Hundekäfig / Box - Ja oder Nein?

  • Bei manchen Diskussionen scheint mir echt, dass in der Hundehaltung der gesunde Menschenverstand immer mehr verloren geht.

    Was hat jetzt das einsperren eines Tieres in einer Box/Käfig mit dem gesunden Menschenverstand zu tun?

    Weil mein gesunder Menschenverstand sagt zb, daß ich meinen Hund zu Erziehungsfragen auf keinen Fall einsperre. Und mein gesunder Menschenverstand sagt mir auch, daß ich keinen Hund Nachts einsperre, nur damit er sich dann hoffentlich meldet.

    Das hat dahingehend was mit gesundem Menschenverstand zu tun.

    Einsperren klingt nämlich immer pauschal erstmal sehr böse.

    9 h einsperren klingt noch böser!

    Aber da gibt es ja auch zwei verschiedene Herangehensweisen:

    Ohne gesunden Menschenverstand sperre ich vielleicht wirklich meinen Hund 9 h in eine Box, lass ihn komplett allein, lass ihn auf keinen Fall mal raus oder ähnliches. Ja, das ist absoluter Mist! Vermutlich hat es in diesem Fall auch keinen besonderen Grund, dass der Hund eingesperrt wird, außer Bequemlichkeit.

    Mit gesundem Menschenverstand sperre ich vielleicht für außenstehende meinen Hund auch 9 Stunden in die Box. Ich lass ihn aber immer raus, wenn er sich meldet, dass er raus muss. Ich gebe ihm ne Ansprache, sollte irgendwas sein, ich habe einfach ein Auge auf ihn. Meistens hats hier auch einen Grund, der entweder im verhalten des Hundes liegt oder in der Gesundheit.

  • In meinem Tiershop ist bei den Transportboxen ein riesiges Schild, das es nicht erlaubt ist sie im Haus zu nutzen.

    Mich würde immer die rechtliche Argumentation dazu interessieren.

    Es steht ganz klar im Tierschutzgestz, daß ein Hund nicht auf weniger als xy qm (je nach Größe, muß ich ja hier nicht einzeln auflisten) GEHALTEN werden darf. Wenn ein Hund ab und an in der Box pennt, wird er darin ganz klar nicht GEHALTEN. Sondern nur vorübergehend untergebracht. Was bitte ist genau die Definition von HALTUNG - gibts dazu was im Gesetz? Würde mich echt interessieren, weil für mich ist das so schlichtweg ein Scheinargument. HALTUNG heißt, der Hund LEBT in der Box. Vielleicht ausgenommen von Gassigängen oder so. Ich ein eine Definition wie "HALTUNG bedeutet, daß Hund mindestens xy Stunden am Tag in der Box verbringt" oder so.

    Wenn ich hier zB Besuch bekomme mit Kindern, die ich nicht jederzeit im Blick haben kann, und deswegen den beißenden Hund für den Nachmittag in der Box unterbringe (offene Räume hier, und übers Kindergitter kann jedes Kind greifen oder klettern!), dann ist das m.E.n. keine HALTUNG in der Box. Und ich hab noch nirgendwo eine Stelle im Gesetz gefunden, die das Aufstellen einer Box in der Wohnung direkt verbietet, geschweige denn ihre Nutzung. Ich mein, ich kann den Hund auch frei rumlaufen lassen. Schätze nur, dann hab ich innerhalb noch viel kürzerer Zeit Ärger, weil mein Hund Leute unerwünschterweise als Leckerlie ansieht.... Das ist dann wohl die Wahl zwischen Pest und Cholera. Nachdem ich aber zB an meinen Enkeln hänge (und mein Tochter an ihren Jungs), zieht Hund in dem Fall dn Kürzeren. Alle paar Monate mal für n paar Stunden. Bisher hat ers überlebt, und sieht immer noch seine Box als Schutzraum an, in dem er sich nachts verkriecht. Freiwillig.

