Qualzuchten IV
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Helfstyna -
1. Mai 2022 um 21:52 -
Geschlossen
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Ob es noch Zuechter dieser Rasse im VDH gibt, weiss ich nicht..
Hab nachgeguckt, es gibt noch ein paar.
Das größte Problem des VDH ist, dass er der FCI angehört und Deutschland im internationalen Vergleich strenge Ansprüche hat. Was interessiert Südafrika (als Beispiel, standardgebend für den Rhodesian Ridgeback) die deutsche Qualzucht-Debatte, warum sollten sie ihren Standard ändern, sie haben ja kein Problem. Da kann der VDH auch nichts verlangen und das macht ihn bei nicht-deutschen Rassen nahezu machtlos.
Zumal VDH-Regelungen ja auch immer noch nur den VDH betreffen. Sollte der VDH (übertriebenes Beispiel) Merle verbieten, juckt das den Vermehrer gar nicht und der Käufer, dem die Farbe wichtiger als so eine Pappe ist (man will ja eh nicht züchten), kauft halt bei ihm und nicht im VDH
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Hinsichtlich Rassen die eindeutig drunter fallen und deren Standard gebendes Land Deutschland ist.
Bein Dobermann bspw - was würde es ändern am Standard rum zu Schrauben?
Ah ok. Ich dachte du meinst fuer welche Rassen das standardfuehrende Land ist.
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Ach so meintest du das, okay klar das war jetzt ein Denkfehler von mir
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Dem entsprechend bezieht sich das bzgl des VDH auf Boxer, Affenpinscher und Dackel ( oder übersehe ich da ne Rasse ? ).
Du meinst Rassen bei denen das standardführende Land DE ist?
Da gibt es noch einige mehr, Rottweiler, Weimaraner, Dobermann meine ich auch und sicher noch weitere Rassen (auch noch Jagdhundrassen).
Danke Murmelchen das hatte ich sogar schon mal irgendwann gewusst und dann wieder vergessen.
Aber einige Rassen gibt es ja dann, die durch den VDH im Rassestandard genauer beschrieben werden könnten.
In keinem Standard steht: Hunde müssen HD haben oder Epilepsie.
Man kann aber Hunde mit schlechtem Winkel ausschließen - geht doch heute auch schon.
Genauso könnte man doch für die Schnauzenlänge ein Verhältnis angeben (sowas wie 2/3 des Kopfdurchmessers in zwischen Stop und Hinterkopf,) und dann entsprechend auch die Tiefe der Augenhöhlen oder Mindestgewicht oder Beinlänge (im Verhältnis zur Körperlänge zwischen Schulter und Hüfte z.B.) festlegen. Immer als Spielraum angelegt, nicht als fester Wert.
Und bevor hier kommt, dass man da ja sooo viele Sachen festlegen muss. Ja, anscheinend muss man das, denn der Mensch hat mit den aktuellen Rassestandards unter Beachtung derselben kranke Hunde erschaffen und tut es weiter.
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Du meinst Rassen bei denen das standardführende Land DE ist?
Da gibt es noch einige mehr, Rottweiler, Weimaraner, Dobermann meine ich auch und sicher noch weitere Rassen (auch noch Jagdhundrassen).
Danke Murmelchen das hatte ich sogar schon mal irgendwann gewusst und dann wieder vergessen.
Aber einige Rassen gibt es ja dann, die durch den VDH im Rassestandard genauer beschrieben werden könnten.
In keinem Standard steht: Hunde müssen HD haben oder Epilepsie.
Man kann aber Hunde mit schlechtem Winkel ausschließen - geht doch heute auch schon.
Genauso könnte man doch für die Schnauzenlänge ein Verhältnis angeben (sowas wie 2/3 des Kopfdurchmessers in zwischen Stop und Hinterkopf,) und dann entsprechend auch die Tiefe der Augenhöhlen oder Mindestgewicht oder Beinlänge (im Verhältnis zur Körperlänge zwischen Schulter und Hüfte z.B.) festlegen. Immer als Spielraum angelegt, nicht als fester Wert.
