Der "gefährliche" Hund Teil 2
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Helfstyna -
25. Februar 2020 um 16:35 -
Geschlossen
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https://ooe.orf.at/stories/3231391/
Habt ihr das gesehen?
Ja, als ich den anderen Artikel gelesen habe.
Ich finde das legitim. Solange der Vorfall strafrechtlich nicht aufgearbeitet ist und es wirklich Erkenntnisse über alle Umstände gibt, kann ich erstmal nachvollziehen, dass man kein lebenslanges landesweites Halteverbot jeglicher Rassen auf sich sitzen lassen will. Bei aller Dramatik des Vorfalls.
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Ich finde das legitim.
Ich auch. In Deutschland hat man einen Monat Zeit einen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt einzulegen. Wahrscheinlich ist das in Österreich ähnlich.
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Rechtsmittel einlegen ist deren gutes Recht!
Für mich macht das in Blick auf 'lebenslanges und landesweites Haltungsverbot' Sinn!
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Ich hatte da noch keine Meinung zu, danke - es war mir nur aufgefallen
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Mir dreht sich der Magen um bei der Begründung des Anwalts - er sieht das als "überschießende Reaktion".
Warum?
Weil die Reaktion des Hundes (möglicherweise auch mehrerer Hunde, das ist ja noch gar nicht geklärt) extrem überschießend war, und die Frage nach dem Warum noch nicht eindeutig geklärt ist.
Angesichts dieses Faktes mutet mich die Bewertung des lebenslangen Haltungesverbotes als "überschießende Reaktion" doch sehr makaber
an.
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Das Haltungsverbot (lebenslang und landesweit, rasseunspezifisch? -- und zwar durch den Bürgermeister der Stadt) bleibt ja unanfechtbar bestehen, auch wenn das Warum geklärt ist und sich dann herausstellt, dass das doch nicht vollständig Schuld der Halterin war.
Falls das Verbot nur zeitweilig gilt, bis man weiß was los war und was nicht, fände ich es okay.
Insofern kann ich das Verhalten der Partei nachvollziehen.
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lebenslang und landesweit, rasseunspezifisch? -- und zwar durch den Bürgermeister der Stadt) bleibt ja unanfechtbar bestehen
Darf das ein Bürgermeister wirklich einfach entscheiden? Ich hätte das nicht zu Bürgermeister-Befugnissen gezählt. Hat ja was von einem totalitärem Diktator (ohne was runter spielen zu wollen)
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lebenslang und landesweit, rasseunspezifisch? -- und zwar durch den Bürgermeister der Stadt) bleibt ja unanfechtbar bestehen
Darf das ein Bürgermeister wirklich einfach entscheiden? Ich hätte das nicht zu Bürgermeister-Befugnissen gezählt. Hat ja was von einem totalitärem Diktator (ohne was runter spielen zu wollen)
Welche Befugnisse ein Bürgermeister hat, hängt vom jeweiligen Bundesland ab (Deutschland). Er ist aber immer Teil der Verwaltung und hat daraus resultierend unterschiedliche Befugnisse und Aufgaben.
Man kann aber immer Rechtsmittel einlegen, so wie hier ja auch geschehen. Der Vergleich mit einer Diktatur ist daher nicht zulässig (Da sollte man bitte genau bleiben). -
Mal ehrlich, würdet ihr ein Haltungsverbot anfechten, wenn durch eure Schuld ein Mensch getötet worden wäre?
Ich nicht.
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Darf das ein Bürgermeister wirklich einfach entscheiden?
Das bezweifele ich.
Innerhalb seiner Stadtgrenzen bestimmt, aber außerhalb? Landesweit? Ich glaube schon, dass da eine höhere Instanz das bestätigen müsste.
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