Puh ganz ehrlich?
Auch wenn es gerade eine wirklich, wirklich bescheidene Zeit ist, würde ich mich am Montag ersteinmal mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen und mir einen guten vereidigten Gutachter nennen lassen, der ersteinmal einschätzt, ob du den Hund von Gesetzeswegen überhaupt halten darfst.
Der Pocket Bully ist keine anerkannte Rasse und wird somit in Bayern nur nach Phänotyp beurteilt. Sagt der Gutachter, es ist ein Kat 1 oder Kat 2 Hund, hast du hier bei uns in Bayern sehr schnell sehr schlechte Karten.
Denn so lange das nicht geklärt ist und du etwas Schriftliches vom Sachverständigen hast (nein, die Aussagen des Verkäufers zählen da nicht, sollte er sich zu der Problematik geäußert haben), würde ich mir über alles weitere keine Gedanken machen.