Und bevor hier kommt, dass man da ja sooo viele Sachen festlegen muss. Ja, anscheinend muss man das, denn der Mensch hat mit den aktuellen Rassestandards unter Beachtung derselben kranke Hunde erschaffen und tut es weiter.
Wer definiert, was ein schlechter Winkel ist und auf welcher Grundlage?
Was passiert mit den Hunden (oder Züchtern dieser Hunde), die trotz aller Bemühungen mit "schlechten Winkeln", fehlenden Zähnen oder sonstwas geboren werden, weil selbst mit bester Planung nicht a
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Handy klemmt.
... nicht alles im Leben planbar ist und es keine 100% Garantien auf ewigwährende Gesundheit gibt.
Persönlich denk ich, man hätte auf Sommerfeld-Stur und Wachtel hören sollen oder es jetzt endlich tun.
Etliches von dem, was man derzeit unter Qualzucht subsummiert, ist in Wahrheit ein Inzuchtproblem.
Und wenn ich Rasse A-W verbiete, aber bei X,Y,Z so weiter mach wie bisher, sind X,Y, Z auch nicht davor gefeiht, Probleme zu kriegen und "Qualzucht" zu werden.
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Ob es noch Zuechter dieser Rasse im VDH gibt, weiss ich nicht..
Hab nachgeguckt, es gibt noch ein paar.
Das größte Problem des VDH ist, dass er der FCI angehört und Deutschland im internationalen Vergleich strenge Ansprüche hat. Was interessiert Südafrika (als Beispiel, standardgebend für den Rhodesian Ridgeback) die deutsche Qualzucht-Debatte, warum sollten sie ihren Standard ändern, sie haben ja kein Problem. Da kann der VDH auch nichts verlangen und das macht ihn bei nicht-deutschen Rassen nahezu machtlos.
Zumal VDH-Regelungen ja auch immer noch nur den VDH betreffen. Sollte der VDH (übertriebenes Beispiel) Merle verbieten, juckt das den Vermehrer gar nicht und der Käufer, dem die Farbe wichtiger als so eine Pappe ist (man will ja eh nicht züchten), kauft halt bei ihm und nicht im VDH
Ist jetzt halt die Frage, was der Gesetzgeber unter „Zucht“ versteht. Verbandszucht? Jegliche Fortpflanzung von Tieren in menschlicher Hand? Gewerbsmäßige Zucht? Nur Tiere, die durch das deutsche Tierzuchtgesetz erfasst sind, dann wäre der Hund gar nicht dabei? (Ist aber unwahrscheinlich, dann würde der Verweis auf Federlosigkeit keinen Sinn ergeben).
Wie gesagt, bei der Auflistung muss man sich vor Augen führen, dass die so formuliert ist, dass sie auf alle vom Gesetz erfassten Tierarten anzuwenden ist.
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Hinsichtlich Rassen die eindeutig drunter fallen und deren Standard gebendes Land Deutschland ist.
Bein Dobermann bspw - was würde es ändern am Standard rum zu Schrauben?
Ah ok. Ich dachte du meinst fuer welche Rassen das standardfuehrende Land ist.
Jup
Wobei der DSH evtl auch drunter fallen könnte ( Karpfen-/Senkrücken ), wobei das ja nicht die ganze Rasse betrifft sondern nur nen Teil der HZ.
Und ich sehe zumindest beim Affenpinscher wirklich schwarz.
Zum einen sieht der PSK die ja als ne Art deutsches Kulturgut an und zum Anderen gibt's da einfach kaum noch Züchter.
Das ist für mich eigentlich ne Rasse die früher oder später so oder so aussterben wird, was durch entsprechende neue Regelungen nur verkürzt wird. ( wäre mMn auch nicht tragisch, wer interessiert sich denn noch für Affenpinscher und warum sollte man die so krampfhaft erhalten müssen ? Wären es keine QZ, ok, aber so ?
