Probleme beim Hundekauf

  • Hallo alle beisammen,


    ich bin neu hier (wie man an der Anzahl meiner Posts wohl erkennen kann) und habe eine Frage zum Hundekauf.


    Ich wohne in einer Mietwohnung mit 55m². Mehrere Parkanlagen sind fußläufig in 3 bis 10 Minuten Entfernung erreichbar. Eine große Parkanlage und 1 Waldstück sind zu Fuß in 15 Minuten problemlos erreichbar.


    Nun ist es so, dass mein Vermieter die Zusage zur Hundehaltung geben muss. Ich habe alle Nachbarn gefragt und keiner hat deswegen Bedenken geäußert, alle haben schriftlich ihr Einverständnis erklärt. Nur mein Vermieter an sich macht Probleme.

    Er hat eine Vielzahl an Gründen angeführt, warum er keine Hundehaltung genehmigen will. Als erstes hat er angeführt, Hundehaltung in einer Mietwohnung ist generell nicht mit dem Tierschutz vereinbar. Danach kamen Bedenken, dass ich mir einen Hund wirtschaftlich leisten kann, dann wurden Bedenken vorgebracht, der Hund könne Schäden anrichten die durch meine Haftpflicht nicht gedeckt sind und daher die Kosten am Vermieter hängen bleiben würden.

    Die Aussage mit dem Tierschutz konnte ich mittels den Paragraphen aus dem Gesetz entkräften. Zum Nachweis meiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit habe ich einen Gehaltsnachweis vorgelegt, zur Absicherung von Schäden durch den Hund verursacht habe ich eine Hundehalterhaftpflicht rausgesucht, die alle Bedenken meines Vermieters mit abdeckt.

    Als letztes hat er jetzt angeführt, er verbietet generell die Haltung größerer Hunde. Hierzu muss ich sagen, das laut Mietvertrag lediglich auf die Tierhalterklausel verwiesen wird. Diese ist sehr allgemein gehalten. Sie enthält lediglich den Passus, dass die Tierhaltung (alles was größer als ein Hamster ist) der Genehmigung des Vermieters bedarf und ggf. auch widerrufen werden kann. Sie enthält keine Angaben zu Größe oder Rasse an Hunden, die genehmigt werden.


    Nun ist es so, dass ich in der Vergangenheit häufiger Probleme mit meinem Vermieter hatte und wir uns häufiger uneins waren. Ich bin nun versucht anzunehmen, dass die Auflistung der Gründe (nicht mal in einem Schreiben sondern in mehreren Schreiben immer einzeln vorgebracht) nur vorgeschoben und die Verweigerung auf die Probleme der Vergangenheit zurückzuführen ist.


    Denkt ihr, es lohnt sich hier einen Anwalt einzuschalten und ggf. gerichtlich die Genehmigung einzuklagen?

  • Ich denke, er wird dir das Leben schwer machen, wenn du gerichtlich einen Hund durchsetzt und würde mir an deiner Stelle ne andere Wohnung suchen oder eben in dieser Wohnung keinen Hund anschaffen.

  • Die Genehmigung des Vermieters einholen müssen ist nicht dasselbe wie ein Tierhaltungsverbot. Das muß es schon vernünftige Gründe geben.

    Willst du dir denn einen großen Hund holen oder darf es auch ein kleiner sein?

  • Dagmar, laut offizieller Einstufung würde es sich bei den Rassen, die mich interessieren, um mittelgroße Hunde handeln. Die Größen sind im Schnitt zwischen 50 und 55cm, das Gewicht zwischen 25 und 30KG.

    MaTel, ja es gibt andere Hunde. Ein Mieter aus dem Nachbareingang hat einen Labradormix. Und es gibt noch mind. 2 weitere Hunde wo ich die Rassen aber nicht kenne.

  • Denkt ihr, es lohnt sich hier einen Anwalt einzuschalten und ggf. gerichtlich die Genehmigung einzuklagen?

    Nein, denn selbst wenn das Haltungsverbot gekippt wird, wird man sehr schnell dann wieder Gründe für Abmahnungen und eine Einzelfallaufhebung finden. Wenn der Vermieter partout dagegen ist, wird man seines Lebens nicht froh, wenn man es trotzdem durchsetzen will.


    Will man auf den Hund nicht verzichten, sollte man sich auf die Suche nach einer Wohnung machen, wo Hunde erlaubt sind, auch wenn das sehr mühsam sein kann.

  • hmmm, wenn der gleiche? Vermieter die anderen Hunde genehmigt hat und bei dir gleich rumzickt, begibt er sich aber auf dünnes Eis.

  • Neue Wohnung suchen, insbesondere wenn es mit dem Vermieter schon öfters wg. anderer Probleme gab. Mit dem Hund werden die nicht weniger, zumal ein Vermieter eine Erlaubnis zur Hundehaltung in der Regel unter Vorbehalt erteilt.

    Ich, ganz persönlich hät auf solche Unsicherheiten und Spielchen keinen Bock...

  • Die Offizielle Einstufung in den Rassestandards deckt sich nicht immer mit der "normalen" Größeneinschätzung von Hunden. Laut Rassestandard gilt ein Deutscher Schäferhund zB nur als mittelgroß. Wen auch immer du sonst fragst, wird einen Deutschen Schäferhund niemals als mittelgroß, sondern als großen Hund beschreiben. Und alles was noch größer ist, als Riesenhund.

    Du willst also schon einen großen Hund haben. Mit etwas kleineren Hunden lebt es sich im Miethaus aber konfliktfreier, sie werden einfach anders wahrgenommen.

    Vielleicht könntest du deinem Vermieter hier etwas etgegenkommen? Es muß ja kein winziger Zwerghund sein, in der unteren Mittelgröße unter oder bis knapp Kniehöhe gibt es doch eine große Rassenvielfalt: Cockerspaniel, Kleinpudel, diverse Terrier, Schnauzer und noch einige mehr.


    Haben andere Mieter in deiner Wohnanlage denselben Vermieter oder sind das zwar ähnliche Häuser, aber andere Besitzer?

    Falls es derselbe Vermieter ist, kann er dir nicht verwehren, was er anderen erlaubt. Auch in Bezug auf die Größe des Hundes.

  • Ich würd mir da ehrlich gesagt ne neue Wohnung suchen, in der die Hundehaltung von vorneherein kein Problem darstellt.

    Du hast sonst nie wieder deine Ruhe, wenn du da gerichtlich was durchgedrückt kriegst.

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