Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Und ich bin es meinem hund schuldig das ich ihn nicht in Situationen alleine lasse in denen er durchaus nicht nur versehentlich sondern auch absichtlich verletzt oder gestresst wird (oder sogar geklaut)

    Na, damit sind wir doch dann wieder 100% d´accord..... ;-)

  • "Immerhin ist der Hund in der Verantwortlichkeit des Halters, und dieser muß gewährleisten, daß sein Hund solchen Situationen nicht ausgesetzt wird, damit es zu keinen Vorfällen kommt."

    Danke, so war es gemeint, du hast es besser formuliert.


    Ich hatte ein anderes Beispiel im Kopf: Mutter kommt mit Säugling im Einkaufswagen und Kleinkind nebenher aus dem Laden, ist damit befasst den Säugling daran zu hindern die Einkäufe aus dem Wagen zu befördern, Kleinkind sieht Hund neben dem Eingang sitzen, sagt: "Oh- Wauwau :cuinlove: - Ei-machen", und rennt die 2 oder 3 Schritte zu dem Hund hin.


    Ich finde, eine Mutter darf sich darauf verlassen, dass in so unmittelbarer Nähe an diesem Ort kein unbeaufsichtigt angeleinter Hund ist, der das "ungebührliche Annähern" des Kleinkindes mit taktilem Einsatz seiner Zähne quittiert.

    Meinem Empfinden nach darf sie sich darauf verlassen, dass von diesem Hund keine Gefahr droht, und sie jetzt nicht panisch und hektisch das Kind schnellmöglich zurückreißen muss, um Schaden zu verhindern, sondern dass sie ruhig zum Kleinkind hingehen kann, um z. B. ruhig zu erklären dass der Hund nicht gestreichelt werden darf, weil dessen Besitzer das nicht erlaubt hat.


    Natürlich hast du damit Recht, es ist der Halter, der dafür Sorge tragen muss seinen Hund nicht Situationen auszusetzen, mit denen dieser nicht klar kommt, und es dadurch möglicherweise zu Schädigungen kommt - da stimme ich dir voll zu!


    Was ich mich nur Frage - und das ist jetzt nicht an dich gerichtet, sondern allgemein gefragt:

    Wie passt das dann mit der Einstellung zusammen, man hätte als Hundehalter auch mit problematischem Hund das RECHT, überall mit diesem Hund hinzugehen; Auch dahin, wo sich ein Problem und der damit verbundene Schaden durchaus wahrscheinlicher realisieren kann?

  • Ist das so mit dem Verlass der Mutter!?

    Das klingt jetzt etwas drastisch, aber das Kind darf auch nicht an mein Auto buffen und nachher heulen, weil die Alarmanlage losgegangen ist. Im Gegenteil, hat das Auto eine Beule, kann ich die Beseitigung des Schadens fordern. Unter dem Ansatz, dass ein Tier rechtlich ja eine Sache ist, frage ich mich, wieso eben jemand anders an mein "Eigentum" geht. Warum stellt man immer wieder solche Anforderungen an die Tiere, ordnet sie aber rechtlich eben als "Sache" ein!?


    Ich meine grundsätzlich verstehe ich den Sinn nicht, seinen Hund vor einem Supermarkt zu parken. Meiner Meinung nach ist der Hund bei entsprechenden Temperaturen im Auto oder zu Hause deutlich sinnvoller aufgehoben. Und wenn es sich absolut nicht vermeiden lässt, gibt es ja inzwischen auch Läden, wo die Hunde eben etwas "abseits" sogar eigene "Wartezonen" haben. Wo eben weder Kind noch Einkaufswagen vorbei muss.


    Und warum sollte man nicht das Recht haben, mit einem problematischen Hund überall hinzugehen. Geht für mich halt mit der Pflicht einher, den Hund entsprechend zu Sichern zum Schutz von allen!

