Der "gefährliche" Hund Teil 2
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Helfstyna -
25. Februar 2020 um 16:35 -
Geschlossen
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BieBoss
Du willst den Hund einziehen, weil er zwei andere Hunde schwer verletzt hat? Ohne Wesenstest, Begutachtung oder Anhörung? Wow -
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BieBoss
Du willst den Hund einziehen, weil er zwei andere Hunde schwer verletzt hat? Ohne Wesenstest, Begutachtung oder Anhörung? WowNein, weil es dem Halter an Zuverlässigkeit fehlt
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BieBoss
Du willst den Hund einziehen, weil er zwei andere Hunde schwer verletzt hat? Ohne Wesenstest, Begutachtung oder Anhörung? WowNein, weil es dem Halter an Zuverlässigkeit fehlt
Und das weißt du ohne Anhörung woher?
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Einziehen vlt. nicht, aber vlt. ginge eine vorübergehende Verwahrung? Keine Ahnung, was rechtlich da möglich ist, aber man muß doch als Erstmaßnahme was tun können? Könnte beim Hund vlt. unter "Gefahr im Verzug" subsumiert werden, keine Ahnung....
Andererseits kann das natürlich sein, daß die Freudin nur aushilfsweise mit dem Hund unterwegs war, und der Hund sonst bei ihm sicher geführt wurde... Ist schwierig, ja.
Und bei der magelnden Zuverlässigkeit: da könnte man wahrscheinlich nur bemängeln, daß er den Hund einer Ahnungslosen in die Hand gedrückt hat, also falsche Auswahl des Gassimenschen.
Ich denk halt immer, wenn ich nen Mörder mitm Messer in der Hand neben der Leiche erwische, wird der ja auch net heimgelassen, nur weil ich noch keinen Verfügung/Anhörung/Urteil hab.... (gottseidank muß ich mich nicht beruflich mit dem deutschen Recht auseinandersetzen....
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Nein, weil es dem Halter an Zuverlässigkeit fehlt
Und das weißt du ohne Anhörung woher?
Nach dem ersten Vorfall immer noch keine Haftpflicht - die Menschen auf ihren Unkosten sitzen lassen, etc
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Einziehen vlt. nicht, aber vlt. ginge eine vorübergehende Verwahrung? Keine Ahnung, was rechtlich da möglich ist, aber man muß doch als Erstmaßnahme was tun können? Könnte beim Hund vlt. unter "Gefahr im Verzug" subsumiert werden, keine Ahnung....
Nah klar, das kommt auf die Schwere des Vorfalls an. Leinen- und Maulkorbpflicht werden häufig bis zur endgültigen Entscheidung verhängt und klar kann ein Hund auch sichergestellt werden, aber doch nicht wegen einer Auseinandersetzung zwischen Hunden. In der Regel wird ja auch nach einer Gefährlichkeitsfeststellung der Hund nicht eingezogen, sondern seine Haltung an entsprechende Auflagen gekoppelt.
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Nah klar, das kommt auf die Schwere des Vorfalls an. Leinen- und Maulkorbpflicht werden häufig bis zur endgültigen Entscheidung verhängt und klar kann ein Hund auch sichergestellt werden, aber doch nicht wegen einer Auseinandersetzung zwischen Hunden. In der Regel wird ja auch nach einer Gefährlichkeitsfeststellung der Hund nicht eingezogen, sondern seine Haltung an entsprechende Auflagen gekoppelt.
Das verharmlost diesen konkreten Fall irgendwie ... es wurden nicht nur die Hunde schwer verletzt (hat der eine nicht sogar ein Auge verloren?), sondern auch die 11-jährige Tochter, die mit ihnen Gassi war. Die ist bis heute traumatisiert und in psychologischer Behandlung.
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Das verharmlost diesen konkreten Fall irgendwie ...
NEIN
Aber eine Auseinandersetzung zwischen Hunden mit einem menschlichen Todesfall oder einem Mord zu vergleichen, das hinkt eben.
Unter dem Strich war es eine Auseinandersetzung zwischen Hunden, deren genauer Hergang Anhörungen und Ermittlungen klären müssen. Dann ist das Gefahrenpotential des schädigenden Hundes zu ermitteln und danach entsprechend zu entscheiden. Es hat überhaupt keinen Mehrwert auf die Untätigkeit der Behörden zu schimpfen, weil diese nicht sofort und ohne weitere Untersuchungen den Hund sicherstellen und dem Halter entziehen, allein aufgrund eines ersten Anscheins. Nein, so funktioniert ein Rechtsstaat zum Glück nicht. -
Nein, so funktioniert ein Rechtsstaat zum Glück nicht.
Offenbar funktioniert er so, dass die Halter des Opferhundes sich die hohen Kosten zusammenbetteln müssen, weil von der Gegenseite genau o Verantwortung übernommen wird - und das ist dann dein Rechtsstaat?
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Nein, so funktioniert ein Rechtsstaat zum Glück nicht.
Offenbar funktioniert er so, dass die Halter des Opferhundes sich die hohen Kosten zusammenbetteln müssen, weil von der Gegenseite genau o Verantwortung übernommen wird - und das ist dann dein Rechtsstaat?
Der Rechtsstaat beinhaltet die Gerichtsbarkeit. Das heißt, die Opferfamilie kann (und sollte) die ihnen entstandenen Kosten bei der Gegenseite geltend machen und einklagen. Ansonsten schützen vor finanziellen Widrigkeiten tatsächlich die eigenen Versicherungen am besten, sich auf die Zahlungsfähigkeit oder die Versicherungen anderer zu verlassen, ist immer riskant.
Wer sollte denn deiner Meinung nach für die Kosten aufkommen? Der Steuerzahler? -
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