Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 18
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Helfstyna -
28. Oktober 2021 um 20:09 -
Geschlossen
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Marzipanbratapfel = Nüsse und Obst
Schokofrüchte = unter 10% Schokolade, dass zählt kaum
Früchtebrot, selbsterklärend
Zucchinimuffins mit Sultaninen und Orange, schmeckt ähnlich wie Stollen sind aber ganz bestimmt gesund
Bin gerne behilflich bei gesunder Winterernährung
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Hallo,
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Ich brauche mal eure Hilfe.
Nach 14 Jahren habe ich mich entschlossen das ich mich woanderst bewerbe. Mein bisheriger AG weiß davon noch nichts. Eventuell hätte ich auch etwas. Das würde aber nächstes Jahr beginnen. Wegen der langen Betriebszugehörigkeit habe ich eine Kündigungsfrist von 5 Monaten. So lange würde der neue AG aber bestimmt nicht warten und den alten AG vorher fragen wegen eines Aufhebungsvertrag geht ja auch nicht.
Also nochmal in Kurz. Ich traue mich nicht bei einer neuen Arbeit zu bewerben da ich Sorge habe das der alte AG mich nicht vor den 5 Monaten aus dem Vertrag lässt und der neue AG dann keinen Bock mehr hat und ich am Ende ohne Arbeit dasitze.
Was würdet ihr machen und mir empfehlen?
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Ich brauche mal eure Hilfe.
Nach 14 Jahren habe ich mich entschlossen das ich mich woanderst bewerbe. Mein bisheriger AG weiß davon noch nichts. Eventuell hätte ich auch etwas. Das würde aber nächstes Jahr beginnen. Wegen der langen Betriebszugehörigkeit habe ich eine Kündigungsfrist von 5 Monaten. So lange würde der neue AG aber bestimmt nicht warten und den alten AG vorher fragen wegen eines Aufhebungsvertrag geht ja auch nicht.
Also nochmal in Kurz. Ich traue mich nicht bei einer neuen Arbeit zu bewerben da ich Sorge habe das der alte AG mich nicht vor den 5 Monaten aus dem Vertrag lässt und der neue AG dann keinen Bock mehr hat und ich am Ende ohne Arbeit dasitze.
Was würdet ihr machen und mir empfehlen?
Ich kenne es bisher nur so, dass nach dem Prinzip „Reisende soll man nicht aufhalten“ verfahren und ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird.
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Wie hoch ist dein Leidensdruck?
Wie sehr bist du auf deine Stelle angewiesen?
Wie viel Auswahl hast du?
Traumjob oder Lebensunterhalt?
Ich würde meine Gedanken in einer Liste sammeln und dann sortieren und abwägen.
Von außen betrachtet: mit dem neuen Arbeitgeber reden, Kündigungsfristen sind normal und Bewerbungsprozesse ziehen sich immer ewig. Bei jetzt, sofort und auf der Stelle würde ich misstrauisch werden.
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werden eure Hunde auch hungriger wenn es kälter wird? Wie geht ihr ggf damit um?
Ja, die Große schon. Da sie eh nicht ansetzt bekommt sie etwas mehr Futter. Die Kleine ist zu dick und bekommt aktuell weniger.
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Ist es wirklich so, daß Du als Arbeitnehmer auch so eine lange Kündigungsfrist hast? Oder gelten die gesetzlichen Fristen? Schau mal in deinem Arbeitsvertrag.
Bei mir steht drin: gesetzliche Fristen, das ist für mich schön, weil ich schnell weg sein könnte, der AG mich aber nicht so schnell los wird (bin auch seit 13 Jahren in der Firma).
Auf jeden Fall wünsche ich dir viel Erfolg bei der Bewerbung :-)
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Was würdet ihr machen und mir empfehlen?
Ich hatte drei Monate Kündigungsfrist und genau das gemacht - beworben, Zusage und DANN mit dem alten und neuen AG geklärt, ob ich früher raus kann (konnte ich nicht, bei anderen wars möglich).
Also würde ich an deiner Stelle wirklich erstmal bewerben. Wenn der neue AG dich will, dann lässt er sich drauf ein, auch wenns dauert. Und wenn der alte AG sich einfach quer stellt, sondern mitspielt, kann man oft früher aus dem Vertrag als die Kündigungsfrist es vorsieht. Viel Glück!
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Ich würde nochmal den Vertrag überprüfen, normal ist die Kündigungsfrist auf Grund von Zugehörigkeit für den Arbeitgeber, nicht den Arbeitnehmer.
Ansonsten würde ich mich bewerben und dann mit dem neuen und alten Arbeitgeber nach Lösungen suchen. Zum Beispiel über Urlaub, Überstunden etc. Aber du würdest dich ärgern, wenn du es gar nicht probierst und es doch möglich gewesen wäre.
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Beim Arbeitsrecht gilt das Günstigkeitsprinzip, dh wenn sich zb dein Arbeitsvertrag und die gesetzlichen Vorgaben zur Kündigungsfrist unterscheiden, gilt für dich als Arbeitnehmer das jeweils vorteilhaftere. Abgesehen davon warten viele Arbeitgeber auch mal etwas länger, wenn sie eine passende Person für die Stelle finden. Immerhin ist ein Mitarbeiter ja eine hoffentlich langfristige und teure Investition
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Beim Arbeitsrecht gilt das Günstigkeitsprinzip, dh wenn sich zb dein Arbeitsvertrag und die gesetzlichen Vorgaben zur Kündigungsfrist unterscheiden, gilt für dich als Arbeitnehmer das jeweils vorteilhaftere. Abgesehen davon warten viele Arbeitgeber auch mal et
Ich glaube das gilt nur bei Tarifvertrag. Wenn du einen individuellen Arbeitsvertrag hast, greift die Klausel nicht.
- Vor einem Moment
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