Antibiotika-Verbot für Tiere - neuer Rückert-Artikel

  • Wenn ich mir vorstelle wir hätten das Marbocyl nicht gehabt vor 2 Jahren... Das war laut Antibiogram das Einzig wirksame AB, er wäre jetzt ansonsten tot.

    Ich habe gestern bei meinem TA meine Unterschrift auf der Liste getätigt.

    Mein Großer wäre vor 2 Wochen gestorben, hätten wir Marbocyl nicht gehabt. Ein Abszess im Rachen hinter den Backenzähnen unter dem linken Auge. Ein 6 Jahre alter Hund, toll.

  • Ich werde meine TK morgen auch darauf ansprechen, ich hab die Liste letztes Mal nicht gesehen.

  • Hier ein Bericht vom BR, geht mehr von die Richtung Tierhalter machen sich Sorgen aber wird schon nicht so schlimm: http://www.br.de/nachrichten/am…-gefahr,SgSWbVj

    Hier ein Bericht vom MDR, war ok aber gleich unter dem Bericht ist die Schlagzeile „multiresistente Keime im rohen Hundefutter“. Macht keinen guten Eindruck: http://www.mdr.de/nachrichten/de…eu-100~amp.html

    Sehr ausführlicher Bericht, die Überschriften typisch Merkur: http://www.merkur.de/politik/antibi…914811.amp.html

  • Meine Unterschrift ist auf der Liste bei meiner Tierärztin.

    Jetzt habe ich hier nicht alles gelesen, von daher weiß ich nicht, ob das schon mal gefragt worden ist. Wäre denn das Doxy, was man bei Anaplasmose gibt, vom Verbot betroffen?

  • Ich hab da mal ne Frage zu.

    Im Reitsport ist es ja so, dass ich ein Pferd als Schlachttier eintragen lassen kann. Damit geht einher, dass bestimmte Medikamente nicht verabreicht werden dürfen.

    Also scheinbar gibt es doch durchaus eine Differenzierung zwischen "Haus-" und "Nutztier"?

  • Meine Unterschrift ist auf der Liste bei meiner Tierärztin.

    Jetzt habe ich hier nicht alles gelesen, von daher weiß ich nicht, ob das schon mal gefragt worden ist. Wäre denn das Doxy, was man bei Anaplasmose gibt, vom Verbot betroffen?

    Bei der Diskussion geht es ausschließlich um Reserveantibioka, also solche Antibiotika, die gegen resistente Keime wirken. Doxy steht da, soweit ich weiß, gar nicht zur Debatte, das ist ein Breitband-Antibiotikum.

    Und aktuell gibts noch überhaupt keine Liste. Man streitet sich gerade erst um die Kriterien, nach denen diese Liste erstellt werden sollte, mit der kann noch gar nicht angefangen werden.

    Es gab aber mal eine Ausarbeitung, die auf den Vorschlägen der WHO beruhte und die in den Diskussionen gerne als Referenz genannt wird. Ein Gutachten des RKI, das darauf beruht, habe ich hier schon verlinkt. Eine Kurzinfo findest Du auf Wikipedia:

    Wikipedia - Reserveantibiotikum

  • Ich hab da mal ne Frage zu.

    Im Reitsport ist es ja so, dass ich ein Pferd als Schlachttier eintragen lassen kann. Damit geht einher, dass bestimmte Medikamente nicht verabreicht werden dürfen.

    Also scheinbar gibt es doch durchaus eine Differenzierung zwischen "Haus-" und "Nutztier"?

    Grundsätzlich ja. Zur Lebensmittelerzeugung dienende Tiere unterliegen hinsichtlich der Medikamentengabe anderen Regularien als reine Haustiere.

    Nur bei dem speziellen Punkt zu den Reserveantibiotika ist die Formulierung der Verordnung „vom Menschen her“ gedacht. Da gehts um „ausschließlich für den Menschen oder nicht“. Im aktuellen Text.

  • Die Deutsche Umwelthilfe hat ein anwaltliches Kurzgutachten zum Veto und der Kampagne in Auftrag gegeben - und zur Einschätzung, ob eine Änderung der EU 2019/6 rechtlich möglich wäre:

    Deutsche Umwelthilfe - Pressemitteilung 16.08.2021

    Der Link zum Kurzgutachten ist am Seitenende.

    Rechtlich möglich ist das sicherlich, nur extrem unwahrscheinlich. Es wurde acht! Jahre an der neuen Verordnung gearbeitet, und jetzt soll in vier Monaten eine Änderung rechtssicher eingearbeitet werden? Da ist ein 6er im Lotto vermutlich wahrscheinlicher.

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