Das Tierschutzgesetz und die Behörden

  • Geht mir auch so. Komme da mir mir selbst nicht auf einen Nenner. Seit ich die Hundestaffel beim Übungsbetrieb gesehen habe, bin ich bzgl Polizeihundeausbildung eh kritisch.

  • Jap dito ...

    Ich verstehe, dass man für nen gewissen Charakter vom Hund ne gewisse Ausbildung braucht, die mit Wattebäuschchen nix zu tun hat.

    Ich verstehe, dass dort teilweise anders gearbeitet werden muss, als im privaten Bereich.

    Aber ich verstehe nicht, warum nun auf einmal generell keine Ausbildung mehr möglich ist, wenn man denen Stachler und Co wegnimmt.

  • Damit ich eine Meinung dazu kriege, müsste ich wissen, wie oft Schutzhunde in Deutschland tatsächlich genau das im Artikel genannte tun: Straftäter mit dem Fang festhalten.

    Wenn das regelmäßig vorkommt und es in diesen Situationen nie möglich ist, dass auch ein Polizist die Aufgabe selbst erledigt ohne Hund, dann kann man ja diskutieren und abwägen, ob das mit Ausbildung und Einsatz verbundene Tierleid aufgewogen wird.


    Wenn, mal so als Beispiel mit erfundenen Zahlen, jedes Jahr 200 Hunde mit Schlägen und Würgen ausgebildet werden, damit regelmäßig circa 50 einsatzfähige Hunde "vorrätig" sind, es aber nur zu 2 Situationen jährlich kommt, wo Straftäter vom Hund gehalten werden (mit den Zähnen, nicht nur stellen und durch bellen "festsetzen") - dann fänd ich das persönlich Quatsch. Dann soll man gern die Schutzhundausbildung mit Schlägen und Würgen ersatzlos streichen.


    Aber weiß jemand die tatsächlichen Zahlen?

  • Ja, dass Arbeit und Privatvergnügen hier mehr getrennt werden sollten.

    Ein Begleithund und auch ein Hund der rein im Sport geführt wird muss keine echte schmerzhafte Gegenwehr aushalten können, muss nicht im höchsten Trieb ansprechbar bleiben (weil man ihn nicht so hoch schaukelt bzw. es einfach andere Lösungen gibt), muss nicht auch dann Leistung bringen, wenn es zu heiß, zu kalt, zu was-weiß-ich ist.

    Bei einem Hund der arbeitet muss das halt einfach irgendwo sein und zumindest so weit meine Erfahrungen diesbezüglich reichen haben die damit auch sehr selten ein Problem wenn es richtig gemacht wird. Und wenn, wäre der Hund im Ernstfall eh untauglich...

    (Um Missverständnisse zu vermeiden: Ich rede nicht davon, die komplette Ausbildung auf Gewalt und Zwang basieren zu lassen oder darum komplett rücksichtslos gegenüber den Bedürfnissen den Hundes zu sein, das wird ja auch in der Praxis eigentlich nicht gemacht. Aber eben dort wo es wirklich nötig ist, wie eben zB, dass sich das Opfer stark und mit Gewalt wehren wird, wenn es einen Hnud am Arm oder sonstwo hängen hat.)

  • Wo kriegen denn die Behörden ihre Hunde her? Zum weit überwiegenden Teil werden sie aus dem privaten Hundebestand aufgekauft, selten speziell in den Behörden gezüchtet. Wenn jetzt unabhängig von Stachel usw. nicht mehr auf eine bestimmte, notwendige Härte selektiert werden kann, die solche Hunde auch potentiell gefährliche, schmerzhafte Situationen unbeeindruckt durchstehen läßt, gibt es keine Zugriffshunde mehr. Ursprünglich sollten diese Hunde die Gefahren für den Polizisten vermindern und besonders den Schußwaffeneinsatz unnötig machen. Der Hundebiß galt als das mildere Mittel. Entweder könnte dann wie in den USA die Schußwaffe lockerer sitzen, oder man verlagert das Problem ins Ausland und kauft Hunde aus Staaten, die noch auf Härte selektieren. Das ist dann so wie bei der Energie, wo der Atomstrom aus Frankreich kommt und der Kohlestrom aus Polen. Aber moralisch sind wir Polen und Franzosen weit überlegen! :hear_no_evil_monkey: :speak_no_evil_monkey: :see_no_evil_monkey:

  • oder man verlagert das Problem ins Ausland und kauft Hunde aus Staaten, die noch auf Härte selektieren

    Das verstehe ich anders. Die Hunde werden offenbar nicht einmalig auf Härte selektiert, sondern alle einsatzbereiten Zugriffshunde (heißt das so?) werden regelmäßig in die "Trainingssituation" gebracht, wo sie unter Schlägen nicht vom Helfer ablassen dürfen, sondern erst auf Zug durchs Würgehalsband.

    Und wenn man das mit den Hunden nicht regelmäßig machen kann, kann man sie wohl nicht einsetzen.

    Wäre es damit getan, eine bestimmte Sorte "harter Hunde" zu kaufen, ergäbe der Zwangsurlaub der 49 Schutzhunde (die ja wohl bereits selektiert worden sind) gerade gar keinen Sinn.

  • Du kriegst aber keinen Hund durch solche Belastungssituationen, in dem das genetisch nicht angelegt ist. Und diese genetische Veranlagung wird durch Selektion in der Zucht erhalten. Dazu ist wiederum ein nicht zu kleiner Genpool erforderlich.

  • Ursprünglich sollten diese Hunde die Gefahren für den Polizisten vermindern und besonders den Schußwaffeneinsatz unnötig machen. Der Hundebiß galt als das mildere Mittel.

    Also unschuldige Tiere quälen, um Verbrecher zu schonen? :dagegen:

  • Was ich an dieser Situation nun gar nicht verstehe: Die neue Tierschutz-Hundeverordnung (am TSchG wurde nichts geändert) ist seit über anderthalb Jahren im Gespräch. Ging durch den Bundestag, den Bundesrat und wieder den Bundestag. Soweit ich weiß, werden vor solchen Änderungen Interessengruppen prinzipiell auch angehört. Die Vorschläge werden von Gruppen erarbeitet, das Ganze ist öffentlich. Auch der entsprechende Passus wurde bereits öffentlich diskutiert.


    Warum leistet man da nicht früher Lobbyarbeit? Die Polizei dürfte doch keinen Notstand hinsichtlich politischer Interessenvertretung haben (ebenso wenig die Jägerschaft, falls da noch etwas käme)? Anders als z. B. private Hundetrainer mit den vielen zerstreuten Berufsverbänden (die sich aber auch größtenteils offensiv von diesen Methoden distanzieren).


    Nach dem TSchG ist diese Art der Ausbildung übrigens schon lange zumindest nicht dem Geist des Gesetzes entsprechend. Hier wäre jetzt die Chance gewesen, das mal aufzuarbeiten und neu bewerten zu lassen, aber jetzt ist die Verordnung halt in Kraft.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!