    Bitte dies tatsächlich als Frage verstehen, ich will damit nicht provozieren. ;-) Ich möchte bitte wissen, WO GENAU steht, daß der Hund nichtmal für ne Stunde irgendwo inner Box sein dürfen soll. Mal abgesehen jetzt von der Schweizer Regelung, die betrifft mich ja gottseidank nicht wirklich.....

  • Könnten man bei dem Thema eventuell mal unterscheiden zwischen:

    - machen es trotz gesunden Menschenverstand

    - machen es aus Überforderung/Hilflosigkeit

    - machen es, weil es ihnen einfach gar nicht bewusst ist, dass es Käse ist

    Und ich bin mir sehr sicher, dass "du bist ein Tierquäler, weil ich brauchte ja noch nie eine Box und außerdem ist das verboten" in allen drei Fällen keine hilfreiche Antwort ist.

  • Mich würde immer die rechtliche Argumentation dazu interessieren.

    Es steht ganz klar im Tierschutzgestz, daß ein Hund nicht auf weniger als xy qm (je nach Größe, muß ich ja hier nicht einzeln auflisten) GEHALTEN werden darf. Wenn ein Hund ab und an in der Box pennt, wird er darin ganz klar nicht GEHALTEN. Sondern nur vorübergehend untergebracht. Was bitte ist genau die Definition von HALTUNG - gibts dazu was im Gesetz? Würde mich echt interessieren, weil für mich ist das so schlichtweg ein Scheinargument. HALTUNG heißt, der Hund LEBT in der Box. Vielleicht ausgenommen von Gassigängen oder so. Ich ein eine Definition wie "HALTUNG bedeutet, daß Hund mindestens xy Stunden am Tag in der Box verbringt" oder so.

    Wenn ich hier zB Besuch bekomme mit Kindern, die ich nicht jederzeit im Blick haben kann, und deswegen den beißenden Hund für den Nachmittag in der Box unterbringe (offene Räume hier, und übers Kindergitter kann jedes Kind greifen oder klettern!), dann ist das m.E.n. keine HALTUNG in der Box. Und ich hab noch nirgendwo eine Stelle im Gesetz gefunden, die das Aufstellen einer Box in der Wohnung direkt verbietet, geschweige denn ihre Nutzung. Ich mein, ich kann den Hund auch frei rumlaufen lassen. Schätze nur, dann hab ich innerhalb noch viel kürzerer Zeit Ärger, weil mein Hund Leute unerwünschterweise als Leckerlie ansieht.... Das ist dann wohl die Wahl zwischen Pest und Cholera. Nachdem ich aber zB an meinen Enkeln hänge (und mein Tochter an ihren Jungs), zieht Hund in dem Fall dn Kürzeren. Alle paar Monate mal für n paar Stunden. Bisher hat ers überlebt, und sieht immer noch seine Box als Schutzraum an, in dem er sich nachts verkriecht. Freiwillig.

    Bitte dies tatsächlich als Frage verstehen, ich will damit nicht provozieren. ;-) Ich möchte bitte wissen, WO GENAU steht, daß der Hund nichtmal für ne Stunde irgendwo inner Box sein dürfen soll. Mal abgesehen jetzt von der Schweizer Regelung, die betrifft mich ja gottseidank nicht wirklich.....

    Du wirst auch keine Stelle finden, die das direkt verbieten wird. So funktionieren unsere Gesetze und Verordnungen selten. Du findest Angaben für eine Mindestfläche und auch Mindesthöhe sowie Vorgaben zur Gestaltung. Ob du daraus nun einen Auslauf, eine Box, einen Zwinger oder einen Raum machst ist der Verordnung egal. Eine gängige Transportbox entspricht dem halt nicht, was auch Sinn macht, wenn wir von Transport ausgehen (da sollen die nämlich nicht riesig sein). Ja, die Frage ist, wann etwas als Haltung gilt.

