Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 17

  • Die Paikka Sachen sind doch immer noch im Angebot. Und das Zebramuster wird doch auch bei Pferden genutzt um Insekten abzuhalten. Wird Moro denn so angegangen von Viechzeug, dass es notwendig ist?

    Beim normalen Gassi nicht.... er läuft ja auch schneller, als die Durchschnittsmücke fliegt :hundeleine04:

    Aber wenn ich Reitunterricht gebe, da beißen die Fliegen richtig, das tut echt weh.... ich hab da immer ne lange Hose an.... und er ist da halt abgelegt

    Heute waren wir Pilze sammeln.... ich bin auch trotz mehrmals Autan komplett zerstochen.... auch dabei lege ich ihn halt teilweise ab.... und das finde ich dann total gemein, wenn ich ihn ablege und dann tut ihm das weh :(

    Ich sprühe mich und Kasper damit ein

    https://www.minihorseshop.de/pfiff-al-faras…=6118&520=13055

  • Man kann auch nur auf den Perso gucken, ob die Adresse stimmt . Telefonnummer bringt nix, wenn der andere keinen Bock hat und nicht rangeht.

    Ich sehe ja wie der andere drauf ist. Wenn jemand ein Arsch ist wird er mir auch nicht die Nummer geben sondern sich vom Acker machen.

    Mein Vorgehen ist da Hunde in Ruhe angucken, Nummern tauschen um sich wenn was sein sollte zu melden.

    Perso habe ich persönlich nie mit beim Gassi und zweitens auch wenn ich den hätte würde ich den niemals von einem Wildfremden abfotografieren lassen.

    Ich würde mich nicht auf das Verhalten nach dem ersten Schock verlassen. Zuhause drüber nachgedacht, kann sich der andere Abducken.

    Da wir solche Situationen öfter haben und mein Hund immer Opfer war, vertraue ich da definitiv nicht auf den netten Gegenüber. Mache ich bei Zeugen ähnlich. Bei einem Autounfall tausche ich auch nicht nur die Telefonnummer. Sondern mache Fotos vom Auto usw.

    Oft sind die Leute so überrascht von ihrem noch nie gemacht Hund...

    Aber kann ja jeder machen, wie er es braucht. Hab wirklich nur für sowas den Perso dabei.

  • Wie geht das denn rechtlich?

    Dann kann man mir n Sifa schicken und solange ich nix dazu sage muss ich nix zahlen aber wenn ich was sage( habe nicht bestellt) muss ich?

  • Nicht bestellte Ware geliefert - Was tun? | Verbraucherzentrale.de

  • § 241a BGB


    § 241 a Abs. 1 BGB schließt generell Ansprüche eines Unternehmers aus, wenn er einem Verbraucher ohne vorherige Bestellung Ware liefert und mit der Warenlieferung eine Zahlungsverpflichtung verbindet.


  • Wie geht das denn rechtlich?

    Dann kann man mir n Sifa schicken und solange ich nix dazu sage muss ich nix zahlen aber wenn ich was sage( habe nicht bestellt) muss ich?

    Nicht bestellte Ware geliefert - Was tun? | Verbraucherzentrale.de

    Ist hier rechtlich nicht einschlägig. Es war zu viel Ware in einer tatsächlich angeforderten Sendung. Das ist ein anderer Sachverhalt als die von der Verbraucherzentrale beschriebene unangeforderte Zustellung.

    Im Fall eines Falls würde ich bei der Konstellation bei hasilein davon ausgehen, dass der Irrtumsvorbehalt des Verkäufers greift.

  • Wie geht das denn rechtlich?

    Dann kann man mir n Sifa schicken und solange ich nix dazu sage muss ich nix zahlen aber wenn ich was sage( habe nicht bestellt) muss ich?

    § 241a BGB


    § 241 a Abs. 1 BGB schließt generell Ansprüche eines Unternehmers aus, wenn er einem Verbraucher ohne vorherige Bestellung Ware liefert und mit der Warenlieferung eine Zahlungsverpflichtung verbindet.


    Aber man könnte aus eigenem Antrieb moralisch korrekt handeln, ergo: Retoure :rollsmile:

  • Ohne Gewähr - bin keine Juristin - aber ich rein rechtlich betrachtet sehe ich sogar rechtlichen Anspruch des Versenders der Ware nach §812 Absatz 1. Hier handelt es sich um einen einen offenkundigen Irrtum des Versenders.

    Ob der Irrtum dem Verkäufer rein praktisch betrachtet auffällt und es zu einer Rückforderung kommt, steht auf einem anderen Blatt. Aber mMn kann diese Konstellation nicht betrachtet werden wie eine komplett nicht angeforderte Zustellung.

  • § 241a BGB


    § 241 a Abs. 1 BGB schließt generell Ansprüche eines Unternehmers aus, wenn er einem Verbraucher ohne vorherige Bestellung Ware liefert und mit der Warenlieferung eine Zahlungsverpflichtung verbindet.


    Aber man könnte aus eigenem Antrieb moralisch korrekt handeln, ergo: Retoure :rollsmile:

    die können das gerne abholen!

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!