Obwohl ich deinem Beitrag im Großen und Ganzen zustimme, möchte ich noch ergänzen, dass der Vermieter mWn nicht mehr einfach ‚Nein‘ sagen darf. Da muss es schon einen Grund geben, wenn das juristisch haltbar sein soll.
Aber ich würde auch davon abraten, die Haltungsgenehmigung per Anwalt durchprügeln zu wollen - man will ja mit dem Hund dann auch in Frieden in der Wohnung leben, und wenn es da eh schon Probleme mit dem Vermieter gibt…