Qualzuchten IV

  • mich würde interessieren, wie vox/ die Sendung hund katze Maus reagiert wenn man da einfach mal fragt warum sie jemanden sendezeit geben der mit qualzuchten wirbt, gerade wo sie doch überall das tierschutz Thema rein bringen wollen. Hat da mal jemand was hin geschrieben?

  • Lies nochmal richtig, was ich geschrieben habe.

    Ach stimmt, zitierfähige Quelle und so...also ja, wirklich sehr unsachlich und unvernünftig, dieser ganze Wissenschaftsmist

    So nochmal: ich habe über die Gespräche gesprochen. Für eine sachliche Diskussion reicht es nicht, wenn nur eine Seite sachlich ist. That’s it. Ich habe nicht gesagt, dass dort nicht toll aufgeklärt wird/werden kann. ich habe auch nicht gesagt, dass es dort keine wissenschaftliche Quellen gibt. Ich sagte sehr deutlich, dass man eine Diskussion über dieses Thema vergessen kann.

    Du sprichst gerade über Inhalt des Argumentes der einen Seite, während ich über Diskussionsqualität spreche.

    Da passiert sehr schnell sowas, wie hier, dass man komplett aneinander vorbeiredet.

    Also nochmal: viel Information hilft nicht, wenn nicht von beiden Seiten sachlich diskutiert wird.

  • Mich würde interessieren was man da für eine Antwort bekommt, sie ist doch immer pro TS, dann müsste sie doch Verständnis haben.

    Das minimimimi und der Lachsmiley waren ja die Antwort 😢

    Im Ernst? ist das armselig .

  • Zitat von *Sascha*

    Warum wird eigentlich das Tierschutzgesetz nicht angewendet? Fehlt es den Amtsveterinären an Kapazitäten oder fehlt ihnen der Rückhalt?

    denn echte Qualzuchten sind dem Gesetzgeber grundsätzlich egal.


    [...]

    Von daher ist dieses Tierschutzgesetz sowieso das Papier nicht wert, auf dem es steht.

    Tierschutzgesetz §11b

    (1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern, soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse oder im Falle der Veränderung Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass als Folge der Zucht oder Veränderung

    1. bei der Nachzucht, den biotechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten oder
    2. bei den Nachkommen
    a) mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten,
    b) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
    c) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.


    (2) Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, soweit züchterische Erkenntnisse oder Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne des Absatzes 1 zeigen werden.

    Quelle: § 11b TierSchG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Da steht es doch. Theoretisch könnte sogar die Unfruchtbarmachung jedes Hundes mit entsprechenden genetischen Defekten angeordnet werden.

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