
-
-
. Vielleicht hat ihm dort ein nach Shyce duftendes Kind Kekse in 1,80m Höhe hin gehalten und er hat sich nun freudig daran erinnert.
Nicht mal ich als erwachsene Person halte Kekse in 1,80 Höhe, was kennst du denn für Kinder?
Dass Eltern ihre Kinder in Griffweite haben und beschützen und Radfahrer die Fahrbahn benutzen oder wenigstens 50m vorher klingeln ist ja sowas von Old Scool und mega out.
Klar, also wenn ich als Familie Spazieren gehe und die Kinder laufen vor den Eltern, dann ist das natürlich nix, ne die müssen immer dahinter..., obwohl vielleicht springt sie so ein Drogenhund von hinten an? Naja, dann lieber bei Fuß an der Kette.
Hunde müssen in Deutschland so gehalten werden, dass sie niemanden belästigen! Dazu gehört auch, dass sie nicht einfach zu Kindern oder Erwachsenen hinrennen und diese umschmeißen. In welcher Welt du lebst, keine Ahnung, aber hoffe echt du hast nur Langeweile oder Frust.
An die TE, echt blöd gelaufen, war zwar deine Schuld aber das kann passieren. Ich finde es toll wie du dich verhalten hast und wünsche dir alles Gute!
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Und wenn man schon häufiger die Situation hatte, das fremde Hunde dem Kind zu nahe kommen, ja dann reicht es einfach.
Und umgekehrt?!!!
Du bist der Sprache mächtig oder?
Ja, kann nerven, aber Menschen verstehen gesprochene Worte und Kinder lassen sich viel besser blocken, als Hunde.
Aber nochmal, darum geht es hier nicht. Darüber kannst du in einem anderen Thread diskutieren.
-
Warum willst du die Situation unbedingt umdrehen? Das passt null in meinem Thread. Das Kind und die Eltern haben nichts falsch gemacht. Klar, gibts auch anders, aber darum gehts hier nicht
-
Und was hat das jetzt hier zu suchen? Immer noch nicht begriffen, dass hier niemand anders Schuld hat als der Hund und die Halterin?
Ich hätte mich vor mein Kind gestellt und dem Hund mein Knie in die Rippen geknallt.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 1 Grundregeln(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.Ständige Vorsicht... ALLER in der Öffentlichkeit befindlichen Personen.
GEGENSEITIGE Rücksicht...
Wenn ich einen Hund in der Umgebung nur geahnt habe, dann habe ich unsere Kinder augenblicklich zu mir befohlen(!), die Lage gepeilt und den Kindern nochmals ihr sinnvolles und respektvolles Verhalten erklärt.
Bei Unfällen im Straßenverkehr gibt es meistens zwei Beteiligte: Einen, der den Unfall verursacht hat und einen, der ihn nicht verhindert hat oder nicht verhindern konnte. Sonst hätten wir ein Vielfaches an Unfällen.
-
Und was hat das jetzt hier zu suchen? Immer noch nicht begriffen, dass hier niemand anders Schuld hat als der Hund und die Halterin?
Ich hätte mich vor mein Kind gestellt und dem Hund mein Knie in die Rippen geknallt.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 1 Grundregeln(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.Ständige Vorsicht... ALLER in der Öffentlichkeit befindlichen Personen.
Ja damit man niemanden beschädigt
-
-
Deine Wort: aber das gilt doch nur für KFZ… weil Straßenverkehr.
Du machst hier die Pipi Langstrumpf: mach mir die Welt, wie sie mir gefällt.
Liebe TE: ich finde du gehst sehr gut mit der Situation um!
Wäre schön wenn du uns weiter berichtest. Man kann doch immer einmal in eine doofe Situation kommen und dann hat man Erfahrungswerte die einem vielleicht weiterhelfen.
-
OT
Deine Wort: aber das gilt doch nur für KFZ… weil Straßenverkehr.
Siehst Du, genau darin liegt der Mangel an Erziehung durch das Elternhaus und an schulischer Bildung. Erstens gibt es "ungeschriebene Gesetze" und Anstandsregeln. Zweitens ist jeder in der Öffenlichkeit Verkehrsteilnehmer, auch jemand, der sich auf der Wiese im Park sonnt. Jeder im öffentlichen Raum außerhalb seiner vier Wände oder seines Grundstücks ist Verkehrsteilnehmer.
Ich habe einmal eine junge Frau nachts kurz vor zwölf. als sie mit dem Rad und blendendem Scheinwerfer uns auf dem Gehweg entgegen kam, gefragt, warum sie denn nicht die völlig leere und bequeme Fahrbahn benutzt.
Antwort: "Auf der Fahrbahn ist doch leider kein weißer Strich für die Radfahrer. Da darf ich ja nirgendwo fahren." Da kommen mir die Tränen. Bei Eibahnstraßen das Gleiche: "Hier ist Einbahnstraße. Da müssen Radfahrer den Gehweg benutzen." Und diese Antwort hört man von Studenten an der Uni...
-
Und wenn man schon häufiger die Situation hatte, das fremde Hunde dem Kind zu nahe kommen, ja dann reicht es einfach.
Und umgekehrt?!!!
Ich kann nur von meinem Kind sprechen.
Die rennt weder zu fremden Hunden hin, noch fasst sie einfach so fremde Hunde an.
Ja, es gibt genug unterzoge Kinder.
Die müssen auch erzogen werden.
Darum geht es aber nicht und ich hoffe, die TE wird ihren Hund jetzt sichern, bis der Rückruf 110%ig sitzt.
-
Erstmal, @Lexie00
Danke, dass Du Dich nochmal zu Wort gemeldet hast. Es wäre toll, wenn Du uns weiter auf dem Laufenden hältst. Was Dir passiert ist, ist, dass Dir ein Fehler unterlaufen ist. Der hätte unter unglücklichen Umständen anderen auch passieren können (ich vermute mal, gar nicht so wenig anderen. Mir selbst durchaus auch. 100% Sicherheit hat man mit einem Lebewesen nicht, ein Restrisiko ist sogar an der Leine da. Man sollte halt Konsequenzen ziehen, wenn man merkt, dass es auch keine 99% sind
). Trägt vermutlich dazu bei, Emotionen zu triggern. Und das lässt die Diskussion hochkochen.
-
Edit by Mod: OT
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!