Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 18

  • Momo und Lotte, wo nimmst du immer die Fragen her?

    Oder willst du den Fred am laufen halten? Fragen über Fragen :mute:

    Ich bin halt ein neugieriger Mensch.

    (Und ich versuche verschiedene Wissensgebiete zu bespielen, gestern war Kunst, heute ist Tierbürokratie, morgen kommt was zu Wimperntusche, alle müssen mal ihr Wissen unter Beweis stellen können.)


    Aber wenn ihr sagt Ziegen und Schafe... Wenn ich jetzt irgendwie an drei Ziegen käme, weil - keine Ahnung, die irgendwo weg müssen oder ich finde die einfach und das sind kleine süße Babyziegen und ich würde die niemals essen wollen und die würden einfach bei mir leben und wir wären eine glückliche ungewerbliche Familie - dann muss ich denen Ohrmarken machen?

    Ich muss?

    Was passiert denn, wenn nicht?

    Oder kann man die einfach chippen?

    Und warum gilt das nicht für Rehe? Die Rehe im Wildpark haben keine Ohrmarken!

  • Ich fand die Frage und die Antworten total interessant.

  • Achso, das mit der Fellbeschaffenheit macht dann natürlich Sinn. Ich schneide zwar die Haare zwischen den Ballen ganz kurz, allerdings nur mit der Schere. Womöglich hätte meine Borderine das Problem mit komplett ausgescherten Zwischenbereichen nicht.

  • Also sämtliche Rinder und Ziegen etc müssen auch in Wildparks gekennzeichnet sein. Und Vögel beringt.

    Ich guck mal,ob ich ein Foto finde von den Schweinen im Wildpark..

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    Ich hab dazu das gefunden:

    《 Seit dem 01.01.2001 müssen alle gehaltenen Tiere, die in der Anlage 6 Spalte 1 Bundesartenschutzverordnung aufgeführt sind, nach einem vorgeschriebenen Verfahren gekennzeichnet werden.

    Dies betrifft beispielsweise alle europäischen Greifvögel, Eulen und Singvögel sowie eine Reihe von Papageien, Säugetieren, Schildkröten und Riesenschlangen.

    Zur Ausgabe von Kennzeichen sind derzeit der Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz (BNA) und der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) vom Bundesumweltministerium anerkannt.


    Die Kennzeichnungspflicht besteht sowohl für Züchter und Importeure als auch für Privathalter. Sie gilt sowohl für nachgezogene Jungtiere als auch für Alttiere. Ein Verstoß hiergegen kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

    Werden Wirbeltiere der besonders geschützten Arten gehalten, müssen diese der zuständigen Behörde unverzüglich nach Beginn der Haltung mitgeteilt werden. 》

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