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Ist jetzt halt die Frage, was der Gesetzgeber unter „Zucht“ versteht. Verbandszucht? Jegliche Fortpflanzung von Tieren in menschlicher Hand? Gewerbsmäßige Zucht? Nur Tiere, die durch das deutsche Tierzuchtgesetz erfasst sind, dann wäre der Hund gar nicht dabei? (Ist aber unwahrscheinlich, dann würde der Verweis auf Federlosigkeit keinen Sinn ergeben).
Dem Gesetzgeber ist der VDH egal. Das was da geplant ist, gilt fuer jeden. Sieht man ja z.B. bei der gewerbsmaessigen Zucht.
Der Vorteil (oder Nachteil) ist: Qualzuchten unterliegen einem Ausstellungs- und Wettbewerbsverbot. Somit greift ein Zuchtverbot in erster Linie bei der Verbandszucht - solange es die Pflicht bzgl. Ausstellungen fuer die ZZL gibt. Also quasi ueber einen Umweg.
Der Nicht-Verbandszuechter lacht sich darueber schlapp und solange er nicht die Bedingungen erfuellt, die ihm zum gewerbsmaessigen Zuechter machen, hat das Vetamt ihn nicht im Blick. Die rennen jetzt ja nicht rum und kontrollieren jeden. Selbst wenn er die Bedingungem erfuellt: Meldet er sich nicht oder meldet ihn niemand, weiss das Vetamt nichts. Und solche Leute gibts massig! Ich kenne so gut wie keinen einzigen Verbandszuechter mit Erlaubnis des Vetamts...obwohl sie die fast alle braeuchten.
Langer Rede, kurzer Sinn: Es gilt fuer alle, wird aber zu 99% nur Verbandszuechter treffen.
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Hab nachgeguckt, es gibt noch ein paar.
Das größte Problem des VDH ist, dass er der FCI angehört und Deutschland im internationalen Vergleich strenge Ansprüche hat. Was interessiert Südafrika (als Beispiel, standardgebend für den Rhodesian Ridgeback) die deutsche Qualzucht-Debatte, warum sollten sie ihren Standard ändern, sie haben ja kein Problem. Da kann der VDH auch nichts verlangen und das macht ihn bei nicht-deutschen Rassen nahezu machtlos.
Zumal VDH-Regelungen ja auch immer noch nur den VDH betreffen. Sollte der VDH (übertriebenes Beispiel) Merle verbieten, juckt das den Vermehrer gar nicht und der Käufer, dem die Farbe wichtiger als so eine Pappe ist (man will ja eh nicht züchten), kauft halt bei ihm und nicht im VDH
Ist jetzt halt die Frage, was der Gesetzgeber unter „Zucht“ versteht. Verbandszucht? Jegliche Fortpflanzung von Tieren in menschlicher Hand? Gewerbsmäßige Zucht? Nur Tiere, die durch das deutsche Tierzuchtgesetz erfasst sind, dann wäre der Hund gar nicht dabei? (Ist aber unwahrscheinlich, dann würde der Verweis auf Federlosigkeit keinen Sinn ergeben).
Wie gesagt, bei der Auflistung muss man sich vor Augen führen, dass die so formuliert ist, dass sie auf alle vom Gesetz erfassten Tierarten anzuwenden ist.
Ergänzung, habe nochmal genau nachgelesen: Erfasst sind Wirbeltiere. Das Verbot richtet sich an alle Personen, die vorsätzlich zwei Tiere miteinander verpaaren, unabhängig von Erwerbserzielungsabsicht. Die Entscheidung, ob es sich bei einem Tier um eine Qualzucht handelt, trifft - im Einzelfall - die für den Vollzug des TSchG zuständige Landesbehörde.
Das wird spannend
Edit:
Murmelchen : Hat sich überschnitten.
Damit, dass die Entscheidung den jeweiligen Vet-Ämtern für den Einzelfall überlassen ist, sehe ich hier Tür und Tor offen für jede Menge „Alibiregelungen.“ Der politisch Verantwortliche hält sich damit sehr bedeckt und fein raus.
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