Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 17

  • leider doppelt, sonst wirds zu unübersichtlich.

    Hab leider wieder ne Frage, sorry :ops: :ops:

    Kann man irgendwie massiven Kiffgestank orten, oder melden? Oder bei der Polizei fragen, was man tun kann?

    (bin ja eigentlich nich so der Petztyp, aber Das! ist echt eklig :igitt: )

    Musste Fenster u Balkontür wieder zu machen, weils nicht auszuhalten war.

    LG Newstart2

  • Kannste schon machen, aber es hängt stark von der jeweiligen Polizeidienststelle ab, ob da was passiert. Der Bahnhof in der Nachbarstadt stinkt penetrant nach Gras, da laufen sie nie vorbei, obwohl die Dienststelle nur 200m entfernt ist.

    Zu Studienzeiten musste ich in dem Kifferdunst leben, weil meine Mitbewohnerin täglich gekifft hat. Auch da ist weder von der Verwaltung noch der Polizei jemals was gekommen.

  • Das Problem ist halt, dass Marihuana zwar eine Droge ist, aber verglichen mit Chrystal Meth oder Heroin bspw eher harmlos.

    Ich erinnere mich noch dran, als ich auf der Berufsschule war. Da war der Bekanntenkreis an Jugendlichen, die mindestens Kiffen sehr hoch.

    Einerseits hat man bspw in der Schule gewollt dass man bei Verdacht sofort zur Schulleitung geht, andererseits saßen die Schüler stoned in erster Reihe vor dem Lehrer im Unterricht und den Lehrern isses nicht aufgefallen, obwohl sie die ganze Klasse drauf hingewiesen hat ( Ach der is ja nur krank/dem geht's heut nicht gut, erzählt doch sowas nicht).

    Die Polizei war dort wirklich sehr hinterher, aber es ist nicht einfach. Ich kannte quasi Leute, die Leute Kannten, die von der Polizei "hochgenommen wurden" und dafür Strafen bekamen.

    Und ich kannte auch Personen die mehrfach wegen Körperverletzung vor Gericht waren, und harmlos davon gekommen sind, weil "Der hatte doch nur ne schwere Kindheit".

    Was ich damit sagen möchte : Einerseits sind Kiffer schwer zu fassen ( viel passiert in den eigenen Vier Wänden, oder sie wechseln die Kifferplätze), andererseits wird es nicht so hart bestraft wie andere Dinge ( uA weil es oft Minderjährige betrifft), und zu guter Letzt gibt's natürlich Wichtigeres.

    Aber insgesamt dürfte die Polizei im Regelfall zumindest interessiert daran sein, solche Informationen aufzunehmen.

    Ob sie es dann auch umsetzen? :ka:


    Ich sehe zumindest hier, dass die Polizei ab und an an verdächtigen Orten Streife, als auch zivil steht.

    Aber sowas spricht sich halt auch rum.

  • Momo und Lotte

    Ich weiß ich bin jetzt seitenweise zu spät dran:

    Aber ich bin jetzt richtig traurig.

    Ich hab noch nie einen Zettel in Briefkasten gehabt. Mein Haus scheint total unbegehrenswert zu sein :(

    Wenn du ein süßes Pony mit langen Wimpern und großen Augen suchst, melde dich - kann's dir ausleihen.

    Das Kaltblut im Hintergrund hilft dann die Möbel der noch Besitzer schon mal rauszuschieben :pfeif:

    Du darfst auch streicheln, wenn mogst :nicken:

  • Ich würde die Joggingleine nicht am Halsband befestigen. Ich sage nicht dass es absolut nicht geht, aber mir wäre da doch das Verletzungsrisiko etwas zu hoch - es steigt eh schon mit höherer Geschwindigkeit, mit der man sich bewegt.

    ich hätte vllt hinzufügen sollen: bei mir läuft der Hund, wenn er nicht ziehen soll, an kurzer Leine direkt neben mir. Dazu hänge ich mir eine normale Führleine quer über die Schulter. Jin hat also deutlich weniger Freiraum als beim normalen Gassi. Was aber auch für mich heißt, dass meine Konzentration immer auch beim Hund sein muss, so dass ich rechtzeitig auf sie reagieren kann, wenn was ist. Geschwindigkeits- und Richtungsänderungen sage ich an (teils körpersprachlich, teils verbal).

    Und auch ihr "scharfes" Halsband ist immer noch ausreichend breit (ca. Breite des Nasenschwamms). Es ist mMn vergleichbar mit einer Kandare - es ermöglicht einfach eine etwas feinere Kommunikation als ein breites (gepolstertes) Windhundhalsband.

    Wenn ich von einem Zuppeln spreche, dann meine ich auch ein Zuppeln und keinen Ruck.

    Das geht natürlich nur mit einem Hund, der leidlich leinenführig ist - bei einem Hund, der schon im Alltag andauernd in der Leine hängt, geht das eher nicht.

    Aber ich trau mal den Mitlesern so viel Hirn zu, dass sie das selber einschätzen können.

  • Der Konsum von Cannabis ist nicht strafbar.

  • Wenn das SMG in D ähnlich ist wie in Ö kannst du nicht konsumieren, ohne etwas zu tun das strafbar ist (Erwerb, Besitz, Weitergabe etc).

    Aber die kleinen Konsumenten interessieren halt keinen bzw. machen nur viel Arbeit für die Behörden.. und in Ö steht Therapie vor Strafe im Ansatz der Suchtpolitik.

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