Hund springt fremdes Kind an. Was kommt auf mich zu?

  • Hallo!


    Wie der Titel ja bereits verrät habe ich ein Problem.


    Ich war am Samstag mit meiner Mischlingshündin Lexie in der Natur unterwegs. Lexie war nicht angeleint und es war an dieser Stelle auch erlaubt Hunde ohne Leine laufen zu lassen. Lexie ist 11 Monate alt und Junghundtypisch ziemlich aufgedreht und freundlich, leider auch sehr stürmisch und hat die Ohren manchmal auf Durchzug. Wir trainieren, dass sie Menschen nicht anspringen darf und es wurde auch schon besser.


    Leider ist an diesem Tag etwas blödes passiert. Aus einem Nebenweg kam eine Familie mit 2 Kindern. Es geschah urplötzlich, ich konnte nicht schnell genug reagieren und Lexie anleinen, der Abruf hat leider nicht geklappt, woran wir auch arbeiten.


    Auf jeden Fall ist Lexie eines der Kinder angesprungen. Den 5 Jahre alten Sohn. Es war 100% freundlich gemeint, absolut keine bösen Absichten. Dummerweise ist das Kind gestürzt (Lexie wiegt 22 kg) und hat schrecklich geweint und sich gefürchtet. Das Kind hatte aber keine sichtbaren Verletzungen.


    Ich habe Lexie sofort von dem Kind weggezerrt und mich tausendmal entschuldigt, was normalerweise das Ende der Geschichte ist, weil die meisten Leute verstehen, dass sowas passieren kann.


    Die Familie war leider sehr erbost und wütend. Hat nach meinen Daten gefragt und gesagt, dass sie mich beim Ordnungsamt anzeigen werden.


    Am nächsten Morgen hat mir die Mutter eine Nachricht geschrieben, dass ihr Kind am Rücken blaue Flecken von dem Vorfall hätte. Und heute kam die Nachricht, dass sie eine Anzeige gemacht haben.


    Lexie ist mein erster Hund und ich kenne auch niemanden der Erfahrung mit sowas hat, daher hatte ich gehofft, dass mir Leute hier sagen könnten was auf mich zukommen kann? Ich wohne in Dresden. Muss Lexie einen Wesenstest machen? Bekommt sie Leinenzwang? Kann sie mir weggenommen werden?


    Ich bin wirklich sehr besorgt und hoffe dass ihr mich ein Stück weit beruhigen könnt.

  • Das ist wirklich blöd gelaufen. Es tut mir leid, dass dir das gerade mit so einer unverständnisvollen Familie passiert ist. :streichel:


    Du siehst den Fehler ja ein und arbeitest daran. Natürlich hätte Lexie an einer Schleppleine sein sollen, damit du jederzeit eingreifen kannst.


    Fehler passieren. Zu den Folgen kann ich dir nichts sagen. Das hängt oft vom Sachbearbeiter ab. Weggenommen wird dir dein Hund aber nicht.

  • Das gehört wirklich in die Kategorie: Braucht kein Mensch. Was ein Scheiß.


    Du schreibst Mischlingshündin. Woher kommt sie? Irgendeine Ahnung was für eine Rasse dabei ist? (Kann durchaus einen Unterschied bei der Beurteilung machen.)

  • Bei der ersten Beschwerde wird es in der Regel zu den Akten gelegt. Ich denke nicht, dass du etwas hören wirst. Falls doch, würde ich dir raten unbedingt mit dem Ordnungsamt zu kooperieren und bereitwillig Auskunft zu geben.

  • Ach Mensch. Tut mir leid.


    Niemand von uns war dabei und kann beurteilen, ob es dein Fehler war oder der der Eltern oder von euch allen.


    Aber wenn Lexi nicht gebissen hat, denke ich nicht, dass bei der ersten Meldung was passiert.

  • Danke für die netten Antworten 😊


    Sie kommt aus Rumänien aber ich weiß nicht was für Rassen drinnen sind.


    Ich hoffe einfach dass ihr Recht habt und nichts dabei rauskommt.

  • ich würde mir an deiner Stelle einen entsprechenden fachanwalt suchen

    und mich entsprechend beraten lassen


    Das hier gilt zb in NRW, in den meisten Ländern ist es auch so

    Und reicht häufig zur Feststellung "gefährlicher Hund"

    Mit entsprechenden Konsequenzen



    Was bedeutet "in Gefahr drohender Weise angesprungen"?


    In Gefahr drohender Weise angesprungen bedeutet gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 LHundG NRW, wenn durch das Anspringen des Hundes, bei verständiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände des Einzelfalles, die Gefährdung eines Menschen zu befürchten war. Dies gilt insbesondere der Fall, wenn Kinder oder Senioren unkontrolliert von einen Hund angesprungen werden, dass diese umfallen oder umzufallen drohen.






    "Ich habe Lexie sofort von dem Kind weggezerrt und mich tausendmal entschuldigt, was normalerweise das Ende der Geschichte ist, weil die meisten Leute verstehen, dass sowas passieren kann."


    Was bedeutet "normalerweise"?

    Ich hoffe doch sehr das es nicht Normalfall ist das dein Hund mit Menschen

    Häufig kegeln spielt?




  • Ich sehe das Ganze nicht soo optimistisch, ehrlich gesagt. Es kommt etwas auf das Ordnungsamt an. Aber bei einem betroffenen Kind hört der Spaß bei manchen Ordnungsämtern schlagartig auf. Letztlich ja auch durchaus berechtigt, auch wenn der Hund es freundlich gemeint hat.


    Hast Du eine Hundehalterhaftpflicht? Wenn ja, hast Du sie bereits über den Vorfall informiert, für den Fall, dass die Familie einen Schadensersatzanspruch geltend macht?

  • Niemand von uns war dabei und kann beurteilen, ob es dein Fehler war oder der der Eltern oder von euch allen.

    Ähm ja klar, Fehler der Eltern wenn das Kind von nem fremden Hund umgesemmelt wird, genau mein Humor und anscheinend auch der betroffenen Familie, so wie die reagiert haben…

    Ich würde mich bei Vorfällen mit Kind nicht unbedingt darauf verlassen, dass das zu den Akten gelegt wird, hier in NRW wäre das unlustig.


    Definitiv ab jetzt immer mit Schlepp sichern, geht ihr in eine Hundeschule?

    Ansonsten bleibt dir nur abzuwarten und im ungünstigen Fall eben den Streifen mit Wesensüberprüfung und Co mitzumachen.

  • Ich habe Lexie sofort von dem Kind weggezerrt und mich tausendmal entschuldigt, was normalerweise das Ende der Geschichte ist, weil die meisten Leute verstehen, dass sowas passieren kann.

    Äh.. Wie oft passiert dir das denn?


    Wie es jetzt rechtlich weitergeht, kann ich dir nicht sagen, aber nutz in Zukunft bitte eine Schleppleine bis dein Hund zuverlässig hört.

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