Qualzuchten IV

  • Wenn sonst alles stimmt, aber das MDR1 Ergebnis nicht: so what

    Kein Lebewesen ist "perfekt", und wenn man sich nur auf sowas versteift, dann übersieht man andere Qualitäten des Hundes.

    Wichtig ist, bescheid zu wissen (testen, was zu testen geht, von Merle über Hüfte über ....), und die Vor- und Nachteile seiner Hunde objektiv zu sehen, mit dem eigenen Zuchtziel abzugleichen und entsprechend zu verpaaren.

    Die Züchterin von Wolke und Sturm macht das so zB, so weit ich das die letzten, äh, fast 20 Jahre mittlerweile, beobachten konnte. Wenn dort ein MDR1 -/- Hund fällt, dann hat das idR Gründe, die bedingen, dass restliche wichtigere Kriterien sehr gut erfüllt werden.

    Selbst Irene Sommerfeld-Stur vertritt die Auffassung, dass auch "unperfekte" Hunde in die Zucht kommen können müssen.

    Egal ob es Exterieur- oder Farbfehler sind oder n Gentest-Ergebnis.

    Das Problem das dabei besteht, ist, dass die Züchter eben zum Großteil nicht objektiv da rangehen und ihre Hunde und die Qualitäten und "Fehler" nicht kennen und nicht wissen, wie man entsprechend verpaart.


    Führt aber alles zu weit hier an dieser Stelle. Hat ja wirklich gar nochts mehr mit Qualzucht zu tun.

  • Es gibt doch aber Fehler die katalogisiert werden die Bewertung an sich beeinflussen.

    Ich finde gendefekte sollten da mit aufgenommen werden da sie meiner Meinung deutlich relevanter sind als eine weiße fotendpitze oder stehohrern versus Kippohren oder so.

    Ich finde In der Zucht sollte es eine klare priorisihrung der Bewertung der „Güte „ eines Hundes geben.

    1 Gesundheit ( auch genetische )

    2 Rassetypisches Wesen / Leistungsvermögen bei Arbeitzrassen

    3 Rassetypisches Aussehen

    Ich hab das Gefühl das es derzeit häufig leider genau andersrum priorisiert wird, da die einzige vergleichende Bewertung die nach der Optik ist.

  • Ein Hund muss bei der Prüfung zur Zuchtzulassung von mehreren unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden, denn nur so ergibt sich ein Gesamtbild, welches bei der Zulassung zur Zucht zwingend erforderlich ist.

    Und diese Blickwinkel muessen voneinander unabhaengig sein.

    Am Ende ergibt sich dann ein Gesamtbild.

    Man kann dann am Ende, also bei der ZZL, Auflagen erteilen. Das muss im Vorfeld natuerlich in die jeweiligen Ordnungen geschrieben werden. Aber machbar ist sowas natuerlich.

    Und ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, ob es dazu eine Abstimmung braucht.

    Bei uns wurde die Begrenzung der Rueden mWn ohne Mitgliederabstimmung beschlossen, sondern nur durch die Zuchtkommission..

  • Ja, aber diese Gewichtung muss eigentlich der Züchter vornehmen.

    Dem liegen die Ergebnisse aus allen Bereichen vor - Formwertbeurteilung, Gesundheitsuntersuchungen und Leistungsurkunde und er/sie muss dann beurteilen, was in welcher Kombination ideal zu seiner Hündin passt.

    So läuft echte, seriöse Zucht. Man bekommt alle notwendigen Informationen und kann dann entscheiden.

    Es geht nicht darum einen möglichst perfekten Rüden mit einer möglichst perfekten Hündin zu verpaaren und all das möglichst einzuschränken, was sein darf. Am Ende muss das Gesamtbild zusammenpassen.

  • Fehler laut Standard! Wo genau tauchen Gendefekte im Standard auf?


    Ja, alle 3 Dinge zaehlen. In der ZUCHT, bzw. bei der ZZL. Aber sicher nicht auf Ausstellungen (mit gewissen Ausnahmen). Und nochmal: Die Richter auf Ausstellungen haben keine Infos ueber den Hund. Das Alter wird erfragt und fertig.

    Natuerlich kennen sich die ein oder anderen Leute, aber nicht jeder kennt sich...

    Ausstellungsergebnisse sind keine Zuchtzulassung. Anansi hat alle Ausstellungsergebnissen die sie braucht (1x V, 1 SG). Eine Zuchtlassung hat sie dennoch nicht. Noch nicht. Und die kann uns auch noch floeten gehen.

    Zucht ist halt mehr als Ruede auf Huendin lassen und manchmal muss man eben Kompromisse eingehen.

  • Was du meinst wäre eine Zuchtstrategie. Darum geht es bei Ausstellungen aber nicht.

    Auf Ausstellungen soll vorrangig die Optik / das Gebäude des Hundes bewertet werden.

    Gendefekte sind an der Stelle nicht interessant, schließlich werden zB auch Hunde ausgestellt, die nie in die Zucht gehen und deren Genwerte daher gar nicht bekannt sind.

  • Bitte was?


    Wir haben ja nix mit MDR1 am Hut, aber...wieso genau sollte ein AUSSTELLUNGSrichter sowas wie Gendefekte mit in die Bewertung einfliessen lassen? Und wieso dann ausschliesslich MDR1? Sind alle anderen Defekte nicht so schlimm oder wie?

    Der Richter auf Ausstellungen hat zu bewerten wie gut das Gebaeude des Hundes dem Standard entspricht. Ohne die Daten des Hundes zu kennen. Evtl. fliesst das Wesen ein bisschen mit ein, aber in erster Linie ist es das Gebaeude.

    Ein LR bei Pruefungen hat auch nur die Leistung des Hundes zu bewerten (und das Wesen) und sonst nix.

    Im SV ist das ja tatsächlich so. Dort gibt es ja eine Zuchtschauordnung, welche sich von der VDH Ausstellungsordnung unterscheidet. Um ein V zu bekommen, muss der Hund in punkto HD und ED im zuchtzulässigen Rahmen sein. Sonst gibt es kein V.

    "[...] die die Stempel über die

    Gelenkbefunde der Hüften und Ellenbogen
    mit Befunden normal, fast normal oder noch
    zugelassen in der Ahnentafel [...]"

  • Im SV gibt es aber auch ohne AKZ kein V.

    Da ist die Schauordnung generell anders ausgerichtet und (theoretisch) stärker selektiv auf die Zucht ausgelegt.

    Gleiches gilt für die PO, auf weiterführenden Prüfungen darf man auch nur noch mit zuchttauglichem Hund starten.

    Ob das jetzt wirklich Sinn macht in der Hinsicht, dass es die Rasse gesünder macht, weil weniger perfekte Hunde nicht beworben werden, sei mal dahingestellt.

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