  • @Shepweiler nein das ist falsch

    Die Beule in deinem Auto gehört dir, die Mutter muss keinen Ersatz leisten

    Wenn das Kind auf einem Parkplatz mein Auto beschädigt!? Natürlich muss da Ersatz geleistet werden. Du darfst ja auch nicht mit deinem Einkaufswagen lustig alle Autos beschädigen. Dafür kommt die Haftpflichtversicherung auf. Hatte ich bereits, auch wenn das "Kind" in dem Fall ich war und es sich um ein Versehen handelte!

  • @Shepweiler nein das ist falsch

    Die Beule in deinem Auto gehört dir, die Mutter muss keinen Ersatz leisten

    Echt? Jetzt rein aus Interesse … kommt da nicht die Haftpflicht der Eltern dafür auf?


    Ich finde, ich habe das Recht, mit meinen problematischen Hund überall hinzugehen. Nur habe ich ihn dabei so zu sichern, dass von ihm keine Gefahr ausgehen kann.

    Sprich: mein mit Artgenossen unverträglicher Hund darf sich sehr wohl auch frei in der Umwelt bewegen. Ich gehe auch in Parks mit ihr, wo wir sicher andere Hunde treffen werden. Sie trägt halt immer Maulkorb, was für sie und mich kein Problem darstellt.

  • Nein, das schließen Haftpflichtversicherungen idR aus und die Eltern müssen auch nicht haften


    So pauschal ist das aber auch nicht korrekt.

    Ein Ausschluss ist nur gegeben, wenn das Kind unter 7 Jahren (Deliktunfähigkeit) bzw ohne Absicht etwas beschädigt hat, und die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.


    Im Einzelfall aber ggf schwer nachzuweisen.

  • Danke - so kenne ich das auch!

    Kennt ihr noch die hübschen Steine, mit denen man auf den Straßen "malen" konnte!? Da hat das Nachbarskind von Freunden sich dran erinnert und wollte das Auto etwas verschönern. Hat also mit einem Stein das gesamte Auto "bemalt" besser gesagt "zerkratzt" und da mussten die Eltern definitiv haften. :hust:

    Aber man lernt ja nie aus. Kann durchaus inzwischen Änderungen geben.


    Wie gesagt mir ging es ja eigentlich eher darum, dass ein angeleinter Hund (fremdes Eigentum) ja keinen Freifahrtschein zum knuddeln/anfassen/whatever sein darf. Und man eben nicht davon ausgehen muss, dass dieses Tier das auch noch toll findet. Unabhängig von der Sinnhaftigkeit, ob sowas sein muss.

  • Was ich mich nur Frage - und das ist jetzt nicht an dich gerichtet, sondern allgemein gefragt:

    Wie passt das dann mit der Einstellung zusammen, man hätte als Hundehalter auch mit problematischem Hund das RECHT, überall mit diesem Hund hinzugehen; Auch dahin, wo sich ein Problem und der damit verbundene Schaden durchaus wahrscheinlicher realisieren kann?

    Die Frage ist berechtigt. Ich seh das genauso wie Du. Rechte haben, ist das Eine. Darauf zu pochen, das Andre. Ich hab keinen Bock, immer mit der Dummheit andrer Leute rechnen zu müssen und 200% die Augen aufm Hund zu haben. Deswegen kommen meine schlichtweg nicht mit, wenn ich nicht die Zeit oder Kapazität habe, dauernd draufzugucken. Weil viele Unfälle passieren m.E.n., weil die Leutz meinen, ihre Hunde überall mitnehmen zu müssen, in jedes verdammte Restaurant mitschleppen müssen, oder meinen, das Hundchen hätte Spaß an nem innerstädtischen Shoppingbummel :see_no_evil_monkey:.

    M.E.n. braucht das kein Hund, und wenn meiner sich unter Umständen hündisch verhalten würde (sprich sich eben NICHT alles gefallen ließe), dann braucht ER das nicht, und ICH schon gleich dreimal nicht. Ergo: bleibt er daheim. Gechillt, und ich kann auch chillen.


