Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 19

  • Bin halt auch einfach überhaupt niemand, der sich gerne unbeliebt macht oder Stress sucht, aber ich finde die Situation einfach unmöglich

    Für mich persönlich wäre daher TH das kleinste Übel.

    Es zieht, egal wie oft du den Hund da abgibst, keinen Rattenschwanz nach sich, abgesehen davon, dass es den Besitzer jedes mal Geld kostet.

    Wäre für mich halt die kleinste Eskalationsstufe, nachdem das Reden mit den Besitzern scheinbar ja nichts gebracht hat.

  • Danke, für die ganzen Antworten!

    Ich kenn 30 Minuten bis 1 Stunde auch, aber wie gesagt, im Beipackzettel stand 2-3 Stunden. Er erkundigt sich heute nochmal beim TA

    Wichtig ist im Grunde nur, dass man es jeden Tag in etwa gleich macht. Gibt's das LT mit Futter, muss die Dosis höher sein, weil weniger Wirkstoff aufgenommen wird als auf nüchternen Magen. Daher sollte man, wenn der Hund gut eingestellt ist, dass jetzt nicht einfach umstellen, weil er sonst eventuell zu viel Thyroxin bekommt.

  • An die Mieter:

    Wird bei euch das Öl nach Verbrauch abgerechnet oder nach dem Preis der rein getankt wird?


    Ich hab entdeckt dass wir in den letzten 3 Jahren immer den Preis bezahlt haben statt des tatsächlichen Verbrauch...

    Rechnet sich dann quasi erst im Jahr darauf wenn ich sparen wollt...

  • An die Mieter:

    Wird bei euch das Öl nach Verbrauch abgerechnet oder nach dem Preis der rein getankt wird?


    Ich hab entdeckt dass wir in den letzten 3 Jahren immer den Preis bezahlt haben statt des tatsächlichen Verbrauch...

    Rechnet sich dann quasi erst im Jahr darauf wenn ich sparen wollt...

    Wie ist das vertraglich bei euch geregelt?

    Hört sich so an, als ob ihr in einem EFH wohnt mit eigenem Tank zur Miete.

    Und da ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet euch nach Verbrauch abzurechnen, sondern kann euch auch die Betankung "in Rechnung stellen". Dadurch das nur ihr dieses Gas verbraucht, ist es denn ja sozusagen nur eurer Verbrauch.

    Anders ist es natürlich wenn ihr mehrere Parteien seid.


    Bei meiner Mutter ist es zum Beispiel so, dass die Mieter sich komplett alleine ums Öl kümmern. Also auch die Bestellung und Rechnung. Da sinds aber auch nur zwei Parteien und die bezahlen die Rechnung dann Hälfte/Hälfte.

  • Da gab es an sich keinen direkten Vertrag.

    Wir haben es über den Wärmemengenzähler prozentual aufgeteilt.

    Anfangs hat er immer noch die Rest Menge im Tank berücksichtigt und danach abgerechnet... und ab 2019 irgendwann nicht mehr... :person_shrugging:


    Jetzt bin ich alleine seit letztem Jahr.

    und dieses Jahr ist mir dann aufgefallen dass ich den getankten Preis bezahle, nicht mehr die verbrauchte Menge.

    Die Rest Menge im Tank die dem Vermieter gehört quasi bezahl ich wenn ich ausziehe wahrscheinlich zum teil mit. Ob ich im jahr 1000 oder 2000 Liter verbraucht hab...


    Wenn ich es damals gekonnt hätte... aber der Tank war leer und ich hatte das Geld nicht da ich zu dem Zeitpunkt ALG hatte noch

  • Die Abrechnung einfach zu ändern (also zuerst Verbrauch und jetzt die Tankfüllung), dass darf er auf jeden Fall nicht. Sowas muss dem Mieter vorher schriftlich angekündigt werden.

    Hatten wir bei einer Nebenkostenabrechnung mal. Zuerst wurde nach Wohneinheiten und dann plötzlich nach qm abgerechnet. Wir sind zur Verbraucherzentrale und die haben uns beraten und der Vermieter durfte sie denn nochmal machen und wir mussten ein paar hundert Euro weniger bezahlen.


    Vielleicht solltet ihr euch da auch mal beraten lassen? Das ist ja doch ein etwas spezieller Fall. Ich weiß nicht ob so viele Leute dazu Erfahrungen teilen können.

  • hätte ich Angst vor Diskussionen mit dem Sachbearbeiter/der Sachbearbeiterin, weil ich "Ansprüche" habe (die in meinem Beruf voll klar gehen). Homeoffice, 80 Prozent, annähernd ähnliches Gehalt.

    Wenn du ALG I beziehst, bist du in der Pflicht, jede Stelle anzunehmen. Egal, ob du damit deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst, wäre ja Aufstockung möglich.

    Bin gerade in der selben Situation; Ansprüche darfst du keine haben. Du musst dem nachkommen, was die von dir verlangen.


    Ich habe z.B. nur 28 Stunden/Woche gearbeitet (meine Firma ist durch Corona / Lockdowns in die Knie gegangen) und gutes Geld verdient. Nach dem Arbeitsamt muss ich mich aber nun Vollzeit zur Verfügung stellen, was ich eigentlich nicht mehr möchte, u.a. anderem auch wegen meiner Tiere. Erwähne ich das aber beim Arbeitsamt, wird mein ALG I entsprechend gekürzt :loudly_crying_face: Wenn ich Stellen ablehne, weil das Gehalt zu niedrig ist, wird mein ALG gekürzt oder aber sogar gesperrt.

    Ist nicht lustig, vom Arbeitsamt abhängig zu sein ...

  • Das ist nicht zulässig.

    Wenn er neu vermietet, erhält er das Geld ja doppelt.

  • Ich hab jetzt überlegt... und um dem ganzen aus dem weg zu gehen.

    Ich bezahl den Rest der im Tank ist bis nächstes Jahr mit ab (nach danaligem Preis) und dann ist die ganze Tankfüllung meine und ich kümmer mich drum

  • Wenn du ALG I beziehst, bist du in der Pflicht, jede Stelle anzunehmen. Egal, ob du damit deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst, wäre ja Aufstockung möglich.

    Bin gerade in der selben Situation; Ansprüche darfst du keine haben. Du musst dem nachkommen, was die von dir verlangen.

    Bei ALG II. Bei ALG I gibt es Abstufungen. Du kannst mit ALG I für eine gewisse Zeit Stellen ablehnen, wenn die sehr weit unter dem bisherigen Gehalt liegen.


    Es kann sein, dass eine generelle Bewerbungspflicht besteht. Also dass man sich auf alle Stellen bewerben muss, die einem vorgeschlagen werden (und seien sie noch so schwachsinnig).

    Dass einem das Jobcenter direkt Stellen "verschaffen" kann, habe ich so aber auch noch nie gehört. Die geben doch höchstens weiter, wo man sich bewerben soll. Das heißt doch nicht, dass man die Stelle dann auch angeboten bekommt.

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