Qualzuchten IV

  • Interessant finde ich ja, was der VDH auf seiner Website sagt:

    https://tierschutz.vdh.de/tierschutzgesetz

    Zitat

    Ein solcher Katalog darf nicht so vage und unbestimmt ausgestaltet werden, dass damit gesunde Hunde für die Zucht in Deutschland verboten werden können. Der Merkmalskatalog sollte mit geeigneten Experten und auf Grundlage wissenschaftlicher Fakten erstellt werden und Merkmale enthalten, die klar und eindeutig auszulegen sind. Die Gesundheit und Lebensqualität der Tiere müssen dabei im Vordergrund stehen. Dann kann Qualzucht effektiv bekämpft werden.

    Warum im Umkehrschluss dann nicht die Rassestandards umgeschrieben werden, damit die eben solche ja auch unter dem VDH gezüchteten kranken Hunde ausschließen, ist mir nicht klar. Der Gesetzgeber soll in Vorleistung treten. Wenn dann ein Entwurf kommt, ist es auch nicht richtig. Dabei könnten sie doch selbst etwas ändern.

    • Neu

    Hi


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    • Weil das nur ein einziges Land (das standardfuehrende Land) darf. Der VDH in DE darf nicht den Standard einer russischen, belgischen, franzoesischen, ... Rasse umschreiben! Das darf ausschliesslich das standardfuehrende Land! Der Standard wird dann der FCI vorgelegt, die prueft ihn/die Aenderungen und wenn die FCI diesen Standard (die Aenderungen) akzeptiert, dann hat das jedes Mitglied (ergo auch der VDH) zu uebernehmen!

    • CundC

      Der VDH kann keine Rassesstandards umschreiben. Außer Deutschland ist standardführendes Land.

      In keinem Standard steht: Hunde müssen HD haben oder Epilepsie.

      Vorallem das, beim Hund extrem weite, Feld der Erbkrankheiten, zu sehr in den Qualzuchttopf zu werfen, statt einen Topf "Ändersbesdürftige Zuchtstrategien" aufzumachen, seh ich sehr, sehr kritisch.

    • Es ist seit März letzten Jahrs bekannt, dass das BMEL an einem Referentenentwurf für die Änderung des TSchG arbeitet. Die erste Version ist Sommer letzten Jahres durchgesickert. Die neue TSchHVO hat schon längst eine Richtung gezeigt. Sa w-re viel Zeit zum Reagieren gewesen. Was die Lobbyverbände im Bereich der Nutztierproduktion auch getan haben (und leider auch Entschärfungen erreicht haben :( :).

      Ich finde die Auflistung im Referentenentwurf selbst tatsächlich nicht unplausibel. Wobei tataächlich auch der Pudel betroffen sein könnte.

      Dass im Gesetzestext selbst nicht tierartspezifisch im Detail ausdifferenziert werden kann, ist klar.

      Ich bin mal gespannt.

    • Weil das nur ein einziges Land (das standardfuehrende Land) darf. Der VDH in DE darf nicht den Standard einer russischen, belgischen, franzoesischen, ... Rasse umschreiben! Das darf ausschliesslich das standardfuehrende Land! Der Standard wird dann der FCI vorgelegt, die prueft ihn/die Aenderungen und wenn die FCI diesen Standard (die Aenderungen) akzeptiert, dann hat das jedes Mitglied (ergo auch der VDH) zu uebernehmen!

      Dem entsprechend bezieht sich das bzgl des VDH auf Boxer, Affenpinscher und Dackel ( oder übersehe ich da ne Rasse ? ).

    • Hmm ne Frage weils mich grad interessiert: Darf ein FCI Angehöriger Verein überhaupt Rassen die seitens FCI anerkannt sind ausschließen ?

      Nicht das ich wuesste.

      Ausser das Gesetz in diesem Land sagt 'Rasse xyz darf nicht (mehr) gezuechtet werden'.

      Aber wenn das bereits bestehendeTierschutzgesetz wirklich angewandt würde, dann hätte man doch die Grundlage, um zumindest die ganz offensichtlich leidenden Hunde in der Zucht zu verbieten.

      Bei den Englischen Bulldoggen wurden ja die Rasseclubs rausgeworfen und die Rasse scheint es generell nicht mehr im VDH zu geben. Konnte zumindest auf der offiziellen Seite nichts finden.

    • Aber wenn das bereits bestehendeTierschutzgesetz wirklich angewandt würde, dann hätte man doch die Grundlage, um zumindest die ganz offensichtlich leidenden Hunde in der Zucht zu verbieten.

      Bei den Englischen Bulldoggen wurden ja die Rasseclubs rausgeworfen und die Rasse scheint es generell nicht mehr im VDH zu geben. Konnte zumindest auf der offiziellen Seite nichts finden.

      Es ist aber ein Unterschied zw. einer gesamten Rasse und einzelnen Hunden.

      Theoretisch koennte der VDH mAn ein Verbot aussprechen..fuer einzelne Hunde, ja. Gerade mit/durch das neue Gesetz. Aber ich weiss nicht ob das rechtlich wirklich machbar/haltbar ist (und man kann darauf wetten, dass das vor Gericht gehen wuerde!). Und...ich bin mir nicht sicher, ob der VDH das ueberhaupt will :hust:

      Das mit den engl. Bulldoggen lag eben am Standard. Der wurde geaendert/angepasst, die FCI hat den neuen Standard akzeptiert (GB ist ja 'nur' Kooperationspartner) und der deutsche RZV (nicht der VDH) hat sich geweigert diesen neuen Standard anzuerkennen. Am Ende ist der RZV dann rausgeflogen und die Rasse wurde vom VDH direkt betreut. Es gab also einfach keinen RZV mehr.

      Ob es noch Zuechter dieser Rasse im VDH gibt, weiss ich nicht..

    • Weil das nur ein einziges Land (das standardfuehrende Land) darf. Der VDH in DE darf nicht den Standard einer russischen, belgischen, franzoesischen, ... Rasse umschreiben! Das darf ausschliesslich das standardfuehrende Land! Der Standard wird dann der FCI vorgelegt, die prueft ihn/die Aenderungen und wenn die FCI diesen Standard (die Aenderungen) akzeptiert, dann hat das jedes Mitglied (ergo auch der VDH) zu uebernehmen!

      Dem entsprechend bezieht sich das bzgl des VDH auf Boxer, Affenpinscher und Dackel ( oder übersehe ich da ne Rasse ? ).

      Du meinst Rassen bei denen das standardführende Land DE ist?

      Da gibt es noch einige mehr, Rottweiler, Weimaraner, Dobermann meine ich auch und sicher noch weitere Rassen (auch noch Jagdhundrassen).

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