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Schweiz und vergessene Tollwut-Impfung
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Hallo Ihr Schweizer und Schweiz-Kenner,
wir haben ab Samstag ein Ferienhaus in Italien gebucht und würden gerne auf dem Weg eine Nacht am Lago Maggiore verbringen. Dazu müssen wir durch bzw in die Schweiz. Nun habe ich festgestellt, dass bei unserem Kleinen die Tollwut-Impfung im März fällig gewesen wäre und habe für diesen Donnerstag einen Impf-Termin ausgemacht. Asche auf mein Haupt...
Wie sieht es aus in der Schweiz? Wie streng sind die mit mind. 21 Tage vorher? Können wir die Durchreise vergessen?
Wer weiß was oder wo kann ich das erfragen?
Danke schon mal + ganz liebe Grüße
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1. September 2020 um 14:34
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Schweiz und vergessene Tollwut-Impfung - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Ihr könnt das Ausland generell vergessen. Auch die Italiener möchten ein gültige TW-Impfung
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Soweit ich weiß, gilt das mit den 21 Tagen zum Erreichen der Gültigkeit der Tollwutimpfung nur für die Erstimpfung. Wiederholungsimpfungen sind unmittelbar gültig.
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Ihr könnt das Ausland generell vergessen. Auch die Italiener möchten ein gültige TW-Impfung
So ist es.
Habt ihr euch vorher nicht informiert, was für die Einreise nach Italien der Hund erfüllen muss?
Abgesehen davon müsst ihr ja eh durch irgendein anderes Land fahren um nach Italien zu kommen. Ausser du bist aus Österreich, weiss ich jetzt nicht.
Und jedes Land setzt die TW Impfung als Vorraussetzung für die Einreise.
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Soweit ich weiß, gilt das mit den 21 Tagen zum Erreichen der Gültigkeit der Tollwutimpfung nur für die Erstimpfung. Wiederholungsimpfungen sind unmittelbar gültig.
https://www.hunde-urlaub.net/einreisebestimmungen/schweiz/
Für die Schweiz muss sie 21 Tage alt sein
Auch so für Italien
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Das stimmt doch nicht. Wiederholungsimpfungen gelten ab dem Tag der Impfung. Wenn es sich also hier nicht um einen Welpen handelt, der noch in der Erstimpferei steckt, steht der Einreise in die Schweiz und nach Italien gar nichts im Weg.
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Soweit ich weiß, gilt das mit den 21 Tagen zum Erreichen der Gültigkeit der Tollwutimpfung nur für die Erstimpfung. Wiederholungsimpfungen sind unmittelbar gültig.
Wiederholungsimpfungen sind aber nur dann unmittelbar gültig, wenn sie innerhalb des Gültigkeitszeitraums der letzten Impfung erfolgt sind und das ist hier ja nicht der Fall. Insofern kann man legal weder in die Schweiz noch nach Italien einreisen, bis nach der neuen Impfung wieder 21 Tage vergangen sind.
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die erstimpfung muss 21 Tage alt sein. Ich würd bei den Schweizern anrufen und fragen.
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Das stimmt doch nicht. Wiederholungsimpfungen gelten ab dem Tag der Impfung. Wenn es sich also hier nicht um einen Welpen handelt, der noch in der Erstimpferei steckt, steht der Einreise in die Schweiz und nach Italien gar nichts im Weg.
Aber nur dann, wenn die vorige Impfung noch gültig war, nicht wenn deren "Gültig bis"-Datum um ein halbes Jahr überschritten wurde.
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Soweit ich weiß, gilt das mit den 21 Tagen zum Erreichen der Gültigkeit der Tollwutimpfung nur für die Erstimpfung. Wiederholungsimpfungen sind unmittelbar gültig.
https://www.hunde-urlaub.net/einreisebestimmungen/schweiz/
Für die Schweiz muss sie 21 Tage alt sein
Auch so für Italien
Dann können sie nicht in die Schweiz, aber Italien schon
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