    Und wenn das jeder so handhaben würde, hätte ich kein Problem, einen Casanova, der schlichtweg noch nicht daheim alleinbleiben kann, auch mal irgendwo hin mitzunehmen - weil dann hätten wir nicht überall irgendwelche Hundebegegnungen, mit denen er (noch) nicht umgehen kann. Mit Hunden, die großteils gestreßt sind, weil einfach "zu viel". Zu viel Streß, und zu viel von ihnen verlangt.


    Man kann sich nicht "ungesehen" machen oder in Luft auflösen mit Hund oder gar Problemhund. Ganz klar. Auch da muß man Gassi gehen dürfen. Aber ob man dem Hund echt nen Gefallen tut, wenn er "nur Alltagsbegleiter" sein muß (!) und "mich überallhinbegleiten" darf, ich aber "überhaupt keine Ansprüche" (!) an den Hund stelle und der "nichts Besonderes" können muß..... Das laß ich mal dahingestellt.


    N anderer großer Teil von Unfällen kommt mit Sicherheit daher, daß unerfahrene Halter nicht sehen, wenn ihr Hund grad Streß hat, nicht erkennen, daß Fiddeln keine "Spielaufforderung" ist und ein Grummeln kein Halskratzen. Aber auch die könnten vermieden werden, wenn nicht Hinz und Kunz den Hund überall mit hinschleppen zu müssen glauben würde. Dann hätten all diese Hunde sicher immer noch das Problem ahnungsloser Halter - aber es würden nicht andre Leute mit Hunden genervt/gefährdet oder in Verruf gebracht.... :smiling_face_with_horns:


    Ansonsten denk ich mir halt: Rechte zu haben ist schön. HIlft mir aber nix mehr, Recht gehabt zu haben, wenn mri einer die Vorfhrt gnommen hat und ich am Asphalt klebe - man darf also mitdenken.... Und das fehlt mir da sehr häufig. Da hör ich immer Ich-Ich-Ich - und dann MEIN Hund, MEIN Recht etc. - und dann kommt halt einfach lange gar nix mehr. Andre Menschen scheinen nicht zu existieren oder den Leuten egal zu sein. Weil MEIN Hund muß Spaß haben, er hat das Recht darauf. Jo - mag sein. Aber ist auch n bissel ne Definitionsfrage was Spaß ist. Sieht nicht jeder gleich. Ein attackierter Hund findet halt den Freilauf des attackiernden Hundes bestimmt auch nicht spaßig, egal ob er ein Recht darauf hatte oder nicht.


    Da fällt mir immer der alte Grundsatz ein: meine Freiheit endet, wo sie Andre beeinträchtigt. Also wenn sich einer nimmer raus traut, weil mein Aggrohund frei läuft, wenn Kinder (!) aufpassen müssen, daß sie den Hund nicht anfassen (MEIN Job!), wenn einer sich wehren muß, weil mein Hund meint, vor lauter Freude an dessen weißer Hose unaufgefordert hochspringen zu müssen. Und das muß dazu nichtmal mit Verletzungen enden, das geht halt einfach nicht. Egal, wie ich das Recht habe, nen Hund mitzunehmen. Das impliziert immer, daß er sich angemessen zu verhalten in der Lage ist, oder ich entsprechend aufpasse. Ansonsten erlischt ein Recht halt auch ganz schnell. Was mich dabei ärgert: daß es immer ALLE Hundehalter trifft. Wenn der Gastronom aufgrund schlechter Erfahrungen keinen Hunde mehr zuläßt, trifft es eben NICHT nur den, dessen Hund sich schlecht verhalten hat. Sondern uns alle. Aber soweit gucken die Leute nicht. Tellerrand und so. Wie hier bei uns: Freilauf im Park nicht erlaubt. Wird aber toleriert. Aber: in dem Moment, wo irgendwer (am Ende noch mehrfach) unangenehm auffällt, weil zB Kinder vom Hund bedrängt oder Entchen gejagt werden, geht sich irgendwer beschweren und auf SEIN Recht pochen. Und dann war´s das halt für ALLE mit Freilauf, weil dann wird halt JEDER kontrolliert, wenn da wer vom Ordnungsamt steht morgens.....

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