    Ganz konkret genau steht das nirgends. Du kannst halt Urteile wälzen, bei denen sich vor Gericht darüber gestritten wurde.

  • BieBoss Lies mal san94s Link, da wird erklärt, was als Haltung zählt.

    https://www.bundestieraerztekammer.de/btk/dtbl/archi…_z2BSwetYwDo1YY

    Kurzform:

    Zitat

    Hundehalter könnten nun argumentieren, daß es sich beim Aufenthalt ihres Hundes im Zimmerkäfig ja nicht um eine Haltung im Sinne der Verordnung handelt. (...) Hier ist zu entgegenen, daß §6, Absatz 2 TierSchHuV besagt, daß ein Zwinger, wenn er nur zeitweilig verwendet wird (...) eine Größe von mindesten 6m² haben muß.

    Finde ich ziemlich klar und nicht viel auszulegen.

  • Ich: "Ich will das hier auch gar nicht in irgendeiner Absolutheit darstellen, ich persönlich würde...." - Als Antwort: "Ja dann musst du ihn halt einschläfern!" :woozy_face::see_no_evil_monkey:

    Was ist an kurzer Leine so viel besser als an einer Box? Und, dass manche Menschen nicht den Luxus haben über Monate aufs Arbeiten verzichten zu können, nunja ... okay, jetzt könnte man sagen: Hundehaltung ist nur noch denen gestattet, die so viel Geld haben, dass sie niemals mehr arbeiten müssen ...

    Meine Hündin ist jetzt bei zwei Wochen Bewegungslosigkeit. Warum sollte ich bei diesem Bild nicht einkaufen können?

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du keine Berechtigung hast, diesen Inhalt zu sehen.

    Ich persönlich(!) hätte mich damit unwohl gefühlt. Vielleicht wacht sie auf, will was, muss mal, weint... Aber ich hab ja betont dass das ne Typfrage ist, und das jeder machen muss wie er es für richtig hält. Ich krieg es halt auch mit Partner, flexiblen Arbeitszeiten, HO wenns sein muss, Fremdbetreuung und soweiter hin. Das heißt ja nicht dass das jeder kann oder muss. Und ich persönlich(!) finde es schon mit nem Kleinkind vergleichbar, da kann ich halt auch nicht eben zum einkaufen. Aber ich bin dafür bestimmt bei irgendwas anderem viel unbekümmerter, bei dem du dir Sorgen machen würdest.

  • irgendwo hinpinkeln, (man könnte auch mit dem Hund rausgehen),

    Klar. Wenn der Welpe nun aber nicht Bescheid gibt, sondern einfach zur Schlafzimmertür wandert, sich hinhockt, aufs Parkett pinkelt oder gar kackt, und anschließend weiterschläft? Soll ich jetzt in ner Mitwohnung das Parkett rausreißen, damit der Hund nach Herzenslust pinkeln kann? Oder hinterher rausreißen, weils im Eimer ist, zur großen Freude des Vermieters? Erklärst Du das dann dem Vermieter?

    Meine Biene hat nie "gemeldet" wenn sie mal mußte, die ging einfach zur Türe und hat losgepieselt. Das hört man halt nunmal im Schlaf nicht. In der Box hingegen hat sie erst gescharrt, da war ich schon wach, und dann auch ziemlich bald gefiept. Spätestens da bin ich in meine Clogs geschlupft und mit ihr runtergegangen (ich hatt in der Zeit immer Joggingklamotten an zum Schlafen, damit ich sofort raus konnte). Und das Ganze nichtmal ne ganze Woche - dann hat se eh 6 Stunden durchgehalten. So. Mehrere tausend Euro Schaden am Parkett verhindert. Ich hab wahrgenommen, wenn sie mußte. Wenige Nächte in der Box, und das war erledigt. WO bitte siehst Du da die Tierquälerei?

