Welpe aus dem Auslandstierschutz

  • Schade, dass du noch doch Hamlet abgeben wirst. Jedoch kann ich mir vorstellen, dass euch diese Entscheidung nicht leicht gefallen ist. Ich finde es gut, dass ihr diesen Schritt nun geht, bevor etwas wirklich schlimmes passiert, was keiner will, wie z. B. der Tod eines Katers.


    Wissen denn die neuen Besitzer, dass Hamlet eventuell kastriert zu ihnen kommen könnte? Hattest du mal gefragt, ob den neuen Besitzern bekannt ist, ob deren Rüde Schwierigkeiten mit kastrieren Rüden hat? Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es nicht zwangsläufig schiefgehen muss, wenn ein kastrierter als auch intakter Rüde aufeinander treffen. Das ist vom Charakter des jeweiligen Hundes abhängig. Kennen die beiden Hunde sich eigentlich schon? Seid ihr z. B. mal gemeinsamer Gassi gegangen oder so?


    Ich drücke euch die Daumen, dass ihr die Sache mit der Orga noch gütig klären könnt und ihr Hamlet gut in ein neues Zuhause vermittelt bekommt, wo es dann für den jungen Rüden passen wird.

  • Ich denke es ist eine gute Entscheidung ,zum Wohle der Katzen , die ja auch zuerst da wahren , den Hund abzugeben.

    Lass dir hier kein schlechtes Gewissen einreden.

    Ansonsten würde ich an deiner Stelle den Hund an die neuen Besitzer geben und die Orga einfach ignorieren was die Kastrationsklausel angeht die ist so nicht rechtsgültig weil sie nicht mit dem Tierschutzgesetz in Einklang zu bringen ist.

    So Orgas tun gerne als hätten sie mehr Rechte und Kompetenzen als sie in Wirklichkeit haben.

  • Die Urteile, die es zu dem Thema gibt, gehen eigentlich alle in die gleiche Richtung: wurde ein marktüblicher Preis bezahlt und musst du alleine alle Pflichten erfüllen, dann bist du auch der Eigentümer des Hundes (weil es sonst quasi eine einseitige Benachteiligung des Halters wäre, wenn er zwar sämtliche Kosten der Hundehaltung tragen muss, allein in der Verantwortung ist, aber die vermittelnde Orga trotzdem noch mitbestimmen will).

    Von daher sind idR sämtliche Klauseln (wie z. B. Eigentumsvorbehalt, dass man den Hund nicht weiter verkaufen darf, dass ein Umzug mitgeteilt werden muss oder eben auch die Kastrationsklausel) rechtlich nicht haltbar. Wenn man Sicherheit haben will, kann man sich aber auch vom Anwalt beraten lassen.


    Was du jetzt daraus machst, ist halt die andere Frage. Also was würde denn passieren, wenn du den Hund halt nicht kastrieren lässt? Würden dann die neuen Interessenten abspringen? Oder die Orga kein grünes Licht zur Vermittlung geben? Und würden die neuen Interessenten in diesem Fall den Hund auch an der Orga "vorbei" übernehmen?

  • In Deutschland gilt das sog. Trennungsprinzip, d.h. es gibt einmal die vertragliche Ebene und dann noch die dingliche Ebene.

    Allein durch einen Kaufvertrag erwirbt man in Deutschland nicht das Eigentum an etwas. Für den Eigentumserwerb bedarf es einer Übergabe der Sache und einem Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe, dass das Eigentum übergehen soll.


    Es stimmt nicht, dass das Eigentum übergeht, nur weil man Geld bezahlt hat und es einen Vertrag gibt. Für eine Leihe bspw. zahlt man idR auch Geld und damit geht nur der Besitz an der Sache über, aber nicht das Eigentum.


    Fraglich wäre also zunächst, ob sich über die Eigentumsübergabe geeinigt wurde oder nur über eine Besitzübergabe.


    Bei einer Eigentumsübergabe kann es gut sein, dass ein sog. Vorkaufsrecht vereinbart wurde. Das bedeutet aber nur, dass die Person mit dem Vorkaufsrecht im Falle eines Verkaufs das vorrangige Recht hat, die Sache zu kaufen. D.h. wenn der Eigentümer eine Sache für xy€ verkaufen will, dann muss er die Person mit dem Vorkaufsrecht zuerst fragen, ob er die Sache für xy& erwerben will. Lehnt er ab, dann kann man auch an andere Personen verkaufen.


    Aber am hilfreichsten wäre es wohl, wenn TE erstmal die Fragen hier beantwortet, sonst kann man nur spekulieren. So ganz habe ich die Sachlage jetzt auch nicht verstanden.

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