Änderung des Tierschutzgesetz

  • Pirschelbär

    Hat den Titel des Themas von „Änderung der Tierschutzgesetz“ zu „Änderung des Tierschutzgesetz“ geändert.
  • Nunja... das Verbot von Stachelhalsbändern verhindert ja keine Veränderung bei den Nutztieren.

    Ist halt eine Frage von Verbraucher und Wählerverhalten.

    Schon beim Thema Artenschutz hat sich bei uns in Bayern gezeigt, dass die CSU plötzlich aktiv wird, wenn die Umfragewerte der Grünen steigen.


    Irgendwie dachte ich nur, die waren schon verboten?

  • Ich bezweifle, dass sich dadurch etwas ändert. Schon heute gibt es Blenden, unter denen Stachler unf Stromer versteckt werden. Strom ist seit zig Jahren verboten, das interessiert nur die Leute, die es betrifft, nicht. Hundeschulen arbeiten unter der Hand bei "exklusiven" Kunden weiter mit Strom. Im Sport und in der Jagdausbildung nutzt man Strom und es gibt nur sehr selten Konsequenzen. Seh ich beim Gassi Jemanden, der seinen Hund stromt, kann ich das melden - wenn ich weiß, wer das ist. Aber solang der Amtsvet nicht den Menschen mit dem Finger am Drücker erwischt, passiert nichts, denn es ist kaum beweisbar.

    Unsichtbare Zäune sind mWn hier auch nicht erlaubt. Und trotzdem hat auf dem Land jeder dritte Garten so ein Ding. Es passiert aber nix.


    Vermutlich sind als nächstes Retrieverleinen dran. Oder Zugstopphalsbänder, weil man die ja zu eng stellen und zum Würgen nutzen könnte. Viele Hundehalter meinen ja, Retrieverleinen sind Folterwerkzeug aus der Hölle.

    Nett wär es, erst mal die vorhandenen Gesetze wirklich durchzusetzen. Stichwort Qualzucht. Stichwort Strom. Stichwort Gewalt in Hundeschulen, die den Elfer geschenkt bekommen und danach weiter fröhlich Hunde rucken und würgen.

  • Ich denke auch die kleinen Dinge schaffen ein „Klima“ an Bildern, die die Leute gewohnt sind zu sehen und zu akzeptieren.


    Wer mit Kaninchen und Goldfischen in kleinen Behältern, Sporen an Pferdebäuchen und Hunden an Stachelhalsbändern gewohnt ist, der toleriert eher Kühe in Anbindehaltung und Viehtreiber und Co.


    Umgekehrt, wenn‘s mal selbstverständlich ist, dass Wellis nicht in Einzelhaft dürfen und man kleinen Kindern keine Hamster zum spielen gibt, dann wirken die Lebensbedingungen von Nutztieren noch krasser.


    Insgesamt sind Menschen in Städten da sensibler und auch eher bereit ihren Fleischkonsum einzuschränken.

    Am Land ist man da einfach weniger schnell beeindruckt, weil durch Gewöhnung abgehärteter.

  • Ich finde das Verbot vom Stachler einfach nur lächerlich und völlig am Ziel vorbei.

    Es liegt nie am Hilfsmittel, sondern der Person dahinter .

    Die Verbote von Hilfsmitteln sind ungefähr so sinnvoll wie Rasselisten.

  • Hier in Ö ist das Stachelhalsband ja schon lange verboten, trotzdem wird es verwendet.

    Im Endeffekt ändert sich da sicher auch in D nichts, jeder der den Stachler bisher benutzt hat, wird ihn auch weiterhin benutzen, ab sofort nun eben mit hübscher Abdeckung. :ka:

  • Man muss gerade bei den ERG vorsichtig sein - hier spielt auch das Waffengesetz eine Rolle, gem. dem ein Einsatz in der Hundeausbildung erlaubt ist. Solange der Passus nicht geändert wird, gibt es bei den ERG immer eine Grauzone, die durch die betroffenen Gruppen (Jäger, Diensthundeausbilder) ausgenutzt werden kann.


    Edit weil durchgerutscht: Die gleiche Argumentation zieht natürlich auch beim Stachelhalsband.

  • Man muss gerade bei den ERG vorsichtig sein - hier spielt auch das Waffengesetz eine Rolle, gem. dem ein Einsatz in der Hundeausbildung erlaubt ist. Solange der Passus nicht geändert wird, gibt es bei den ERG immer eine Grauzone, die durch die betroffenen Gruppen (Jäger, Diensthundeausbilder) ausgenutzt werden kann.


    Edit weil durchgerutscht: Die gleiche Argumentation zieht natürlich auch beim Stachelhalsband.

    Quelle?

    Bisher gab es mWn in DE fuer niemanden eine Ausnahmegenehmigung um mit Strom arbeiten zu duerfen (so kenne ich es auch von allen mir bekannten DHF/Ausbildern). Das ist seit Jahren fuer alle verboten.

    Aendert nix daran, dass es noch immer genutzt wird..

  • „Es liegt nur an der Person, die es benutzt“ ist das, was sie in den USA auch über Schusswaffen sagen.


    Mit dem Argument könnte man sich die Waffengesetzte sparen, denn ein Brotmesser kann auch töten. Und die erweiterten Führerscheine auch etc.


    Fakt ist: Für manche Geschwindigkeiten, Maschiene, Substanzen etc fehlt uns Menschen das intuitive Bauchgefühl.


    Bisher hat niemand eine Erklärung zum Stachel veröffentlicht, die Biologen, Tierärzte oder Menschen generell von seinem Nutzen überzeugt.

  • WaffG

    Unterabschnitt 2:

    Tragbare Gegenstände 1.

    Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere


    2.2

    Gegenstände, die bestimmungsgemäß unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Tieren Schmerzen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), mit Ausnahme der ihrer Bestimmung entsprechend im Bereich der Tierhaltung oder bei der sachgerechten Hundeausbildung Verwendung findenden Gegenstände (z. B. Viehtreiber).


    Natürlich ist das kein Freifahrtsschein, und ich sehe da auch keine Erlaubnis - mit dem Abschnitt wird allerdings argumentiert. Es gab dazu auch mal eine Stellungnahme der Regierung aus 2010 oder 2011, die finde ich gerade aber nicht. :???: Solange aber dieser Passus "sachgerechte Hundeausbildung" nicht aus dem WaffG verschwindet, Stützen sich da auch immer Leute drauf.

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