    PS: sie meldet heute noch, mit 15 Jahren, nicht, wenn sie mal muß, sondern setzt sich vor die Wohnungstür und guckt auffordernd. Sowas sieht man halt im Schlaf nur schwer. *gg Nur, daß sie halt heute lang genug aushält, daß sie das nachts nicht zu machen braucht. Aber es kam tatsächlich schon vor, wenn sie nachts mal Durchfall hatte (seltenst, die hat nen Saumagen), daß sie sich mitten in der Nacht vor die Wohnungstür gesetzt und verzweifelt aufs Türöffnen gewartet hat, während ich selig weitergepennt hab *gg Nicht jeder Hund meldet also ohne Box, wenn er mal muß. Gibts tatsächlich, ja.

  • Mal ehrlich ... wer von uns sperrt seinen Hund für 9 Stunden und mehr in ne Box?

    Hier vielleicht niemand.

    Ich kenne Leute, die tun das.

    Ich auch. Und habe es auch persönlich angesprochen.

    Meine Hündinnen verstehen sich in den Läufigkeiten manchmal nicht so gut. Es war auch mal zeitweise echt schwierig.

    Dann musst du dafür eine Lösung finden, aber eben die Hunde nicht in eine kleine Box sperren. Das ist ganz einfach geltendes Gesetz.

    Mit gesundem Menschenverstand sperre ich vielleicht für außenstehende meinen Hund auch 9 Stunden in die Box. Ich lass ihn aber immer raus, wenn er sich meldet, dass er raus muss. Ich gebe ihm ne Ansprache, sollte irgendwas sein, ich habe einfach ein Auge auf ihn.

    Dann ist es immer noch nicht legal.

    Klar. Wenn der Welpe nun aber nicht Bescheid gibt, sondern einfach zur Schlafzimmertür wandert, sich hinhockt, aufs Parkett pinkelt oder gar kackt, und anschließend weiterschläft? Soll ich jetzt in ner Mitwohnung das Parkett rausreißen, damit der Hund nach Herzenslust pinkeln kann? Oder hinterher rausreißen, weils im Eimer ist, zur großen Freude des Vermieters? Erklärst Du das dann dem Vermieter?

    Mal ehrlich, ich hatte jetzt einen Hund, bei dem erst mit 10 Monaten der Groschen gefallen ist.

    Da muss man sich eben etwas überlegen. Es würde auch schon ein abgegrenzter Bereich von 6qm reichen. Nur eben keine Hundebox. So einfach ist das. Und dem Vermieter muss man nichts erklären, es ist nicht sein Problem.

  • Klar. Wenn der Welpe nun aber nicht Bescheid gibt, sondern einfach zur Schlafzimmertür wandert, sich hinhockt, aufs Parkett pinkelt oder gar kackt, und anschließend weiterschläft? Soll ich jetzt in ner Mitwohnung das Parkett rausreißen, damit der Hund nach Herzenslust pinkeln kann? Oder hinterher rausreißen, weils im Eimer ist, zur großen Freude des Vermieters? Erklärst Du das dann dem Vermieter?

    Bonnie müßte wohl bei dieser Einstellung in einer Box leben, weil sie manchmal inkontinent ist und Nachts nicht immer komplett durchhalten kann.

    Ich glaube, Du warst das damals sogar, die mich total angegangen ist, weil ich für Bonnie als Klo Inkontinenztücher habe, sie hat eine Stelle, da liegen die (im Nebenzimmerchen) und wenn sie Nachts muß, geht sie drauf. Inzwischen ist das superselten, aber bei Bedarf kann sie halt jederzeit aufs Klo.

    Chilly hat sich das abgeschaut. In den wirklich seltenen Fällen, wo er mal Durchfall hat, geht er auf die Tücher und seit neuestem auch, wenn er Erbrechen muß.

    Zusätzlich hab ich aufs Parkett wegen Bonnies Inkontinenz PVC aufs Parkett gelegt. Auf meiner Matraze ist eine Inkontinenzunterlage. Ich kann alles waschen und wischen und Bonnie kann sich dennoch komplett frei bewegen :)

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