BMEL passt GOT an modernste Untersuchungsverfahren an
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Bin ehrlich, sowas würde ich bei der Tierärztekammer und dem Finanzamt melden damit die das mal überprüfen. Ich finde sowas unter aller Sau. Wenn er wenigstens gut behandeln würde dann wärs immer noch falsch aber wenigstens wäre den Tieren geholfen. Aber nicht mal das ist der Fall...
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Wenn der Kunde es will, muss doch ne Rechnung ausgestellt werden, oder?
Ich weiß nicht genau was für Tierärzte gilt, aber als Selbständige kann ich Dir nur sagen, dass nicht nur für den Kunden eine Rechnung ausgestellt werden muss. Das Finanzamt ist sehr daran interessiert genau wissen zu wollen, was zu welchem Steuersatz verkauft wurde. Ich könnte mir außerdem vorstellen, dass es aufgrund der Medikamente bei TA noch strenger ist als bei so jemandem wie mir ...
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Ja, Finanzamt ist klar.
Aber grad als Halter...wenn ich z.B. was von der Versicherung erstattet haben will, muss ich eine Rechnung vorlegen. Und ich persoenlich will das eh fuer meine Unterlagen.
Grad nachgeschaut. Die GOT schreibt eine Rechnung vor, auch was da drauf stehen muss.
Ich glaub, ich wuerd das wohl auch melden..
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Der Kammer hab ich schon ne Mail geschickt, da kam aber noch nichts zurück.
Man muss definitiv eine Rechnung schreiben, die Frage ist nur, ob der Kunde sie haben möchte.
Bei meiner TÄ hab ich auch die Wahl, ob es ne große Rechnung sein soll (alles aufgeschrieben was gemacht wurde) oder ob die kleine (nicht detailliert) reicht.
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Ich bin mal fies: für mich klingt es als würde dieser TA den Wert seiner Arbeit ziemlich realistisch einschätzen.

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Aber grad als Halter...wenn ich z.B. was von der Versicherung erstattet haben will, muss ich eine Rechnung vorlegen. Und ich persoenlich will das eh fuer meine Unterlagen.
Diejenigen, die ihre Hunde jobbedingt halten, gehen auch nicht ohne Rechnung ...
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Wenn der Kunde es will, muss doch ne Rechnung ausgestellt werden, oder?
Ja!
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Wenn der Kunde es will, muss doch ne Rechnung ausgestellt werden, oder?
Natürlich, er müsste sich auch an die GOT halten ... aber kann man halt auch so schön schwarz unter der Hand und an der Steuer vorbei machen, lohnt sich vielleicht mehr. Solange es gut geht.

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Ich kann absolut nicht nachvollziehen, wie die Buchhaltung dieses Arztes funktionieren soll. Es gibt Grundsätze, nach denen für jede Buchung ein ordentlicher Beleg vorhanden sein muss. Mag ja sein, das für ne kleine Porto Buchung mal ein Beleg fehlen darf, aber nicht für Umsätze. Und alles nur unter "Tageseinnahmen" zu verbuchen glaubt einem auf Dauer kein Finanzamt.
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Wie beweist man sowas denn dann ohne Rechnung...?
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