeheizt als zu den Ferienzeiten. Mir scheint, der wird täglich benützt. Ich mach mal eine Meldung bei der Gemeinde"..
So war das gemeint....
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Hi
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Melde Dich als Nebenerwerbslandwirtin an. Dann bekommst eine Betriebsnummer, wieviel Landwirtschaft Du tatsächlich betreibst, ist dem Amt völlig egal.
Wenn man Lust auf ein wenig Ärger hat, sollte man diesem Rat unbedingt folge leisten.
Hier sieht man, welche Stellen im Falle einer Anmeldung eine Quermeldung bekommen:
https://www.bauernverband-uer.…g_vom_15.10.2019_I_ey.pdf
Das zieht einen ganzen Rattenschwanz nach sich.
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dann noch keine Ahnung, 5-6€ Getränke/Person, nochmal 50-80€... Das ist so dermaßen viel
ich würde offen kommunizieren, was du übernimmst und was nicht. 5-6€ reichen mit viel Glück in ner ner günstigen Location für 2 Getränke, mit Pech für weniger. Und beim Billiard und Quatschen trinken die Leute idr mehr.
Beim Essen gehts oft mit günstigen Kleinen Gerichte bei 7/8€ pro Person los.
Mein Rat wär, entweder Essen plus 2 Getränke und Location zu zahlen und den Rest müssen die selber übernehmen oder eben Location und Tische und Essen/Getränke zahlt jeder.
Ich kenns jedenfalls so, dass man sonst für 10 Leute komplett mit allem locker 300-500€ rechnen muss. Zumindest bei den Preisen hier.
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Habt ihr auch manchmal Angst aus Versehen (gerade am Handy) aufs falsche Emoji zu kommen? Jemand: Mein Opa ist gestorben! - Ich: Facepalm
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Habt ihr auch manchmal Angst aus Versehen (gerade am Handy) aufs falsche Emoji zu kommen? Jemand: Mein Opa ist gestorben! - Ich: Facepalm
Man kann es ja korrigieren.
Einfach danach auf ein Anderes drücken und es wird übernommen.
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Melde Dich als Nebenerwerbslandwirtin an. Dann bekommst eine Betriebsnummer, wieviel Landwirtschaft Du tatsächlich betreibst, ist dem Amt völlig egal.
Wenn man Lust auf ein wenig Ärger hat, sollte man diesem Rat unbedingt folge leisten.
Hier sieht man, welche Stellen im Falle einer Anmeldung eine Quermeldung bekommen:
https://www.bauernverband-uer.…g_vom_15.10.2019_I_ey.pdf
Das zieht einen ganzen Rattenschwanz nach sich.
Ich finde solche Tips auch irgendwie unangebracht hier im Forum. Es kann halt nicht jeder einfach wie er will, dafür gibts gute Gründe.
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Kennt sich jemand im Mietrecht aus?
Die Genossenschaft hat letzte Woche einen Brief geschickt und quasi allen Wohnungen den Nebenkostenvoranschlag ab sofort um 80€ erhöht. Unabhängig von Verbrauch, Abrechnung und Wohnungsgrößen.
Da gibt es keine rechtliche Grundlage für, oder? So wie ich das Gesetz verstanden habe, geht das nur im Rahmen einer Abrechnung oder einer gemeinsamen Einigung. Nicht einseitig von Vermieterseite aus. Oder?
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Danke euch! Habe es jetzt einfach so in die Gruppe kommuniziert und es ist für alle in Ordnung.
Noch ne Frage von der Mutter meines Kindes (
) an die Lehrer unter euch! - Nachteilsausgleich Deutsch, Asperger-Autismus, 5. Klasse Oberschule
Sie ist der Meinung, eigentlich hätten die anderen Fehler nur als Folgefehler bewertet werden dürfen, und sie damit 5/6 Punkte bekommen sollen, denn sie hat zwar das mit dem Präteritum verschwitzt, aber hat ja eigentlich dann bei allem insoweit im Präsens konsequent weitergemacht und die dann auch richtig gehabt.
Wie handhabt ihr sowas? Sie will die Lehrerin definitiv drauf ansprechen und ihr was ausm Internet vorlegen, das ihre Ansicht im Grunde bekräftigt, wäre aber sehr interessiert daran, wie es andere Lehrer sehen.
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Mit der Abrechnung dürfen sie - sofern ne Nachzahlung fällig war -sonst nicht.
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